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Autor BSG1966
 - 02. August 2013, 16:22:09
Wir auch nicht.
Autor GRené80
 - 02. August 2013, 16:09:12
Also das Beratungsgespräch hat ergeben das es enorm viele Verwendungen für meinen Beruf gibt. Alles jedoch im Norden. Luftwaffe oder Marine in Husum oder Hamburg etc.

Maximale Verpflichtungszeit SaZ 12 oder SaZ 8, und wenn nach dieser Zeit Bedarf besteht und die Truppe mich weiter haben will besteht die Möglichkeit zu verlängern. Kein Plan ob ich das machen soll ...

Autor Vwdr 43
 - 30. Juli 2013, 21:21:43
Danke für die ausführlichen Antworten  :)
Autor schlammtreiber
 - 30. Juli 2013, 12:25:14
Zitat von: KlausP am 30. Juli 2013, 09:09:49
Zitat von: Sossar am 29. Juli 2013, 22:23:11
Hunde, wollt ihr denn ewig leben? :D  8)

Was meinen Sie mit diesem dümmlichen Kommentar?

Er wollte auf die Vergänglichkeit allen Seins hinweisen.

[gelöscht durch Administrator]
Autor KlausP
 - 30. Juli 2013, 09:09:49
Zitat von: Sossar am 29. Juli 2013, 22:23:11
Hunde, wollt ihr denn ewig leben? :D  8)

Was meinen Sie mit diesem dümmlichen Kommentar?
Autor christoph1972
 - 30. Juli 2013, 09:06:04
Zitat von: Elvis am 29. Juli 2013, 21:42:07
Bei ehemals rentenversicherungspflichtig tätigen Beamten werden Rente und Pension zusammen ausbezahlt, bis zu einer gewissen Höchstgrenze.
Diese sind sogar verpflichtet ihre Rentenansprüche geltend zu machen, da diese auf die Pension angerechnet werden müssen und die Pensionsansprüche mindern.
Ist das bei Soldaten nicht analog geregelt?

Das verhält sich da genauso.

Zitat von: Vwdr 43 am 29. Juli 2013, 21:38:11
Wird das bei lebensälteren SaZ Bewerbern denn genauso beurteilt, wie bei älteren BS Bewerbern ?  Ich stelle mir nur gerade vor, wenn ein 35 jähriger als Mannschafter SaZ 4 eingestellt wird, wie beurteilt die BW denn so eine Situation bezüglich der Versorgungsansprüche etc. ?

Ein Unterschied zwischen SaZ und BS liegt zwingend in der Natur der Sache:

Der BS erhält eine Pension, die sich nach seinem Besoldungsdienstalter und ein paar anderen Dingen richtet - das ist relativ speziell, weil Soldaten in der Gruppe der PUO normalerweise nicht die volle Regeldienstzeit erreichen.

SaZ werden nach Ausscheiden aus dem Dienst bei Ihrem Träger der DRV nachversichert. Also gehen wir mal davon aus, sie werden rentenversicherungspflichtig nach DZE beschäftigt, dann rechnet das BAPersBw aus, wie hoch pro Jahr die Bezüge waren, dann werden die Bezüge (einschl aller Zulagen) mit einem Dynamisierungsfaktor multipliziert und das Produkt mit dem dann geltenden Rentenversicherungsbeitragssatz multipliziert und als Nachversicherungssumme überwiesen.

Nimmt der SaZ einen E- oder Z-Schein in Anspruch und wird als Beamter weiterbeschäftigt (eigentlich dient der Beamte auch), dann wird die Nachversicherung "aufgeschoben" bis zur Versetzung in den Ruhestand.
Dann teilen sich Bundeswehr und neuer Dienstherr uU die sog. Versorgungslasten.
Autor Sossar
 - 29. Juli 2013, 22:23:11
Hunde, wollt ihr denn ewig leben? :D  8)
Autor Elvis
 - 29. Juli 2013, 21:42:07
Bei ehemals rentenversicherungspflichtig tätigen Beamten werden Rente und Pension zusammen ausbezahlt, bis zu einer gewissen Höchstgrenze.
Diese sind sogar verpflichtet ihre Rentenansprüche geltend zu machen, da diese auf die Pension angerechnet werden müssen und die Pensionsansprüche mindern.
Ist das bei Soldaten nicht analog geregelt?
Autor Ralf
 - 29. Juli 2013, 21:40:48
Da gibt es klare Unterschiede, ein Beamtenverhältnis ist eine viel stärkere Bindung.
Autor Vwdr 43
 - 29. Juli 2013, 21:38:11
Wird das bei lebensälteren SaZ Bewerbern denn genauso beurteilt, wie bei älteren BS Bewerbern ?  Ich stelle mir nur gerade vor, wenn ein 35 jähriger als Mannschafter SaZ 4 eingestellt wird, wie beurteilt die BW denn so eine Situation bezüglich der Versorgungsansprüche etc. ?
Autor Ralf
 - 29. Juli 2013, 21:27:11
ZitatSteht eigentlich irgendwo geschrieben, wieviel Restdienstzeit man als BS Bewerber haben muss ? Gut man muss mindestens Feldwebel sein, aber man könnte sich doch theoretisch auch noch als  Hauptfeldwebel bewerben, oder ?
Es gibt schon Grenzen. Die vom Verordnungsgeber zu beachtenden Maßstäbe zur Bestimmung einer Altersgrenze für eine konkrete Laufbahn sind durch ihren Zweck vorgegeben.
Dieser besteht vor allem darin, in Anbetracht der Dauerhaftigkeit des Beamtenverhältnisses ein angemessenes Verhältnis von Arbeitsleistung und Versorgungsansprüchen sicherzustellen. Daneben kann dem Interesse des Dienstherrn an ausgewogenen Altersstrukturen Bedeutung beigemessen werden
Autor Vwdr 43
 - 29. Juli 2013, 21:27:05
Zitat von: wolverine am 29. Juli 2013, 21:15:03
Und jetzt ernst: ab 40 benötigt jede Einstellung eine Mitzeichnung des BMF und sicher auch die Weiterverpflichtung. Die Wahrscheinlichkeit, dass dem zugestimmt wird, wird verschwindend gering sein. Unter anderen aus Fürsorgegründen, nämlich z. B. den Pensionsansprüchen.

Ist mir bekannt, meine Unterlagen liegen derzeit beim BMF
Autor Vwdr 43
 - 29. Juli 2013, 21:25:55
Ich verstehe schon was Du meinst, aber es gab ja auch ein Leben vor der BW. ( bezüglich der Vorsorge )

Autor wolverine
 - 29. Juli 2013, 21:15:03
In Ihrem Beispiel hätten Sie dann 17 Jahre für Ihre Pensionsbezüge. Hoffentlich haben Sie da gut vorgesorgt.
Und jetzt ernst: ab 40 benötigt jede Einstellung eine Mitzeichnung des BMF und sicher auch die Weiterverpflichtung. Die Wahrscheinlichkeit, dass dem zugestimmt wird, wird verschwindend gering sein. Unter anderen aus Fürsorgegründen, nämlich z. B. den Pensionsansprüchen.
Autor Vwdr 43
 - 29. Juli 2013, 21:10:06
Mal ne Frage, rein hypotetisch...... Bewerber ( Feldwebelanwärter ) wird mit 45 eingestellt als SaZ 12.
Dienstzeitende demnach mit 57. Unter bestimmten Umständen wäre eine weiterverpflichtung bis zum 62. Lebensjahr möglich.
Welche Gründe würden trotzdem für eine BS Bewerbung sprechen ?

Steht eigentlich irgendwo geschrieben, wieviel Restdienstzeit man als BS Bewerber haben muss ? Gut man muss mindestens Feldwebel sein, aber man könnte sich doch theoretisch auch noch als  Hauptfeldwebel bewerben, oder ?