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Autor BulleMölders
 - 03. August 2013, 11:16:42
Na ja, wenn jemand unbedingt sein eigenes G36 haben will, dann ist der Pauschbetrag schon mal schnell überschritten.  :o
Autor InstUffzSEAKlima
 - 03. August 2013, 10:39:12
Auch wen dies durch die Dienstvorschriften der Bw eindeutig geregelt ist, was privat beschaffbar ist und was nicht, so macht es bei FA i der Regel keine Probleme, da es meist im Rahmen der Pauschalbeträge bleibt. Hohe Einzelbeträge werden da sicher nicht auflaufen, bei denen die Finanzbeamten natürlich schon genauer prüfen und Nachweise einfordern werden.
Autor justice005
 - 02. August 2013, 19:16:43
Rein rechtlich kann man es nicht absetzen, weil es keine notwendigen Aufwendungen sind. Aber vielleicht winkt es ja ein Finanzbeamter durch...
Autor FoxtrotUniform
 - 02. August 2013, 19:09:48
Ja, es kann natürlich in Einzelfall sein, dass das Finanzamt nachfragt oder Begründungen verlangt.
Autor BSG1966
 - 02. August 2013, 18:54:50
Der Titel sagt alles. EIGENTLICH stellt der Dienstherr ja alles, was man zur Erfüllung des Auftrags braucht. Wenn man sich aber nun selber noch Dinge besorgt um sie dienstlich zu verwenden - könnte man das steuerlich dann absetzen?! Kennt sich da jemand aus?!