Neuigkeiten:

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor justice005
 - 09. Juli 2013, 06:09:32
Es besteht für Ihren Vater keine Unterhaltspflicht. Er muss nur Unterhalt zahlen, wenn Sie bedürftig sind. Als Volljähriger haben Sie einen Bedarf von circa 600-700 Euro im Monat. Da Sie als SaZ deutlich mehr verdienen, können Sie Ihren Lebensunterhalt alleine bestreiten und daher muss Ihr Vater auch keinen Unterhalt mehr zahlen.

Autor KlausP
 - 09. Juli 2013, 04:57:47
ZitatIch würde Ihnen als Ansprechpartner die Unterhaltssicherungsbehörde empfehlen.

Tut mir leid, aber die hat damit nichts zu tun. Die erfüllt Aufgaben nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG): http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/usg/gesamt.pdf
Autor Papermonster
 - 09. Juli 2013, 00:04:41
Die Umfrage ist sehr unseriös, zumal sowieso ihre persönlichen Daten Daten zum Alter, Zeitpunkt der Trennung der Eltern, usw. fehlen. Ich würde Ihnen als Ansprechpartner die Unterhaltssicherungsbehörde empfehlen.
Falls wer einen besseren Vorschlag hat, bitte ich darum, mich zu korrigieren.

MkG
Papermonster
Autor BeckyBecks87
 - 08. Juli 2013, 21:55:32
Hallo ihr Lieben,

ich war SaZ 4 gewesen. Leider herrscht seit Jahren Krieg zwischen meinen Eltern. Meine Mutter hat angegeben,  dass mein Vater während meiner Dienstzeit mir Unterhaltspflichtig sei.
Meiner Meinung nach stimmt das nicht.

Kennt sich jemand aus und kann mir eine Antwort auf meine Frage geben?
Nützlich wäre auch ein Link dazu.


Liebe Grüße

Rebecca