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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 06. August 2013, 18:21:20
Zitatafür muss allerdings schon die UKV-Zusage vorliegen.
Autor Fantasy12
 - 06. August 2013, 18:09:13
Muss Denn allgemein schon eine Verfügung vorliegen. Denn bisher wurde ihm noch nichts ausgehändigt...
Aber es ist ja alles nicht mehr lange hin und Wenn wir etwas schönes finden würde Ich da gerne zusagen...
Autor christoph1972
 - 06. August 2013, 16:21:56
Es ist ein Sonderfall, der Vorabumzug genannt wird, da normalerweise ja erst nach Dienstantritt umgezogen wird und nicht schon vor Dienstantritt. Die Umzugskostenvergütung wird allerdings ja vorab zugesagt.

Meist ist es ja so, Mann/Frau tritt den Dienst an, beantragt Trennungsgeld und sucht dann die Wohnung und Ehegatte kommt für ein WE an den neuen StO. Es geht eben auch vor als Vorabumzug. Dafür muss allerdings schon die UKV-Zusage vorliegen.
Autor Andi
 - 06. August 2013, 16:01:08
Mir geht es eher darum, dass in der Umzugsfibel nichts davon steht, dass der Voarabumzug zu benantragen ist und deswegen frage ich nach der Quelle dafür.
Autor christoph1972
 - 06. August 2013, 15:40:24
Zitat von: Andi am 06. August 2013, 15:32:49
Zitat von: Ralf am 06. August 2013, 15:22:25
Wenn ihr vorher umziehen wollt, muss er einen Vorab-Umzug beantragen.

Komisch, davon steht nichts in der Umzugsfibel. :(

Vorab-Umzug kennt nur der Häufig-Umzieher ;-) Damit treibt man den DS-UmzugsBSB im BwDLZ in den Wahnsinn. Ehemaliger Kollege hat das zivil beim BVA beantragt, was dazu führte, dass es eine Gruppenleitung bearbeitete, weil es zu schwer war für den BSB, weil da auch noch Nachhilfe und andere Späße zu berechnen und bewilligen waren.
Autor Andi
 - 06. August 2013, 15:32:49
Zitat von: Ralf am 06. August 2013, 15:22:25
Wenn ihr vorher umziehen wollt, muss er einen Vorab-Umzug beantragen.

Komisch, davon steht nichts in der Umzugsfibel. :(
Autor Ralf
 - 06. August 2013, 15:22:25
ZitatAlso muss ihm ja UKV zustehen oder? Laut Umzugsfibel bekommt man ja immer eine UKV Zusage bei unbefristeten Versetzungen.
Nein, es kann auch gut sein, dass die UKV aufgrund der derzeitigen strukturellen Änderungen nicht zugesagt wird (Strukturerlass): dann ist das aber kein Problem, er muss dann die Zusage beantragen.
Wenn ihr vorher umziehen wollt, muss er einen Vorab-Umzug beantragen. Hierzu kann er sich auch an seinem Lehrgangsort beim BwDLZ beraten lassen. Dafür sind die Berabeiter da.

Zu deinen restlichen Fragen hast du ja schon die sachgerechten Anworten bekommen.
Autor christoph1972
 - 06. August 2013, 15:07:58
Ich würde mich vertrauensvoll an mein DLZ wenden und da den Leuten ein Loch in den Bauch fragen.
Autor Andi
 - 06. August 2013, 15:07:13
Wo ihr gemeldet seid ist genauso unerheblich, wie die Frage, wer im Mietvertrag steht, denn als verheiratete werdet ihr grundsätzlich gemeinsam betrachtet.
Wichtig ist, dass ihr beide eure Wohnung habt anerkennen lassen und sie bei euch entsprechend in SAP hinterlegt ist.

Und ja, es ist davon auszugehen, dass ihm die UKV zugesagt wird und es ist davon auszugehen, dass euch die Umzugskosten im Rahmen der UKV erstattet werden. Dazu solltet ihr beide aber mal gemeinsam einen Termin mit dem entsprechenden Sachbearbeiter eures BwDLZ ausmachen und euch dazu informieren und beraten lassen.

Gruß Andi
Autor Fantasy12
 - 06. August 2013, 14:58:12
Hallo,

ich hoffe mir kann jemand meine Fragen beantworten. Es geht darum ob uns die UKV in dem Rahmen zusteht wie es in der Umzugsfibel steht.

Zum Rahmen: Mein Mann und ich sind verheiratet, wir erwarten gerade ein Kind. Wir sind beide in einer Wohnung gemeldet, bei der nur ich als Mieter im Mietvertrag stehe. Die Wohnung ist ca. 25 km von meiner jetzigen Stammeinheit entfernt, allerdings gehe ich in Elternzeit. Mein Mann ist bisher von einem Lehrgang zum anderen gefahren und ist nun auf seinem letzten. In 2 Monaten wird er in seine Stammeinheit (unbefristet) versetzt. Diese ist 60km von der jetzigen Wohnung entfernt.
Also muss ihm ja UKV zustehen oder? Laut Umzugsfibel bekommt man ja immer eine UKV Zusage bei unbefristeten Versetzungen.

Nun zu dem 'Problem':
Wir wollen nun ein kleines Haus mieten welches sich in der Mitte zwischen unseren beiden Dienstorten befindet (wären dann um die 30 km für jeden), was ja auf jeden Fall besser wär als wenn er 60km zu seinem neuen Dienstort hätte.
Wird uns über seine UKV Zusage der Umzug im vollen Rahmen von der alten Wohnung (in der er ja nicht im Mietvertrag steht, aber gemeldet ist) in eine neue bezahlt?
Wichtig ist auch gerade die Übernahme von doppelten Mieten und Maklergebühren...

Ich frage mich halt nur, ob das überhaupt geht, weil er ja bisher nicht im Mietvertrag stand...

Ich hoffe ihr könnt mir Auskunft geben, denn wir haben schon einige interessante Objekte in Aussicht und wollen am Besten zu seinem Dienstantritt schon im räumlichen Zusammenhang zu seinem Dienstort wohnen bzw. dann zeitnah umziehen...

MkG