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Autor F_K
 - 05. August 2013, 12:22:12
Zitatunehrenhafte Entlassung

Es gibt diesen Begriff in der Bundeswehr nicht.
Autor Ralf
 - 05. August 2013, 12:04:35
Die Beendigungsgründe und Folgen sind ja im Soldatengesetz verankert §54-56. Schau mal dort rein.
Und ja, einen festen Betrag gibt es nicht, es wird immer individuell berechnet.
Autor TimoKa
 - 05. August 2013, 11:55:26
edit:
Aber vermutlich ist eine unehrenhafte Entlassung auch nur eine Handlung, bei der es xxx verschiedene Auslöser gibt und demnach auch von Fall zu Fall anders entschieden wird
Autor TimoKa
 - 05. August 2013, 11:53:13
Also könnte man das gar nicht pauschalisieren, wenn ich zb. sagen würde, dass Soldat x nach 5 Jahren und erfolgreicher ZAW unehrenhaft entlassen wird?
Autor Ralf
 - 05. August 2013, 05:54:32
Du kannst die ja "nicht so einfach" abbrechen.
Du bekommst eine Kommandierung/Versetzung und das ist ein Befehl daran teilzunehmen.
Da müsstest du schon ein wenig über den Grund schreiben.
Dessen ungeachtet sind Kostenberechnungen immer Einzelfallberechnungen, weil auch Maßnahmen unterschiedlich Geld kostet.
Autor TimJo
 - 05. August 2013, 03:30:51
Guten Tag,

mich würde interessieren, was es kosten würde, wenn man die ZAW (Bürokaufmann) abbricht und dann zurückzahlen muss.
Keine Angst, ich bin kein aktiver Soldat, der das in Erwägung zieht oder so... ;)
Es würde mich einfach mal interessieren.

MfG,
Tim