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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 06. August 2013, 17:15:08
Zitat von: Gandalf28 am 06. August 2013, 14:08:46
Wie stehen meine Chancen in eine Laufbahn als Feldwebel im Truppendienst aufgenommen zu werden?

Ich bin 22 Jahre alt, nächstes Jahr 23 und möchte gerne zu der Bundeswehr . Ich habe die mittlere Reife und eine Ausbildung als Tischler.

Ich besitze weitere Qualifikationen als Rettungsschwimmer in Bronze, Totenkopfschwimmer in Gold, DSA in Bronze und die Fahrerlaubnisklasse: BE,M,L,T/S, Kettenführerschein und noch den  Gabelstaplerschein.

Ich war schon 17 Monate bei der Bundeswehr als Fschjg:).

Für Antworten wäre ich sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen,

Gandalf28

Und was soll der Schwachsinn Nonsens hier in diesem Thread? Hier geht es um G-Akten und nicht um Ihr bronzenes Seepferdchen.  *vogelzeig*
Autor Firli
 - 06. August 2013, 14:13:28
Zitat von: Gandalf28 am 06. August 2013, 14:08:46
Wie stehen meine Chancen in eine Laufbahn als Feldwebel im Truppendienst aufgenommen zu werden?

Zwischen 0 und 100 %
Autor Gandalf28
 - 06. August 2013, 14:08:46
Wie stehen meine Chancen in eine Laufbahn als Feldwebel im Truppendienst aufgenommen zu werden?

Ich bin 22 Jahre alt, nächstes Jahr 23 und möchte gerne zu der Bundeswehr . Ich habe die mittlere Reife und eine Ausbildung als Tischler.

Ich besitze weitere Qualifikationen als Rettungsschwimmer in Bronze, Totenkopfschwimmer in Gold, DSA in Bronze und die Fahrerlaubnisklasse: BE,M,L,T/S, Kettenführerschein und noch den  Gabelstaplerschein.

Ich war schon 17 Monate bei der Bundeswehr als Fschjg:).

Für Antworten wäre ich sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen,

Gandalf28


Autor KlausP
 - 05. August 2013, 13:10:21
Zitat von: Daniel6681 am 05. August 2013, 12:59:53
Meine G-Akte war noch im Original vorhanden, und das nach 12 Jahren Abstinenz... Da hatte ich wohl Glück.

Nein, das sollte eigentlich der Normalfall sein. Das Problem besteht mMn darin, dass in den vergangenen Jahren nach und nach immer mehr KWEÄ aufgelöst wurden und die Zuständigkeiten z.T. mehrfach gewechselt haben. Der Ablauf war eigentlich so, dass die San-Bereiche die G-Akten der Entlassenen zum Verfilmen geschickt haben und von dort gingen sie dann zum zuständigen KWEA. Wurde der Reservist mob.-beordert, ging die G-Akte mit den anderen Personalpapieren (Truppenausweis, Dienstführerschein usw.) zum Beorderungstruppenteil. Jeder, der damit zu tun hatte, konnte anhand der Übersendungslisten gleich erkennen, ob alle Unterlagen vollständig waren. Die G-Akte fehlte eigentlich selten.
Autor Ralf
 - 05. August 2013, 13:06:11
Abstinenz=Enthaltsamkeit (z.B. in Bezug auf bestimmte Speisen, Alkohol, Geschlechtsverkehr)
Quelle: Duden, Fremdwörterbuch
Nun würde mich ja mal interessieren, wessen der Beispiele du dich enthalten hast und den daraus folgenden Einfluss auf deine G-Akte?  :D
Autor Daniel6681
 - 05. August 2013, 12:59:53
Meine G-Akte war noch im Original vorhanden, und das nach 12 Jahren Abstinenz... Da hatte ich wohl Glück.
Autor Gandalf28
 - 04. August 2013, 09:58:42
Danke schön das wollte ich wissen  :)
Autor Eddy91
 - 04. August 2013, 09:41:21
Zitat von: Gandalf28 am 04. August 2013, 08:42:02
Ich habe nichts zu verheimlichen. Ich war in meiner alten Dienstzeit ein paarmal krank und wollte wissen, ob das für meine neue Verpflichtung schlecht ist.

Husten und Schnupfen spielen da keine Rolle :)
Autor Gandalf28
 - 04. August 2013, 08:42:02
Ich habe nichts zu verheimlichen. Ich war in meiner alten Dienstzeit ein paarmal krank und wollte wissen, ob das für meine neue Verpflichtung schlecht ist.
Autor BSG1966
 - 04. August 2013, 06:03:50
Wenn man als Wiedereinsteller zur Bundeswehr kommt, werden die "alten" Gesundheitsunterlagen wieder herangezogen. Ob jetzt im Original oder abfotografiert, spielt da keine Rolle.
Autor Lidius
 - 04. August 2013, 01:40:10
Erstmal verpflichtest du dich wenn dann selber, das macht kein anderer für dich.

Ich gehe mal davon aus, das diese auch mit zu Rate gezogen wird. Allerdings bist du auch im Rahmen der Musterung verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Irgendwas zu verschweigen kommt ganz schlecht und dann sind wir auch ganz schnell beim Einstellungsbetrug.

Deine Fragen deuten nämlich, zumindest für mich, darauf hin, dass irgendwas in der G-Akte steht was du jetzt bei einer erneuten Bewerbung ungern wieder ans Licht geholt haben möchtest...

Arbeite bitte auch mal etwas an deiner Rechtschreibung. Fragezeichen um Fragen zu kennzeichnen sind auch nie verkehrt...
Autor Gandalf28
 - 04. August 2013, 01:27:42
Wird das Kreisversatzamt die alte G-Akte holen wenn ich mich wieder verpflichten lassen.
Autor Lidius
 - 03. August 2013, 22:03:28
Zitat von: BSG1966 am 03. August 2013, 22:01:11
Ich bin 06/2004 raus und 07/2013 wieder rein. Die G-Akte ist immernoch dieselbe wie damals, sprich: aufbewahrt worden.

Glück gehabt, meine war bereits ein halbes Jahr nach DZE nur noch auf Mikrofilm verfügbar. Hatte aber keine Auswirkungen, meine neue G-Akte hatte halt bloss nen Stempel das das Orginal bereits mikroverfilmt wurde.

Das mit den 90 Jahren schein übrigens zu stimmen, siehe § 5 Abs. 3 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/spersav/gesamt.pdf
Autor BSG1966
 - 03. August 2013, 22:01:11
Ich bin 06/2004 raus und 07/2013 wieder rein. Die G-Akte ist immernoch dieselbe wie damals, sprich: aufbewahrt worden.
Autor Lidius
 - 03. August 2013, 21:55:21
Im Orginal wahrscheinlich nicht sehr lange. Die geht relativ schnell zur mikrofilmverfilmung (Zumindest meine war damals relativ fix nach DZE schon nicht mehr im KWEA, sondern bereits in Andernach).

Wenn man Wikipedia da glauben darf, dann wird dort die verfilmte Akte bis zum Ende des 90. Lebensjahrs aufbewahrt. http://de.wikipedia.org/wiki/Wehrmedizinische_Dokumentation