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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 18. Juli 2013, 05:47:04
Die Vergleichsmitteilung ist der Abfindungsnachweis für alle beim Truppenteil gewährten Geld und Sachbezüge und sie ist grundsätzlich auszufüllen, wenn bei Abordnungen/ Kommandierungen und Versetzungen die Zuständigkeit der Bearbeitung von Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld bzw. der Wehrsoldzahlung wechselt.
Du bekommst sie vorher von deinem alten Truppenteil.
Autor Papermonster
 - 18. Juli 2013, 01:48:26
Sers zusammen.

Hab am 05.08. meinen Dienstantritt in ca. 230km Entfernung, wobei keine UKV zugesagt wurde (ledig, eigener anerkannter Hausstand). Da ich natürlich vor meiner Versetzung alles mögliche noch in der alten Einheit abwickeln möchte; wofür ist die Vergleichsmitteilung ausschlaggebend?
Brauch ich diese vor der Versetzung oder kann die neue Einheit diese in Rücksprache mit der alten Einheit erstellen?

Vllt. ein wenig zur Erklärung: In meiner bisherigen Einheit bin ich Heimschläfer und altersbedingt auch nicht mehr zum Wohnen in der Unterkunft verpflichtet.

Gruß
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