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Autor Marcus_08
 - 14. August 2013, 23:40:09
Jawohl!
Autor schlammtreiber
 - 08. August 2013, 08:48:17
Man kann eine neue Musterung beantragen - dabei sollte man allerdings eine Begründung abgeben, d.h. nicht "weil ich immer T2 war und jetzt T5 gar nicht einsehe", sondern "der Umstand, welcher zu T5 führte, hat sich geändert und zwar in dieser und jener Form..."
Autor KlausP
 - 08. August 2013, 05:11:24
Zitatbesteht die Möglichkeit als Freiwilligwehrdienstleistender seine Zeit zu überbrücken,wenn es schon nicht mit der SAZ-Laufbahn geklappt hat?

War das bisher Geschriebene so unverständlich? "T 5" bedeutet "nicht wehrdienstfähig" und das bedeutet für alle Dienstverhältnisse, alle Laufbahnen und alle Verwendungen gesundheitlich nicht geeignet.
Autor Lidius
 - 07. August 2013, 23:48:41
Zitat von: Marcus_08 am 07. August 2013, 23:36:03
ist eine nachmusterung möglich?
wie sieht es aus,ist die Person für sein ganzes leben als Soldat ausgeschlossen?
besteht die Möglichkeit als Freiwilligwehrdienstleistender seine Zeit zu überbrücken,wenn es schon nicht mit der SAZ-Laufbahn geklappt hat?

Möglich ja, aber ein Antrag auf Nachmusterung macht nur Sinn, wenn der Grund für T5 nicht mehr existiert und selbst dann besteht kein Anspruch auf Nachmusterung.

Wenn T5, dann ist auch FWDL ausgeschlossen.
Autor Marcus_08
 - 07. August 2013, 23:36:03
ist eine nachmusterung möglich?
wie sieht es aus,ist die Person für sein ganzes leben als Soldat ausgeschlossen?
besteht die Möglichkeit als Freiwilligwehrdienstleistender seine Zeit zu überbrücken,wenn es schon nicht mit der SAZ-Laufbahn geklappt hat?

Autor BSG1966
 - 07. August 2013, 23:22:18
Geht halt um die aktuelle gesundheitliche Eignung und nicht um die von früher.
Autor Marcus_08
 - 07. August 2013, 23:18:29
Top also auch nicht für den FWD tauglich...
naja lächerlich früher T2!
Autor KlausP
 - 06. August 2013, 13:03:23
damit sind Sie raus - "T 5 - nicht wehrdienstfähig".
Autor Marcus_08
 - 06. August 2013, 12:53:50
nach Eingang und Auswertung des Befundes vom BWK müssen wir ihnen leider mitteilten dass Sie entsprechend der ZDV 46/1 gesundheitlich nicht geeignet sind.
Autor Ralf
 - 06. August 2013, 12:25:39
Was steht denn da genau drin: für den Dienst in der Bundeswehr gesundheitlich nicht geeignet?
Das ist doch bestimmt ein ganzer Satz?
Es gibt ganz ganz kleine Abweichnungen bei den Untersuchungen zum SaZ und zum FWD.
Deine Frage lässt sich aber wahrscheinlich am ehesten beantworten, wenn du mal den Satz hier reistellst.
Autor Marcus_08
 - 06. August 2013, 12:22:52
das kann Ich in diesen Unterlagen nicht entnehmen,darin steht nur gesundheitlich nicht geeignet.
Und diese Bewerbung war für eine Stelle als SAZ.
nun ist die Frage ob die Möglichkeit besteht als FWD Zeit zu überbrücken.

SaZ nicht Tauglich
heißt Gleichzeitig auch FWD nicht Tauglich?
Autor Ralf
 - 06. August 2013, 12:13:14
Zitat von: Marcus_08 am 06. August 2013, 12:11:01
und trotzdem nicht auf den Wehrdienst verzichten kann
Wie meinst du das denn? Nicht darauf verzichten kann?
Wenn du nicht tauglich bist für den Dienst als Soldat, also T5 gemustert bist, dann auch nicht für den FWD.
Hast du denn T5?
Autor Marcus_08
 - 06. August 2013, 12:11:01
Guten Tag

wie ist es wenn man als SAZ nicht gesundheitlich geeignet ist und trotzdem nicht auf den Wehrdienst verzichten kann
hat man dann trotzdem Chancen als FWDL für Ca.10 monate seine Zeit zu überbrücken,bei der Bundeswehr?

Gruß
Autor Riccado
 - 31. Juli 2013, 19:23:04
vergessen >:(
Autor KlausP
 - 31. Juli 2013, 13:54:14
Warum haben Sie das nicht gleich gefragt, als Sie angerufen haben?

Obwohl ...  ::)