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Zitat von: christoph1972 am 22. August 2013, 13:34:57Himmel bin ich froh, dass ich kein Jurist bin...Zitat von: FrankP am 22. August 2013, 13:07:42
Ganz richtig, so steht's da.
Und wie verstehst Du 19 Abs. II "In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden."?
Tja, Maunz/Dürig ... hilft da weiter. Ich kann ein Grundrecht ändern, streichen sowie hinzufügen, wenn ich die notwendige parlamentarische Mehrheit habe und dies mit den anderen Grundrechten (wobei wiederum zwischen Menschen- und Bürgerrechten zu unterscheiden ist) vereinbar ist. Da gibt es wunderbare rechtstheoretische Abhandlungen drüber und jede Menge konträrer Literatur und Lehrmeinungen.
Zitat von: FrankP am 22. August 2013, 13:07:42
Ganz richtig, so steht's da.
Und wie verstehst Du 19 Abs. II "In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden."?
Zitat von: christoph1972 am 22. August 2013, 08:53:31
ERGO ist alles in Ordnung.
Zitat von: wolverine am 22. August 2013, 12:31:14Grundrechte (= Art. 1 bis 19) dürfen in ihrem Wesensgehalt nicht angetastet werden, so steht's da drin.
Soll heißen?
Zitat von: wolverine am 22. August 2013, 10:08:43GG Art 19 Abs. III ?Zitat von: christoph1972 am 22. August 2013, 08:53:31Das ist so keinesfalls so eindeutig entschieden und unumstritten.
Einzig und allein die Art. 1 und nicht wie oft gesagt bis20 GG sind durch Art. 79 Abs. III GG (Ewigkeitsklausel) einer tiefgreifenden Veränderung entzogen.
Zitat von: christoph1972 am 22. August 2013, 08:53:31Das ist so keinesfalls so eindeutig entschieden und unumstritten.
Einzig und allein die Art. 1 und nicht wie oft gesagt bis20 GG sind durch Art. 79 Abs. III GG (Ewigkeitsklausel) einer tiefgreifenden Veränderung entzogen.
Zitat von: Kanonier am 21. August 2013, 19:43:38
Zu dem ersten Punkt,hab ich mich auch schon oben geäußert,dass es in weiten Teilen der Bevölkerung "Verteidigungsarmee" ,wörtlich ausgelegt wird.Den Punkt ,dass die Politik das entscheidet,finde ich genau verkehrt.Es muss einfach Statuten geben,in welchem Rahmen das zu erfolgen hat,weil man sonst interpretieren kann wie man will.Hier kann man einfach sagen,dass diese und jene Entscheidung unter Paragraph X und Y fällt.Das ist genau verkehrt.
Sinnvoll wäre es gewesen,wenn man vor dem Afghaneinsatz,statt den aktuellen Paragraphen zu interpretieren einen neuen geschaffen hätte,der wortwörtlich sagt,was in diesem Falle zu tun ist.Bei einem solchen Paragraphen sollte,dann auch der Bevölkerung ein VETO eingeräumt werden.
Zitat von: schlammtreiber am 21. August 2013, 14:34:35Zitat von: Kanonier am 21. August 2013, 14:32:41
Ne lieber vergewaltigen wir unsere Verfassung,interpretieren sie wie es gerade passt und schicken die damit über den Jordan.In den letzten Jahren regelmässig passiert.
Huch. Konkret?