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Zitat von: bayern bazi am 21. August 2013, 12:40:57
also genau das Gegenteil von dem was hier meistens verlangt wird - es wird doch im Prinzip auf den Rücken der ledigen oder von Verheiraten Soldaten ausgetragen die entweder keine Kinder haben oder die in intakten Familienverhältnissen leben
Zitat von: Andi am 21. August 2013, 10:10:34
Wir Soldaten haben alle die gleichen Rechte und Pflichten - und das 24/7 und egal, ob wir Mütter, Väter, verheiratet, ledig oder geschieden sind. Ein anderes Verständnis würde die soldatische Solidargemeinschaft - auch Kameradschaft genannt - vernichten.
Zitat von: Andi am 21. August 2013, 10:10:34Ein weises Wort gelassen ausgesprochen.
Politik muss halt nichts mit Praxis zu tun haben.
Zitat von: Andi am 20. August 2013, 11:24:27Zitat von: BSG1966 am 19. August 2013, 22:48:09
Ein Fehler in der Denkweise ist insofern da, als dass es in der Gastronomie keinen entsprechenden Erlass bzgl Vereinbarkeit Familie/Dienst gibt.
Eventuell kennst du den "Erlass" nicht? Da steht nämlich nicht viel mehr drin, als dass der Vorgesetzte im pflichtgemäßen Ermessen bestimmte Dinge bei ihren Entscheidungen mit berücksichtigen sollen - was die sowieso müssen. Der Erlass gibt keinem Soldaten Sonderrechte oder Sonderansprüche und wird gerne mal als eines der nutzlosesten Papiere im Bereich der Personalführung angesehen.
Gruß Andi
Zitat von: christoph1972 am 20. August 2013, 12:33:40Tut mir leid: Verstehe ich gerade nicht.
@wolverine Danke, mein Tag ist gerettet. "Wir" hatten hier diskutiert.
Zitat von: funker07 am 20. August 2013, 12:28:14Ok, Grenzziehung: Machen Sie ihm auch die Steuererklärung, helfen ihm bei Bank- und Versicherungsfragen, bringen sein Handy zum laufen? Ist alles nett und kann man machen. Im Dienst haben Sie genau einen Job: zu machen, was Ihr Chef Ihnen sagt. Dazu gehört nicht die Beschwerdeberatung oder das Aufzeigen irgendwelcher Erlasse, die nicht zu Ihrem Fachgebiet gehören. In Grenzen gibt es hierzu die VP.
Kameradschaft ist also nicht der "Job" eines Soldaten?
Zitat von: Ralf am 20. August 2013, 12:30:02Danke
Nein, tut er nicht, ganz im Gegenteil.
Zitat von: wolverine am 20. August 2013, 12:05:12Wie gesagt: Ich würde das nicht machen und halte das nach meinem Führungsstil für falsch. Rechtlich gilt aber ein objektiver Maßstab und man kann so handeln.Nein, tut er nicht, ganz im Gegenteil. Er hat nur dargestellt, dass es rechtlich zulässig wäre.
Zitat von: wolverine am 20. August 2013, 11:39:29Zitat von: christoph1972 am 20. August 2013, 11:36:44Das hat er nach dem hier Beschriebenen genau wo getan?
Einflussnahme eines Vorgesetzten in einem Beschwerde- oder Petitionsverfahren kann bei mut- und böswilliger Betrachtung auch zur Annahme der "Beschwerdeunterdrückung" gem. § 35 WStG führen.
Zitat von: christoph1972 am 20. August 2013, 11:36:44
Einflussnahme eines Vorgesetzten in einem Beschwerde- oder Petitionsverfahren kann bei mut- und böswilliger Betrachtung auch zur Annahme der "Beschwerdeunterdrückung" gem. § 35 WStG führen.
Zitat von: christoph1972 am 20. August 2013, 11:36:44Das hat er nach dem hier Beschriebenen genau wo getan?
Einflussnahme eines Vorgesetzten in einem Beschwerde- oder Petitionsverfahren kann bei mut- und böswilliger Betrachtung auch zur Annahme der "Beschwerdeunterdrückung" gem. § 35 WStG führen.