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Zitatwenn möglich und gewollt, evtl. Statuswechsel von SaZ 13 nach FWDL "X" Monate.
Zitat von: SpitFire am 30. Juli 2013, 11:42:57Zitat von: christoph1972 am 30. Juli 2013, 10:35:32
Je nach späteren beruflichen Werdegang kann der Widerruf der VE durchaus nicht zum Vorteil gereichen. Aber das ist jetzt nur Spekulation.
Mir hat das in der Tat niemand nachgetragen, auch in späteren Bewerbungsverfahren nicht. Es kommt immer darauf an, wie man zu dem Entschluss gelangt ist. Unter einer sinnigen Begründung kann das durchaus eine rationale und nachvollziehbare Entscheidung sein.
Ich finde jedenfalls, dass es uns nicht zusteht, das per Ferndiagnose zu beurteilen.
Zitat von: christoph1972 am 30. Juli 2013, 10:35:32
Je nach späteren beruflichen Werdegang kann der Widerruf der VE durchaus nicht zum Vorteil gereichen. Aber das ist jetzt nur Spekulation.