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Autor InstUffzSEAKlima
 - 18. August 2013, 22:04:27
Es geht sicher um die nach Dienstschluß und nicht um die Zeit nach dem Ausscheiden (DZE).
Autor BSG1966
 - 18. August 2013, 13:16:22
Zitat von: Syntiac am 17. August 2013, 17:56:45
nach dienstausscheiden kannste telefonieren und whatsapp schreiben wie du lustig bist

Nach Dienstausscheiden hat einem die Bundeswehr ohnehin nichts, bzw kaum was vorzuschreiben.
Autor Syntiac
 - 17. August 2013, 17:56:45
um es letztendlich zusammenzufassen ja darfst mitnehmen nur im dienst ausgeschaltet im privatfach liegen lassen nach dienstausscheiden kannste telefonieren und whatsapp schreiben wie du lustig bist
Autor ulli76
 - 16. August 2013, 04:16:05
Tut es ja auch Man muss aber beachten,was man damit für Infos verschickt und wo man das Handy nicht mit hin nimmt.
Autor Traveltheworld
 - 15. August 2013, 20:45:20
Ulkigerweise wurde uns verkauft, dass Whatsapp unten in Afghanistan brilliant funktionieren würde^^
Autor InstUffzSEAKlima
 - 15. August 2013, 14:25:32
Erfahrungsgemäß wurden bzw. werden diese Geräte in den wenigsten Fällen mit den zugelassenen Leistungen und Betriebsarten genutzt, selbst zu Bundespostzeiten und sind damit eigentlich nicht mehr zugelassen.
Autor Andi
 - 14. August 2013, 18:44:32
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 14. August 2013, 17:51:52
Ein Mobiltelefon und artverwandte Geräte bzw. eigentlich alles, was drahtlos überträgt, also genau genommen auch Tastaturen/Mäuse usw., sind ja Geräte, die zum Betrieb entsprechende Freigaben, Zulassungen und Approbationen haben. Selbst wenn diese nicht in den MSB eingebracht werden, erfolgt beim Betrieb neben (außerhalb) des MSB eine Aussendung in den MSB hinein.

Trifft alles auch auf CB-Funk zu. ;)
Autor InstUffzSEAKlima
 - 14. August 2013, 17:51:52
Zitat von: Andi am 02. April 2011, 21:28:06
Ansonsten ist auch das Betreiben privater Funkanlagen in MSB genehmigungspflichtig und auch hier fallen Mobiltelefone eigentlich drunter.

Diese Definition stammt aus einer Zeit, als von mobilen Fernsprechgeräten noch keiner träumte und damit "richtige" Funkgeräte (Amateur-/CB-Funk usw.) gemeint waren. Ein Mobiltelefon und artverwandte Geräte bzw. eigentlich alles, was drahtlos überträgt, also genau genommen auch Tastaturen/Mäuse usw., sind ja Geräte, die zum Betrieb entsprechende Freigaben, Zulassungen und Approbationen haben. Selbst wenn diese nicht in den MSB eingebracht werden, erfolgt beim Betrieb neben (außerhalb) des MSB eine Aussendung in den MSB hinein.

Lediglich die Errichtung und Betrieb von WLAN ist untersagt.
Autor Altrec
 - 14. August 2013, 10:17:51
Ich hatte mein Handy damals immer ausgeschaltet im Spind und erst nach Dienstschluss eingeschaltet.
Abgesehen davon war bei uns aber auch sehr bescheidener Empfang, so dass mir anderes auch nichts gebracht hätte.
Autor HG z.S.
 - 14. August 2013, 10:08:58
Bei uns an Bord (Flottendienstboot) wurden die Handys im Einsatzgebiet ausgeschaltet und sogar eingesammelt und nur im Hafen ausgegeben.

In einem Sicherheitsbereich (wozu ein Flottendienstboot im Einsatzgebiet sicher zählt) ist ein pauschales Handyverbot sicher angebracht. Außerhalb würde ich es nicht so eng sehen... (Ist aber natürlich meine persönliche Meinung.)
Autor Niederbayer
 - 14. August 2013, 09:47:30
Was schlägst du vor? Handy während dem Dienst generell ausgeschaltet lassen und in einem Spind verwahren?
Wie handhabst du es?
Autor Andi
 - 14. August 2013, 09:16:22
Das Problem ist aber nicht nur was Soldaten mit ihren Handys und Smartphones machen können, das Problem ist auch, was Dritte damit ohne Wissen des Besitzers machen können. und dazu kommt dann natürlich das völlige Unverständnis des Durchschnittslandsers für Belange der militärischen Sicherheit.

Gruß Andi
Autor itschie
 - 14. August 2013, 02:54:39
So lange du nicht wild im technischen Bereichen und Dienstzimmern rum spielst mit den mobilen Alleskönnern, wird keiner groß was sagen. Heißt mit etwas klaren Verstand, weiß man wo man mal sein Handy ziehen kann und wo man es unterlassen sollte.
Autor Marcel530
 - 14. August 2013, 00:34:50
Bei mir im 1.Quartal 2012  - NEIN!


Autor FwJan
 - 14. August 2013, 00:31:49
Ich muss mal kurz graben, ich entschuldige  ::)

Ist eine "Anmeldung" des Handys mit Fotofunktion denn noch üblich/gefordert?
Eventuell sind wir hier und heute auf einem anderen Stand der Dinge...? :)