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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: KlausP am 30. Juli 2013, 09:09:49Zitat von: Sossar am 29. Juli 2013, 22:23:11
Hunde, wollt ihr denn ewig leben?![]()
Was meinen Sie mit diesem dümmlichen Kommentar?
Zitat von: Sossar am 29. Juli 2013, 22:23:11
Hunde, wollt ihr denn ewig leben?![]()
Zitat von: Elvis am 29. Juli 2013, 21:42:07
Bei ehemals rentenversicherungspflichtig tätigen Beamten werden Rente und Pension zusammen ausbezahlt, bis zu einer gewissen Höchstgrenze.
Diese sind sogar verpflichtet ihre Rentenansprüche geltend zu machen, da diese auf die Pension angerechnet werden müssen und die Pensionsansprüche mindern.
Ist das bei Soldaten nicht analog geregelt?
Zitat von: Vwdr 43 am 29. Juli 2013, 21:38:11
Wird das bei lebensälteren SaZ Bewerbern denn genauso beurteilt, wie bei älteren BS Bewerbern ? Ich stelle mir nur gerade vor, wenn ein 35 jähriger als Mannschafter SaZ 4 eingestellt wird, wie beurteilt die BW denn so eine Situation bezüglich der Versorgungsansprüche etc. ?
ZitatSteht eigentlich irgendwo geschrieben, wieviel Restdienstzeit man als BS Bewerber haben muss ? Gut man muss mindestens Feldwebel sein, aber man könnte sich doch theoretisch auch noch als Hauptfeldwebel bewerben, oder ?Es gibt schon Grenzen. Die vom Verordnungsgeber zu beachtenden Maßstäbe zur Bestimmung einer Altersgrenze für eine konkrete Laufbahn sind durch ihren Zweck vorgegeben.
Zitat von: wolverine am 29. Juli 2013, 21:15:03
Und jetzt ernst: ab 40 benötigt jede Einstellung eine Mitzeichnung des BMF und sicher auch die Weiterverpflichtung. Die Wahrscheinlichkeit, dass dem zugestimmt wird, wird verschwindend gering sein. Unter anderen aus Fürsorgegründen, nämlich z. B. den Pensionsansprüchen.