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Autor wolverine
 - 15. November 2018, 12:20:56
Für so eine schöne Meldung, gerne. ;D
Autor schlammtreiber
 - 15. November 2018, 12:11:27
13 Jahre... Du Threadleichenschänder!  ;D
Autor wolverine
 - 14. November 2018, 14:59:20
Auf die Bayern ist Verlass!
Autor T5-Breft
 - 22. November 2005, 14:40:55
Zitat von: Micha am 21. November 2005, 20:25:45
Ja sie hat es vermerkt mit dem Zusatz dass ich mich komplett davon distanziere.
Soll ich es nicht gleich am Anfang sagen, ich meine nicht das das jemand mitbekommt und er dann mit mir ein persönliches Problem hat, und ich die Arschkarte gezogen hab?
Wenn ein Kamerad mit dir ein pesönliches Problem hat mußt du in der Lage sein dazu Stellung zu nehmen und die Bedenken, durch Eigeninitiative, aus der Welt schaffen. Auf keinen Fall darfst du dich provozieren lassen.
Autor schlammtreiber
 - 22. November 2005, 07:58:35
Zitat von: Micha am 21. November 2005, 20:25:45
Ja sie hat es vermerkt mit dem Zusatz dass ich mich komplett davon distanziere.
Soll ich es nicht gleich am Anfang sagen, ich meine nicht das das jemand mitbekommt und er dann mit mir ein persönliches Problem hat, und ich die Arschkarte gezogen hab?

Wichtig ist, daß Du mit offenen Karten spielst, Dich klar davon distanzierst und auch die Gründe für den gesinnungswandel klar darlegst. Niemand verurteilt Dich wegen Dummheit in der Pubertät! In unserer Einheit gab es einen Soldaten (Ausbilder wohlgemerkt, SaZ4) der eine durchaus wilde Jugend hatte. Skinhead, mehrere Festnahmen wegen Randale, Körperverletzung, Volksverhetzung und Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen. Sogar eine Jugendstrafe (6 Wochen Knast) wenige Monate vor der AGA war dabei. Trotzdem wurde er SaZ, obwohl das alles der Bw bekannt war. Und zwar, weil er nicht nur seine Gesinnung geändert hatte, er hatte auch erkennbar mit seinem damaligen sozialen Umfeld gebrochen und sein Lebenswandel deutete klar auf Distanzierung zu extremen Gedankengut hin. Das wurde auch so von seinen Vorgesetzten (KpChef, Zugführer) erkannt und in Stellungnahmen bestätigt.

Andererseits gab es auch mal einen, der "verkappt" daherkam. Seltsame Musik, gewisse Poster im Inneren des Spindes. Der war ganz ganz schnell aus der Kampfeinheit entfernt und auf einen ruhigen Posten abgeschoben. Kurze Zeit später erschien er nicht mehr, wir haben dann eine Nachricht aus Stadelheim bekommen daß er dort einsitzt  ;)
Autor Micha
 - 21. November 2005, 20:25:45
Ja sie hat es vermerkt mit dem Zusatz dass ich mich komplett davon distanziere.
Soll ich es nicht gleich am Anfang sagen, ich meine nicht das das jemand mitbekommt und er dann mit mir ein persönliches Problem hat, und ich die Arschkarte gezogen hab?
Autor T5-Breft
 - 21. November 2005, 20:16:57
An deiner Stelle würde ich die Sache zunächst mal auf sich beruhen lassen, jedoch würde ich es später auf jeden Fall entfernen. Die Bw weis von deinem Tatoo und wird das auch dementsprechend vermerckt haben. Offensichtlich war es kein Hindernis für deine Einstellung zum FWDL23.

Jetzt, vor und während der AGA, kannst du dein Tatoo sowieso nicht entfernen lassen, weil dabei Medikamente benötigt werden und eventuell deine Lympfknoten anschwellen. Direkt in den ersten Wochen kannst du bei Gelegenheit mit dem Standortarzt darüber reden und auch einen Zeitpunkt für das Entfernen festlegen, fals ein entsprechender Zeitplan zustande kommt kannst du die betreffenden Personen (Spieß) darüber informieren.

Wie du schon sagtest spielst du mit dem Gedanken es zu entfernen, doch hat dir bis jetzt das Geld gefehlt und, wie schon angesprochen, wird dir bei der AGA auch die Zeit fehlen. Außerdem hast du angedeutet das es ein Fehler war. Diese Gründe kannst du ohne weiteres nennen. Letztendlich mußt aber du wissen, wie du zu dem Tatoo stehst wenn es zur Sprache kommt.
Autor Micha
 - 21. November 2005, 19:09:45
Ne bin nicht Kalle, bin der Micha.
Ich bin T1 gemustert, meine musterungs- Ärztin hat sich mit mir über das täto unterhalten, und meinte ich soll jetzt nicht überstürzt handeln, wen ich genügend Geld habe, sie dann entfernen oder überstechen lassen.
Ne bin ab dem 1.1.06 in Bad Reichenhall bei der 231.
ich bin jetzt Fwdl23, möchte mich aber als Feldwebel weiter verpflichten, war auch schon in München, hab aber die Stelle von meiner Seite her abgelehnt!
Und ich möchte mir meine berufliche Laufbahn nicht durch ein täto aufs spiel setzen
Autor T5-Breft
 - 21. November 2005, 18:47:11
Zitat von: Micha am 21. November 2005, 14:56:22Ich habe auf der Schulter Skinhead tätowiert.  Hab auch gleich bei der Musterung darauf hingewiesen.
Allein der Schriftzug "Skinhead" ist nicht verfassungswidrig und läßt sich eigentlich auch nicht eindeutig auf eine politisch extremistische Gesinnung festlegen.

Welches Ergebnis ist bei der Musterrung rausgekommen und bist du bereits einberufen?

P.S.: bist du der Threatersteller (Kalle)?
Autor Lidius
 - 21. November 2005, 17:43:59
Nicht aufregen, hab das Posting jetzt gerade erst gesehen.

Ich sehe das eigentlich keine zu grossen Probleme, melden würde ichs trotzdem lieber, besser ist es wohl mit offenen Karten zu spielen und eben dadurch zu zeigen das du dir dessen voll bewußt bist (das es ein fehler war) und deine Einstellung geändert hast (was ich übrigens sehr gut finde :) )

Sonst kommt es vielleicht irgendwann mal zufällig raus und dann musst du es ja eh erklären, deswegen mit offenen karten spielen ist immer gut.
Autor Micha
 - 21. November 2005, 17:25:30
Will mir jetzt keiner mehr antworten, weil mich alle für nen Nazi halten oder was?
Die Sache is 5Jahre her und jeder macht mal Fehler!
Autor Micha
 - 21. November 2005, 14:56:22
Ich habe auf der Schulter Skinhead tätowiert.  Hab auch gleich bei der Musterung darauf hingewiesen. Was soll ich jetzt deswegen machen.
Ich hab zurzeit leider kein Geld um es entfernen zu lassen.
Ich habe auch bei der Musterung und in München gesagt das ich keine radikale Einstellung mehr habe, und mir das täto mit 15 stechen lassen hab.
Soll ich mir es noch schnell überstechen lassen?
Oder meinem Vorgesetzten melden?
Ich habe deswegen echt schiss, ich will mir wegen so ner scheiß Tätowierung nicht meine Zukunft beim Bund verbauen.
Autor wolverine
 - 16. November 2005, 18:52:49
Ich habe heute noch einmal meinen AL auf dieses Thema angesprochen und dessen Meinung ist eindeutig. Rechtsgrundlage ist der Haar- und Barterlass, wie er in der 10/5 abgedruckt ist. Tätowierungen sind unter Schmuck zu subsummieren und wenn diese ständig sichtbar sind, ist es kein dezenter Schmuck mehr. Für die Einstellung bedeutet das ein Einstellungshindernis und während der Dienstzeit heisst ein solches Tatoo neu zu stechen eine Disziplinarmaßnahme. Begründung in der Angemessenheit ist Tatsächlich das Bild der Bw in der Öffentlichkeit und die bereits angesprochenen sozialen Randgruppen (Vollzugshäftlinge, Matrosen und Motorradgangs), die sich üblich mit Tätowierungen kennzeichnen. Weiter könnte man an der Angemessenheit auch den Schmetterling an der üblicher Weise bedeckten Schulter oder den Fallschirm unter dem Arm (war zu meiner Zeit sehr beliebt, ohne das ich so etwas hätte!) aussortieren. Aber Ganzarmtatoos oder irgendetwas am Hals aufwärts ist auch heute nicht mehr sozialadäquat. Leider vergaß er bis zum Dienstschluß, mir die versprochene Fundstelle zu geben und ich kam heite nicht in das Intranet (iuris, xdos etc.). Ich bleibe aber ´dran und hoffe nächste woche etwas "Lesbares" liefern zu können.
Autor rakart
 - 16. November 2005, 08:44:17
Bei all dem Für und Wider über Tätowierungen und dem ganzen Gekasper um Tätowiersymbole, die von den Personen, die sie tragen weder verstanden noch mit einem wieauchimmer gearteten Sinn erfüllt werden sollte bitte eines bedacht werden: Tätowierungen waren in den meisten Kulturen Zeichen der Zugehörigkeit der jeweiligen Person zu Gruppierungen niederen Standes oder bestimmter ein- bisweilen auch ausgrenzender Haltungen von Kasten, Cliquen, Banden, Gangs und ... und ... und ...
In unserer Kultur scheinen sie derzeit m.E. hauptsächlich der Ausdruck einer gewissen Gedankenlosigkeit zu sein, wenn man Sie nicht böswillig als Kastenzeichen einer verflachten Spassgesellschaft im obigen Sinn interpretieren möchte.
Autor F_K
 - 15. November 2005, 19:10:21
@ Kalle:

Zur ursprünglichen Frage:
- Die Tauglichkeit wird von Tätowierungen nicht beeinflußt.
- Eine Personalentscheidung bezüglich einer freiwilligen Meldung kann sehr wohl beinflußt werden.

@ wolverine:

Ich sehe im Moment keinen Fall, wo ein (Disziplinar-) vorgesetzter einen sinnvollen Befehl bezüglich Tatoos geben könnte.
(und die Rechtmäßigkeit muss ich ja vor Erteilen prüfen).

Gegenbeispiel:
Bei AUFFÄLLIGEM Schmuck muss ich entscheiden, auffällig oder nicht, und dann das Abnehmen BEFEHLEN (da haben wir Vorschriften, einen dienstlichen Zweck und Verhältnismäßigkeit).
Bei Piercings nehme ich immer die auffälligkeit an, befehle also die Abnahme. (siehe oben).

Aber was sollte ich bei Tatoos machen?
"Abnahme" ist nur mit aufwändiger Behandlung möglich, daher immer Eingriff in Vermögen des Soldaten, KANN und DARF daher nicht befohlen werden.
Bliebe also die Möglichkeit, ein sichtbares Tatoo "abkleben" zu lassen, nur sieht das auch nicht wirklich gut zur Uniform aus ..... daher bezweifle ich den Zweck und die Verhältnismäßigkeit.

Aus der Praxis für die Praxis:
Alle Tatoos die ich bisher gesehen habe, waren straftrechtlich sicherlich NICHT relevant, und sind auch von den meisten Uniformen verdeckt worden.
Mir ist daher nie ein Befehl bezüglich Tatoos untergekommen.