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Autor BSG1966
 - 13. August 2013, 18:26:02
Ja gut. Ich nehm das selten mit, daher...
Autor Dingo18
 - 13. August 2013, 18:18:21
ZitatDas Pamphlet, das bei jedem Routine-Arztbesuch dabei ist, natürlich ausgenommen, das packe ich ein.

Guckst du hier... das subsumiere ich darunter.
Autor BSG1966
 - 13. August 2013, 18:06:14
.....Impfausweis wär ne Maßnahme.
Autor BulleMölders
 - 13. August 2013, 16:27:52
Zitat von: Dingo18 am 13. August 2013, 15:11:54
Nach wenigen Behandlungen ist es kaum noch zu hören. Soll ich hier dennoch einen Befund mitnehmen?
Schaden tut es natürlich nicht, wenn der Musterungsarzt aber meint das müsste weiter abgeklärt werden, dann wird der dich zu einem Bundeswehr- oder Vertrags-Ortophäden überweisen.
Autor Mero89
 - 13. August 2013, 15:55:23
Soetwas musst du doch nicht angeben, das überprüft alles der Arzt vor Ort ob das für die Bundeswehr so in Ordnung ist. Du hattest ja keinen operativen Eingriff an deinem Knie.
Autor Dingo18
 - 13. August 2013, 15:11:54
Da ich mich in der medizinische Materie nicht so auskenne, hätte es ja durchaus sein können, dass ein Arzt einen Gesamtbericht ausstellt, der die Vorgeschichte des Patienten näher skizziert. Wenn dem nicht so ist, dann habe ich wenigstens hier keine Lauferei. Eine kleine Frage noch: ich war bei einem Orthopäden, weil mein linkes Knie beim Kniebeugen knirscht. Es wurde geröngt, alles in Ordnung. Der Orthopäde hat mich nur zum Physiotherapeuten überwiesen, um meine Oberschenkelmuskulatur zu stärken, weil das sehr wahrscheinlich der Grund für das Knirschen ist. Nach wenigen Behandlungen ist es kaum noch zu hören. Soll ich hier dennoch einen Befund mitnehmen?
Autor BulleMölders
 - 13. August 2013, 15:01:14
Wer nichts hatte in der Vergangenheit, der kann nichts angeben und/oder Mitnehmen.
Autor Dingo18
 - 13. August 2013, 14:57:59
Moin,

ich hätte da eine kleine Frage zur ärztlichen Untersuchung an der ehemaligen OPZ. Und zwar stehen auf der Einladung einige Punkte, die untersucht werden. Hierbei wird auch auf die "familienspezifische" Krankheiten eingegangen, die sich ja eventuell weiter vererben können. Auf welcher Grundlage geschieht das? Zählt hier eine mündliche Unterrichtung oder muss ich etwas schriftliches vorlegen?

Vielleicht auch allgemeiner gefragt: ich finde es ein wenig komisch ohne Unterlagen aufzukreuzen. Was sollte man, auch wenn man in der Vergangenheit mit keinen schwerwiegenden Verletzungen zu kämpfen hatte (z.B. Brüche), dennoch mitnehmen? Das Pamphlet, das bei jedem Routine-Arztbesuch dabei ist, natürlich ausgenommen, das packe ich ein.


Danke im Voraus!

MfG