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Autor Flexscan
 - 17. August 2013, 14:15:53
Wenn meine Informationen noch richtig sind, gelten die Bestimmungen für Mietzuschüsse wie zur damaligen Zeit des allgemeinen Grundwehrdienstes.

Dh die Wohnung muss 6 Monate vor Dienstantritt angemietet worden sein.
War die Anmietung kürzer, wird von der Unterhaltssicherungsbehörde nur anteilig übernommen.

Nähers dazu erfährt man wie von Ralf richtig erwähnt von Deinem Stadt/Kreis/gemeinde.

(Angaben ohne Gewehr, bitte um Korrektur wenn ich net mehr up to date bin mit den Informationen)

Autor Ralf
 - 17. August 2013, 13:53:28
Wenn du einen Anspruch darauf hast, idt das durch die Unterhaltssicherungsbehörde. Die hat aber mit der Bundeswehr nichts zu tun. Da musst du dich bei deiner Stadt/Gemeinde o.ä. darum kümmern. Es gibt ein Unterhaltssicherungsgesetz, in dem steht alles drin.
Autor bas22
 - 17. August 2013, 13:47:07
Hallo,

ich hab mich zum 1.10 zum FWD beworben.
Ich hab momentan mit meiner Freundin eine Wohnung und ich steh im Mietvertrag.

Ich hab gelesen das man die Miete gezahlt bekommt, aber nur wenn man alleinstehend ist.

Wie sieht das bei mir aus, da meine Freundin ja nicht im Mietvertrag ist, werd ich da unterstützt?

Gruß

bas