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Zusammenfassung

Autor miguhamburg1
 - 02. August 2013, 17:03:51
Ich schrieb doch bereits in einer früheren Zuschrift, dass in der Soldatenlaufbahnverordnung die hier beschriebenen Fälle geregelt sind. Es hat doch nichts mit "heterogen" zu tun, wenn einzelne Ausnahmen von der Regel getroffen werden.
Autor OAROA
 - 02. August 2013, 15:12:01
Ein ziemlich heterogenes Meinungsbild, das da entstanden ist. MarcAurel, du hast es erlebt, dass 2 Kameraden bei Antrag auf Laufbahnwechsel entlassen wurden? Die meisten Verordnungen und Gesetze sind mir natürlich noch unbekannt, aber dass diese Möglichkeit besteht hätte ich nicht gedacht. /Gar nicht/ dienen zu dürfen wäre auch keine Lösung für mich. Die Beweggründe spielen hier zwar keine Rolle, aber die Umstände, die ihr suggeriert habt, beschreiben die Entscheidungsfindung schon ganz gut.

Ich lasse mir das nochmal durch den Kopf gehen und werde vorerst mal ganz unverbindlich Erkundigungen einholen, wie Chancen und Konsequenzen aussehen würden.
Danke.
Autor miguhamburg1
 - 30. Juli 2013, 17:00:15
Er würde definitiv entlassen werden, wenn er für die RO-Laufbahn aus Sicht seines Personalführers nicht infrage kommt.
Autor MarcAurel
 - 30. Juli 2013, 16:28:01
Anders herum habe ich es dieses Jahr zweimal erlebt.

Ich würde mir das an Stelle des TE noch einmal gründlich überlegen. Immerhin, es ist erst ein Monat rum und diesen Weg kann man wohl nur einmal gehen.
Evtl. wird der TE bei einem abschlägigen Antrag auch einfach entlassen.
Autor miguhamburg1
 - 30. Juli 2013, 15:28:26
Stimmt, wenn alles passt und Stellen frei sind und/oder die Betreffenden beim ACFüKrBw einen Spitzenplatz hatten, kann es gut gehen. Hieraus allerdings eine allgemeingültige regel abzuleiten, wäre definitiv falsch.
Autor Aliki
 - 30. Juli 2013, 13:52:13
Migu, dann wird das wohl eine Ausnahme sein, aber allein in meinem OAL haben dies 2 Kameraden aus meinem Zug so gemacht.
In Dresden kam dann noch einer aus meinem Hörsaal hinzu.
Autor miguhamburg1
 - 30. Juli 2013, 13:09:17
Der Fragensteller sollte sich mal mit den Bestimmungen der Soldatenlaufbahnverordnung bekannt machen. Daran wird er sehen, dass aus seiner Idee im Normalfall nichts wird. Insofern sollte er sich darauf einstellen, falls sich seine Absicht verstetigt, dass er schlicht entlassen wird.
Autor KlausP
 - 30. Juli 2013, 12:49:21
Zitatwenn möglich und gewollt, evtl. Statuswechsel von SaZ 13 nach FWDL "X" Monate.

Ein Statuswechsel von SaZ (egal in welcher Laufbahn) zu FWDL ist nicht vorgesehen!
Autor christoph1972
 - 30. Juli 2013, 12:04:26
Zitat von: SpitFire am 30. Juli 2013, 11:42:57
Zitat von: christoph1972 am 30. Juli 2013, 10:35:32
Je nach späteren beruflichen Werdegang kann der Widerruf der VE durchaus nicht zum Vorteil gereichen. Aber das ist jetzt nur Spekulation.

Mir hat das in der Tat niemand nachgetragen, auch in späteren Bewerbungsverfahren nicht. Es kommt immer darauf an, wie man zu dem Entschluss gelangt ist. Unter einer sinnigen Begründung kann das durchaus eine rationale und nachvollziehbare Entscheidung sein.

Ich finde jedenfalls, dass es uns nicht zusteht, das per Ferndiagnose zu beurteilen.

Deshalb ja die Empfehlung, das noch einmal gut zu durchdenken. Vor allem der Widerruf. Ein Wandel von OA SaZ 13 auf ROA SaZ 2 kann ich ja irgendwo verstehen, man war absolut begeistert und idealistisch und stellt dann fest, 2 Jahre ja, 13 Jahre nein.

Auf die Begründung kommt es eben an. Einfach widerrufen ist schnell und ganz draußen ist anders als, widerrufen, GWDL werden und dann Antrag auf ROA stellen.

Wechsel in den GWDL fällt halt weg, wenn möglich und gewollt, evtl. Statuswechsel von SaZ 13 nach FWDL "X" Monate.
Autor SpitFire
 - 30. Juli 2013, 11:42:57
Zitat von: christoph1972 am 30. Juli 2013, 10:35:32
Je nach späteren beruflichen Werdegang kann der Widerruf der VE durchaus nicht zum Vorteil gereichen. Aber das ist jetzt nur Spekulation.

Mir hat das in der Tat niemand nachgetragen, auch in späteren Bewerbungsverfahren nicht. Es kommt immer darauf an, wie man zu dem Entschluss gelangt ist. Unter einer sinnigen Begründung kann das durchaus eine rationale und nachvollziehbare Entscheidung sein.

Ich finde jedenfalls, dass es uns nicht zusteht, das per Ferndiagnose zu beurteilen.
Autor christoph1972
 - 30. Juli 2013, 10:35:32
Was bewegt jemanden von SaZ 13 OA mit Studium auf SaZ 2 ROA zu wechseln?

Naja, muss ich ja nicht nachvoll ziehen können.

Da kann ich nur empfehlen, noch einmal die Motivation für diesen tiefgreifenden Schritt zu überdenken und dann das Gespräch mit dem Kompaniechef und dem Personaloffizier zu suchen, damit ggf. der Personalführer im Rahmen des Bedarfs noch umplanen kann.

Je nach späteren beruflichen Werdegang kann der Widerruf der VE durchaus nicht zum Vorteil gereichen. Aber das ist jetzt nur Spekulation.
Autor SpitFire
 - 30. Juli 2013, 10:11:29
In Anbetracht der widerruflichen Verpflichtung stellt sich die Lage so dar, dass du entweder in die ROA-Laufbahn übernommen wirst oder ganz weg bist. Was das bedeutet, kann hier wohl niemand interpretieren, da (vermutlich) niemand Bedarf und Stellenlage des entsprechenden ROA-Jahrgangs kennt.

Mein nächster Gang wäre der zum Kompaniechef, dem ich die Lage vortrage.
Autor Ralf
 - 30. Juli 2013, 06:03:19
Es ist auch nicht gesagt, dass man dich als ROA haben möchte. Es bewerben sich viele, werden aber nur wenige pro Jahr genommen. Auch hier gibts Eignungsreihenfolgen. Das Laufbahnrecht ließe es jedenfalls zu. Ob dich dein PersFhr aber freigibt, bleibt abzuwarten.
Ggf. wäre ein Gespräch mit dem PersOffz deiner Ausbildungseinrichtung hilfreich. Dieser kann dann mal mit deinem PersFhr sprechen und mal vorfühlen.

Autor OAROA
 - 30. Juli 2013, 05:55:58
Ja, habe ich. Klingt aber gar nicht so einfach und aussichtsreich, dieses Vorhaben? Bei Ihnen hat es damals aber funktioniert? Mit Widerruf wäre man tatsächlich innerhalb von 2 oder 3 tagen raus.
Autor SpitFire
 - 29. Juli 2013, 22:51:39
Ich habe damals nach Absprache mit Zugführer und Kompaniechef von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und unmittelbar danach aus dem GWDL-Status den Antrag auf Übernahme in die ROA-Laufbahn gestellt.
Da das aber so wohl nicht mehr möglich sein wird, da man ja mit Inanspruchnahme des Widerrufsrechts regelmäßig nicht in den Wehrdienstleistenden-Status zurückgeführt, sondern unmittelbar entlassen wird (bitte richtigstellen, so das nicht zutrifft), wird das wohl so nicht mehr möglich sein.
Ich würde das Gespräch mit dem Disziplinarvorgesetzten suchen und Laufbahnwechsel beantragen.

Haben Sie sich mit Widerrufsrecht verpflichtet?