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Autor F_K
 - 10. Juli 2013, 17:19:22
.. Dein Kumpel hat überhaupt keine Ahnung:

1.) Du bist nicht versichert, sondern geniest UTV (ist ein großer Unterschied).

2.) Klar kannst Du MIT Erkrankung entlassen werden - dies ist ja gerade der SINN des DU Verfahrens.

3.) Die Bundeswehr wird natürlich auch nach Entlassung die Behandlungskosten DIESER Gesundsstörung weiterzahlen.
Autor Christian Vapor
 - 10. Juli 2013, 15:31:55
Hallo,

ich bin seit dem 01.04 letzten Jahres Wiedereinsteller als SaZ 4.Nach ca. 3 Monaten Dienstzeit habe ich mir beim Dienstsport mehrere Risse in beiden Handgelenken geholt.Jetzt wollte ich mal Fragen wie das ganze rechtlich aussieht,weil ich mittlerweile schon über 7 Monate krankgeschrieben bin und mein Arzt ein DU-Verfahren eingeleitet hat.Bis meine Verletzung vollständig vergeheilt ist,wird denke ich noch mindestens 1 Jahr vergehen.Kann ich einfach so entlassen werden,obwohl die Verletzung noch nicht vollständig verheilt ist und behandet wurde?Ich meine ich bin ja momentan über die Bw versichert und ein Kamerad hat mir erzählt,dass ich nicht entlassen werden kann,weil die Bw die ganzen Arztkosten zu tragen hat?!

MfG Christian