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Autor Bummler60
 - 25. September 2013, 14:47:00
Ich glaube Tommie und Klaus haben schon einen NbdW Kandidaten gefunden .......  ::)
Autor KlausP
 - 25. September 2013, 13:53:32
Zitat von: marcel1976 am 25. September 2013, 12:40:02
Wenn ich das richtig gelesen habe, dann brauche ich ja als Eignungsübender auch noch keine abschließen richtig? Das tue ich dann mit der Ernennung zum SaZ?


Wieso? Sie sind doch bereits versicherungspflichtig, schließlich haben Sie ja einen förderlichen Beruf erlernt. Sie müssen doch jetzt schon eine Pflegepflichtversicherung bei Ihrer Krankenkasse haben.
Autor marcel1976
 - 25. September 2013, 12:40:02
Wenn ich das richtig gelesen habe, dann brauche ich ja als Eignungsübender auch noch keine abschließen richtig? Das tue ich dann mit der Ernennung zum SaZ?
Autor AriFuSchr
 - 19. Juli 2013, 16:38:58
ZitatAber ich weiß von einem Bekannten, dass der zusätlich eine top Pflegeversicherung abgeschlossen hat.

also ich weiß - nicht nur von einem Bekannten - dass das Leben sehr beschwerlich ist, wenn man soweit ist, die "top - Leistungen" einer Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen.
Die Leistungen der Pflegeversicherungen unterscheiden sich nicht sonderlich - wobei ich jetzt nicht weiss, ob so eine top-Versicherung das Pflegepersonal veranlasst, einem das Essen schon von der Tür aus in die Fresse Verzeihung Mund zu schießen, anstatt sich ans Bett zu setzen.

Selten so plumpe Werbung gesehen.  ::)
Autor Ralf
 - 18. Juli 2013, 22:41:13
Immer diese Werbung hier  :o
Und dass ein FWDL keine PV braucht, steht bereist weiter oben.
Autor berniundert
 - 18. Juli 2013, 21:12:49
Also meiner Kenntnis nach braucht der FWDLer noch keine Entscheidung in Sachen Pflegeversicherung zu treffen. Er erfüllt seine Pflicht zu Versicherung weil er dort versichert bleibt wo er es auch bisher war, ohne Beitrag, den zahlt der Bund. Eine Info an die Kasse sollte aber gegeben werden.
Spannend wird es dann bei Ernennung zum SAZ, denn dann muss man aktiv werden.
Autor KlausP
 - 04. Juli 2013, 17:03:55
ZitatHi,
also ich denke im Normalfall regelt das die Bundeswehr.

Das zeigt mir, dass Sie keine Ahnung von der Sache haben. "Die Bundeswehr" hat damit nur insofern zu tun, dass sie den Versicherungsbeitrag an die richtige Pflegekasse abführt und das war es auch schon. Wenn "die Bundeswehr" Sie in Person des Spießes oder des Personalers darauf hinweist, dass Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zum Abschluß einer Pflegepflichtversicherung (bisher) nicht nachgekommen sind, ist das lediglich ein kameradschaftlicher Hinweis, um Sie vor Schaden zu bewahren,
Autor StOPfr
 - 04. Juli 2013, 15:31:51
Auf die Antwort nach vier Jahren (  ::)) hier noch eine Replik:

Die Pflegepflichtversicherung ist eine Pflicht für dich und nicht für die Bundeswehr!

btw: Der ohne Rücksprache mit dem Team verlinkte Text wurde gelöscht.
Autor mastina
 - 04. Juli 2013, 15:20:17
Hi,
also ich denke im Normalfall regelt das die Bundeswehr.
Aber ich weiß von einem Bekannten, dass der zusätlich eine top Pflegeversicherung abgeschlossen hat.
Schau doch mal hier, vielleicht hilft dir das weiter :)


Edit:
Link gelöscht (siehe folgenden Beitrag).
Autor StOPfr
 - 29. November 2009, 11:41:06
Als GWDL musst Du Dich nicht gesondert um eine Pflegeversicherung kümmern. Du musst lediglich Deine Krankenkasse über die Einberufung informieren. Die Hinweise dazu findest als Anlage zum Einberufungsbescheid.
Falls Du SaZ wirst sieht das allerdings anders aus (Suchfunktion nutzen).
Autor andre1988
 - 29. November 2009, 11:21:16
hi kann mir wer sagen wie das abläuft muss ich eine Pflegeversicherung beantragen oder ist das alles bei der bundeswehr geeregelt ?
muss nächstes jahr zur grundausbildung und jetzt weis ich nich ob ich die pflegeversicherung selber oder ob das vom bund aus geht ?
kann mir wer weiter helfen?