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Autor F_K
 - 26. Juli 2013, 08:16:42
@ Nienshu:

.. und welche Gesundsheitsziffer soll das sein?
Autor F_K
 - 26. Juli 2013, 08:15:47
Meines Wissen nach (aber auch nur aus dem Forum - sonst ohne Quelle) ist ein positiver Test 3 Jahre gültig.
Wenn "durchgefallen", dann darf man nach einem Jahr wiederholen.
Autor DH92
 - 25. Juli 2013, 22:58:48
Schande über mein Haupt. Da hab ich das wohl falsch in Erinnerung gehabt.

Was war denn nochmal 3 Jahre gültig? Der CAT-Test? Oder die Eignung?

Klärt mich bitte auf.
Autor SpitFire
 - 25. Juli 2013, 22:48:32
Zitat von: Nienshu am 25. Juli 2013, 22:12:34
Ich hab die nette Ärztin damals ja gefragt gehabt, sie meinte schlichtweg "schlechter Gesundzeitszustand" - keine Ahnung, woran es genau gelegen haben könnte. Ich hab jedenfalls keine chronischen Leiden.

Werde ich denn jetzt damit rechnen können zur Nachmusterung in's ZNwg eingeladen zu werden oder wie läuft das in meinem Fall ab?

Schriftlich Nachmusterung beantragen und das irgendwie schlüssig begründen - oder einfach bewerben und abwarten was passiert.
Autor Nienshu
 - 25. Juli 2013, 22:12:34
Ich hab die nette Ärztin damals ja gefragt gehabt, sie meinte schlichtweg "schlechter Gesundzeitszustand" - keine Ahnung, woran es genau gelegen haben könnte. Ich hab jedenfalls keine chronischen Leiden.

Werde ich denn jetzt damit rechnen können zur Nachmusterung in's ZNwg eingeladen zu werden oder wie läuft das in meinem Fall ab?
Autor F_K
 - 25. Juli 2013, 22:10:20
@ GTI:

Du erzählst Blödsinn.

Ein Musterungsergebnis zählt für immer - eine Nachmusterung kann es ändern.

Zitatrauche ich nicht mehr, laufe täglich und mache auch Kraftsport.

Nichts von dem bzw. das "nichtmachen" ergibt eine Gesundheitsziffer die zu T3 geführt hat.


Wenn es keine WESENTLICHE Änderung in den relevanten GZ gibt, wird T3 bestehen bleiben ...
Autor Nienshu
 - 25. Juli 2013, 21:46:50
Macht Sinn, danke!

Und wenn ich noch mal in mich gehe und nachdenke... es sind inzwischen ja sogar 4 Jahre.
Autor DH92
 - 25. Juli 2013, 21:45:01
Wenn ich mich recht erinnere besitzt das Ergebnis der Musterung eine Gültigkeit von 3 Jahren. Ich denke, sollte es zu einer erneuten Musterung kommen, und ich bin mir ziemlich sicher das es dazu kommen wird, dass der Musterungsarzt bei Ihnen etwas genauer hinschauen wird, ob die, ich nenne es jetzt mal gesundheitliche Bedenken, die damals zu T3 geführt haben nunmehr behoben oder ausgebessert sind. Vorurteile würde ich das jedoch nicht nennen.
Wenn ich als Musterungsarzt jemanden vor mir hätte der schonmal T3 gemustert wurde, würde ich auf die Ursachen die zu diesem Tauglichkeitsgrad geführt haben auch besonderes Augenmerk legen. Wenn sich seitdem bei Ihnen gesundheitlich einiges getan hat, haben Sie ja nichts zu befürchten.
Autor Nienshu
 - 25. Juli 2013, 21:13:13
Abend,

schlagt mich unbedingt, falls es dazu Infos gibt - ich hab die auf die Schnelle nicht gefunden! (Komme aber auch erst frisch aus dem Büro, mir sei verziehen.)

Ich mach's mal kurz und knackig: 2009 wurde ich gemustert, da ich gern zum Heer wollte - hab mich für SaZ 12 beworben. Habe T3 verpasst bekommen (meine körperliche Verfassung war nicht unbedingt gut) - war enttäuscht, am meisten von mir selbst. Also hab ich die Bewerbung zurück gezogen und zunächst eine Ausbildung begonnen.

Nun habe ich meinen damaligen Wehrdienstberater wieder getroffen und er hat mal einen Termin mit mir ausgemacht. Kurzum: Ich habe mich nun als SaZ 12 für die Marine beworben, Operationsdienst.

Meine Frage nun: Wird mein damaliger Tauglichkeitsgrad in irgendeiner Weise berücksichtigt oder werde ich nach den 3 Jahren nochmal frisch, ohne Vorurteile gemustert? Wäre schön, denn im Gegensatz zu vor 3 Jahren rauche ich nicht mehr, laufe täglich und mache auch Kraftsport. Hätte ich natürlich den Wehrdienstbe... pardon, "Karriereberater" auch fragen können, aber so schlau war ich gestern dann doch nicht.

Vielen Dank im Voraus!