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Autor Gzzz84
 - 14. August 2013, 21:35:13
Es reicht wenn du dir selber ein Erklärung schreibst wo drin steht von wann bis wann du arbeitslos warst und das keine Datenbestände mehr beim Arbeitsamt vorliegen. So hat es mir mein Karriere-Berater gesagt und ich kam damit durch.
Autor rGon
 - 14. August 2013, 17:58:14
Habe gerade eine Eingliederungsvereinbarung gefunden für meinen besagten Zeitraum, ich denke diesen kann ich auch benutzen als Nachweis.

Danke an alle für die Hilfe :)
Autor LwMatBewUffz
 - 14. August 2013, 13:59:24
Nun ich habe mir das beim Arbeitsamt kurz erklären lassen. Meine Daten wurden automatisch nach 2 Jahren gelöscht.

Auszug Internetseite Bundesargentur für Arbeit:

Die von Ihnen erfolgten Angaben werden in eine Leistungsakte aufgenommen. Für die Leistungszahlung werden einzelne Ihrer Daten automatisch verarbeitet und gespeichert. Die über Sie in Akten enthaltenen Daten werden spätestens 5 Jahre nach Abschluss des Leistungsverfahrens gelöscht; automatisch gespeicherte Daten teilweise bereits früher.


Entsprechend gibt es nur 2 möglichekeiten.

1. Über den Rentenversicherungsträger sich die Zeiten bestätigen lassen. (Auszug Rentenversicherungsanspruch)

2. Das Standardformular in dem du bzw. der Karriereberater die Zeiten kurz niederschreibt und mit der Unterschrift die Richtigkeit dieser Angaben bestätigt werden.

Wenn du allerdings sagst das du in den 4 Monaten nicht bei der Arbeitsargentur gemeldet warst wirds mit Punkt 1 schwer. Da dann in dem Auszug deines Rentenversicherungsanspruchs diese Zeit nicht dokumentiert ist.

Einfachster Weg allgemein wäre definitiv Punkt 2. Dafür einfach mal deinen Karriereberater anrufen kurz Situation schildern und normal sollte der Weg siehe Punkt 2 keinerlei Problem darstellen.
Autor Ju
 - 14. August 2013, 13:44:57
Übrigens ist das wohl gang und gebe das sich das Arbeitsamt da nicht wirklich drum kümmert. Zumindest in meiner Stadt. Ist laut meiner Beraterin schon öfters vorgekommen. Wie gesagt, einfach ein schreiben vom Elternteil das du in dem Zeitraum zu Hause warst.
Autor Ju
 - 14. August 2013, 13:42:04
Also ich hab das ja ganz formell am pc schreiben lassen. Mit Anschrift und allem pi pa po. Halt den genauen Zeitraum mit rein ect.
Autor SpitFire
 - 14. August 2013, 13:40:28
Naja - in dem Fall wird die RV auch nur bestätigen können, dass in diesem Zeitraum keine zurückgelegten Zeiten gemeldet wurden. Inwiefern das besser als kein Nachweis ist, kann ich nicht beurteilen. Aber wenn es keinen Nachweis gibt, kann man eben auch keinen aus dem Hut zaubern. Ich würde auch zunächst das Gespräch mit dem Karriereberater suchen.
Autor rGon
 - 14. August 2013, 10:56:32
Danke für denn Tipp mit der Rentenversicherung....
Habe vergessen zu erwähnen das ich in diesem Zeitraum keine Leistungen bekommen habe, deshalb haben die wahrscheinlich auch keine Unterlagen darüber.

Habe bei der Rentenversicherung bereits angerufen, da ich allerdings momentan auf arbeit bin habe ich meine Nr nicht parat.
Die Frau meinte allerdings das es schwer werden könnte wenn das Arbeitsamt das nicht gemeldet hat. 
Autor Matze 78
 - 13. August 2013, 23:35:36
Die Fehlzeiten (Arbeislosigkeit) kannst du dir von deiner Rentenversicherung bescheinigen lassen. Dort wird ja alles gemeldet.

Mfg
Autor LwMatBewUffz
 - 13. August 2013, 22:50:14
Ich habe einfach ein Formular bei der Bewerbungsabgabe unterschrieben indem diese Zeiten eingetragen wurden. Während meiner aktiven Zeit nannte sich das dann einfach eine "Dienstliche Erklärung". Mit deiner Unterschrift bescheinigst du das die Angaben auf dem Formular der Wahrheit entsprechen und gut.

Ist nix wildes und meine Eltern mussten mir nichts ausfüllen.^^ (Denke mal das betrifft dann auch eher die minderjährigen Bewerber)
Autor rGon
 - 13. August 2013, 22:09:22
Schon einmal vielen Danke für die Schnellen und Hilfreichen Antworten!

Gut das ich nicht der einzige bin mit solchen Problemen :D

Damals hatte ich noch bei meiner Mutter gewohnt, daher kann sie das theoretisch Bescheinigen.

Reicht dort dann ein handgeschriebener Zettel mit dem Zeitraum?
Dann wäre das Problem nämlich schon geregelt :D

Grüße
Autor Ju
 - 13. August 2013, 22:05:05
Selbiges Problem hatte ich auch. Ich musste mir von einem Elterteil bescheinigen lassen, dass ich in diesem Zeitraum zu Hause war. Haben dann aufgeschrieben das ich arbeiten im Haushalt ect. mit übernommen habe.

Wie das allerdings läuft wenn man allein wohnt, kann ich nicht sagen.
Hoffe das hilft.

Mfg,
Julian
Autor Lidius
 - 13. August 2013, 22:00:36
Das sollte eigentlich kein Problem darstellen, wenn es keine Bescheinigung gibt, dann gibts halt keine. Ruf morgen am besten mal deinen Berater an und sag ihm das, er wird dir schon sagen ob du dich noch weiter bemühen sollst oder obs egal ist.
Autor rGon
 - 13. August 2013, 21:57:30
Hallo Forengemeinde !

Ich bin nun längere Zeit hier und habe eigentlich auf alles eine Antwort gefunden   ;D

Nun stehe ich allerdings selber vor einen Bewerbungsproblem!
Schnell zur Situation:
Habe am 08.08 ein Beratungstermin gehabt, alles super gelaufen, besprochen was ich machen möchte FW AllgTruppDiens. usw....
Nun hat mit der Berater gesagt das wenn ich bis zum 20.08 meine Bewerbungsunterlagen einreiche noch zum 02.01 Eingestellt werden könnte, wenn denn alles glatt Läuft.
Nun bin ich natürlich mit hoch druck dabei alle Unterlagen beisammen zu suchen und bin auf folgendes Problem gestoßen:

In meinem Lebenslauf habe ich nur eine Lücke von 4 Monaten (im Jahr 08-09) wo ich Arbeitssuchend war!
Darüber brauche ich ja laut Bewerbungsunterlagen eine Bescheinigung vom Arbeitsamt, allerdings habe ich dort heute angerufen und die meinten dass die keine Daten mehr von mir hätte nur die Stammdaten und dass sie mir keine Bescheinigung über diesen Zeitraum ausstellen könnten.
Meine Frage nun ist es schlimm wenn man darüber keinen Nachweis hat?
Das einzige was ich habe ist eine Bescheinigung vom Kindergeld, das es in genau diesem Zeitraum weiter gezahlt wurde!

Ich probiere natürlich weiterhin irgendwie daran zu kommen, allerdings fällt mir momentan nicht mehr viel ein :(