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Zusammenfassung

Autor BSG1966
 - 20. Juli 2013, 19:55:27
Leg distraction...  - aber ob man sich das antun will dafür UND ob der Dienstherr einen dann immernoch als tauglich erachtet weiß ich nicht :)
Autor mailman
 - 20. Juli 2013, 18:56:01
Streckbank? ;)
Autor BSG1966
 - 20. Juli 2013, 17:38:25
Zum Thema Ausnahmegenehmigungen - in Bereichen wo absoluter Mangel herrscht, kann unter Umständen ne Ausnahmegenehmigung vergeben werden.
In meinem derzeitigen Lehrgang ist ein Teilnehmer mit nem BMI deutlich über 30. Jedoch wär das auch beinahe in die Hose gegangen, der Teilnehmer arbeitet jedenfalls hart daran, dahin zu kommen, wo ihm diesbezüglich keiner nen Strich durch die Rechnung machen kann. Mit Körpergröße ist das halt erheblich schwieriger :P
Autor Useline
 - 15. Juli 2013, 18:20:50
Zitat von: Dhiryan am 12. Juli 2013, 16:53:12
Kann zwar nur für SanOAs sprechen, aber bei uns rennen einige mit Ausnahmegenehmigung rum - scheinbar wirds also doch gemacht. Bewerben Sie sich und schauen Sie was bei rauskommt. Ablehnen können sie Sie immernoch, aber wenn Sie es nicht versucht haben, ärgern Sie sich nur im nachhinein. Nur geben Sie es direkt an - wenns erst irgendwann im Laufe der Zeit rauskommt, dann wirds blöd ;)

Viel Erfolg!

LG

Besten Dank, das war alles was ich wissen wollte. Danke! :)

Natürlich auf den restlichen Postern ein Dankeschön für die Antworten.

Autor wolverine
 - 13. Juli 2013, 23:11:15
Hallo? McFly, jemand zu Hause? Ich werde einen Scheißdreck rechnen! Ich bin da, wo ich jemals hinwollte und noch ca.zwei Km weiter. Jeder ist seines Glückes Schmied und soll es versuchen. Wer es - aus welchem Grund auch immer - nicht packt, soll nicht jammern sondern Mann sein und etwas anderes versuchen. That' s it.
Autor Schamane
 - 13. Juli 2013, 19:53:19
@ Wolverine wenn sie es nicht verstehen, dann legen sie sich bitte einmal in einen Eagle als Verletzter oder versuchen sie zu behandeln die 1,90 m sind da noch nett gewählt 1,80 oder 1,75 machen auch schon Probleme.
Ansonsten kleine Mathestunde zum Wochenende. Ein Soldat mit 1,58 muss mindestens einen BMI von 19 und maximal von 25 bringen um keine Gesundheitsziffer zu erhalten und darf nicht unter 50 kg wiegen. Bei 1,58 errechnet sich der BMI Gewicht /1,58 ² bei einem BMI von 19 wären dies 19 mal 1,58 ² = 47,5 nicht verwendungsfähig da das Gewicht unter 50 kg wäre auch eine Person mit einem BMI von 19 bei einer Größe von 1,60 wäre nicht verwendungsfähig da ihr Gewicht nur rund 48,6 kg betrüge.
Mit dem BMI von muss man eine Mindestgröße von BMI - Formel 19 = Gewicht 50kg / Größe zum ² ergibt Größe = Wurzel aus (Gewicht/BMI) = Wurzel aus (50 kg / 19 )= 1,62 m. Bzw. eine Person muss bei 1,60 m mindestens einen BMI = 50 / 1,6 ² = 19,53 haben.
Weiters für die fragenden die Gefechtsausstattung im Einsatz plus der Sanitätsausstattung macht etwa 38 kg und da ist noch kein Verletzter dabei und jetzt mag jeder überdenken wie weit jemand mit 1,60 m und einem Gewicht von 50 kg kommt.
Autor wolverine
 - 13. Juli 2013, 19:08:59
Äh, ja? Und was soll uns das sagen? Das sich die Masse der Soldaten größenmäßig zwischen 1,60 m und 1,90 m bewegt? Das war wohl schon vorher bekannt.
Autor Schamane
 - 13. Juli 2013, 18:10:45
@ Ulli76 die Vorschriftenlage sagt aus, dass die Mindestgröße für den SanDst 1,60 m sind, da haben sie recht! Ansonsten ist der Eagle garantiert nicht für Personen über 1,90 ausgelegt  >:(
Autor ulli76
 - 13. Juli 2013, 17:05:51
Es macht ganz einfach mit einer zu kleinen Körpergröße keinen Sinn Soldat zu werden.
Und für Sanis gibt es nun mal eine Mindestgröße von 1,6m.
Aber für andere Verwendungen macht es keinen Sinn- die Klamotten werden nicht richtig passen, die Waffen sind auf größeren Kameraden ausgelegt, die Fahrzeuge auch etc.
Autor StOPfr
 - 13. Juli 2013, 13:47:52
Zitat von: Dhiryan am 13. Juli 2013, 12:33:30
Genau das meinte ich. Nicht hinschreiben:"Ich bin 1'60" - das kommt dann blöd ;)

Nun ja, Unterschiede von ein bis zwei cm kommen gar nicht blöd, weil viele ihre genaue Größe gar nicht kennen. Wichtig ist dann, besonders im "Nahbereich" der Mindest- bzw. Höchstgrenze, die Messung bei der Untersuchung. Das hat Ralf ja schon geschrieben. 
Autor mailman
 - 13. Juli 2013, 12:41:12
Was soll man dann hinschreiben? 1,80 obwohl es nicht stimmt?
Autor Seb090
 - 13. Juli 2013, 12:33:30
Genau das meinte ich. Nicht hinschreiben:"Ich bin 1'60" - das kommt dann blöd ;)
Autor Ralf
 - 13. Juli 2013, 07:48:16
Zitat von: KlausP am 12. Juli 2013, 23:51:19
Wo denn, bitte?
Guten Tag, ich bin 1,58m groß, heiße Lieschen Müller und will SanOA werden, nun hab doch mal Fantasie KlausP  :)

Es wird zwar im Bewerbungsbogen danach gefragt, aber ausschlaggebend ist immer die Untersuchung.
Autor KlausP
 - 12. Juli 2013, 23:51:19
ZitatNur geben Sie es direkt an ...

Wo denn, bitte?

Zitat... wenns erst irgendwann im Laufe der Zeit rauskommt, dann wirds blöd ...

Da wird gar nichts blöd, dafür gibt es ja die Untersuchung beinm Karrierecenter.
Autor StOPfr
 - 12. Juli 2013, 21:37:34
Zitat von: Dhiryan am 12. Juli 2013, 16:53:12
...Nur geben Sie es direkt an - wenns erst irgendwann im Laufe der Zeit rauskommt, dann wirds blöd ;)

Was wird wann blöd? Wenn irgendwann mal jemand merkt wie klein die Soldatin in Wirklichkeit ist  ;)?

Der erste Teil der Aussage ist allerdings, gerade bei diesem Thema, absolut korrekt. Das kommt tatsächlich raus!