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Zitat... sofern er überhaupt was eingereicht hat ...
ZitatIch übergab dies an jemand der noch immer bei meiner Einheit war.
Zitat von: KlausP am 10. Juli 2013, 16:42:44ZitatSolltest du das ganze schon beantragt haben als du noch Soldat warst, ist trotzdem fraglich ob nach einem Jahr noch irgendwas nachgewiesen kann, das du das mal eingereicht hast.
Die zahlungsbegründenen Unterlagen (Forderungsnachweise, Stundenzettel, Dienstpläne, Dieneteinteilungen, Befehle usw.) sind (mindestens!) 5 Jahre aufzubewahren.
ZitatSolltest du das ganze schon beantragt haben als du noch Soldat warst, ist trotzdem fraglich ob nach einem Jahr noch irgendwas nachgewiesen kann, das du das mal eingereicht hast.