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Autor BulleMölders
 - 06. September 2013, 16:53:20
Nach mehr als drei Jahren wird sich das Thema für den Kumpel des TE wohl mittlerweile erledigt haben.
Autor der Ich
 - 06. September 2013, 10:01:26
Selbst WENN man eine neue Identität erhält ( heute nur noch auf eigenen Wunsch, bzw. für Nationalfranzosen zwingend ), erhält man spätestens nach der Entlassung aus der FL seine alte zurück. Da außerdem die FL ein Teil der regulären franz. Armee ist, kann ich mir nicht vorstellen,
daß ein Deserteur Chancen auf Einstellung in den Streitkräften eines anderen Nato-Mitgliedsstaates hat. Warum auch ? Zeugt schliesslich nicht von Zuverlässigkeit.

Zudem gilt er dann in Frankreich als vorbestraft und würde dort mit Haftbefehl gesucht. Wenn´s dumm läuft, reicht z.B. eine ungewollte Zwischenlandung in Paris wegen einem umgeleitetem Flug aus, um ihn festzunehmen und weg zu heften. Da interessiert es keinen,
ob er deutscher Staatsbürger ist. :o

Ich würd´s mir an seiner Stelle genau überlegen. 
Autor Eisenmann
 - 03. September 2013, 01:10:09
Zitat von: berni123 am 17. Juni 2010, 21:00:04
Tjaja aber wen du der Legion beitritst bekommst du eine neue Identität, da kannste ruhig aus Deutschland kommen das ist den aber egal!


Und er bekommt die nicht nach dem Motto, so du bist jetz Franzose, sondern er bekommt das Angebot die Französische Staatsbürgerschaft anzunehmen.

Ist nicht mehr zwingend. Die neue Identität bekommt man nur noch, wenn man sich es wünscht.
Autor mailman
 - 24. August 2013, 19:55:59
Hab das Zeug mal entfernt.
Autor Technik Hurra
 - 22. Juni 2010, 11:09:21
Das mit den Desertieren ist nicht das Problem sagt er wenn man abhaut sollte man nur sein Geld mitnehmen was man hat weil das sonst 
einfach weg ist aber ansonsten werden nur seine Daten gelöscht und er war nie da gewesen...werde euch aber auf den laufenden halten...kann aber noch etwas dauern da er z.Zt für etwa einen Jahr im Auslandseinsatz ist.
Trotzdem soweit erstmal danke.
Autor schlammtreiber
 - 21. Juni 2010, 08:58:51
Zitat von: Dalve am 17. Juni 2010, 20:57:41
Ich dachte, die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden?

Sie darf nicht entzogen werden, wenn man dadurch staatenlos wird, sprich wenn man NUR die deutsche Staatsangehörigkeit hat  ;)
Autor hbmaennchen
 - 17. Juni 2010, 21:21:13
Laut Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) kann es sehr wohl zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft kommen, etwa beim nicht genehmigten Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25 I StAG) oder beim nicht genehmigten Eintritt in ausländische Streitkräfte (§ 28 StAG).
Autor berni123
 - 17. Juni 2010, 21:00:04
Tjaja aber wen du der Legion beitritst bekommst du eine neue Identität, da kannste ruhig aus Deutschland kommen das ist den aber egal!


Und er bekommt die nicht nach dem Motto, so du bist jetz Franzose, sondern er bekommt das Angebot die Französische Staatsbürgerschaft anzunehmen.
Autor Dalve
 - 17. Juni 2010, 20:57:41
Zitat von: Andi am 14. Juni 2010, 20:47:02
Nein, er hat sich nicht strafbar gemacht. Aber wenn er durch den Dienst in der Fremdenlegion die französische Staatsbürgerschaft erworben hat wird ihm bei Bekanntwerden schlicht die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt.
Ansonsten kann er in der Bundeswehr Soldat werden, wenn er die Einsstellungsvoraussetzungen erfüllt.

Gruß Andi

Ich dachte, die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden?
Autor Mayhem
 - 17. Juni 2010, 15:32:45
Zitat von: Andi am 14. Juni 2010, 20:47:02
Nein, er hat sich nicht strafbar gemacht. Aber wenn er durch den Dienst in der Fremdenlegion die französische Staatsbürgerschaft erworben hat wird ihm bei Bekanntwerden schlicht die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt.
Ansonsten kann er in der Bundeswehr Soldat werden, wenn er die Einsstellungsvoraussetzungen erfüllt.

Gruß Andi

die französische Staatsbürgerschaft bekommt man erst nach 5 jahren
Autor ARMY STRONG
 - 17. Juni 2010, 15:32:01
Na ja, ob das alles so stimmt.....  ???

Scheint mir alles etwas an den Haaren herbei gezogen, oder? Glaube kaum dass die frz. Polizei da kommt und einen deutschen Soldaten einfach so aus der Kaserne heraus verhaften kann, ausserdem wie sollte die das erfahren?
Autor crazykid33
 - 17. Juni 2010, 14:27:48
So lange er Frankreich meidet geht es ja.
Das Problem sollte allerdings sein, dass wenn er über die BW Frankreich betreten muss, seis für eine Ausbildung oder einen Auftrag, dann würde er verhaftet. Sogesehen währe die Einstellung wohl eher schwierig.
Autor der ich
 - 17. Juni 2010, 10:59:44
Wenn er jetzt - nach 3 Jahren - den Dienst aufgibt und zurückkommt, sollte er Frankreich auf lange Zeit meiden. Dann ist er nämlich ein Desrteur, da der Erstvertrag bei der Legion 5 Jahre läuft. :o
Autor Technik Hurra
 - 16. Juni 2010, 17:41:19
Danke für die antworten

MFG Technik Hurra
Autor Andi
 - 14. Juni 2010, 20:47:02
Nein, er hat sich nicht strafbar gemacht. Aber wenn er durch den Dienst in der Fremdenlegion die französische Staatsbürgerschaft erworben hat wird ihm bei Bekanntwerden schlicht die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt.
Ansonsten kann er in der Bundeswehr Soldat werden, wenn er die Einsstellungsvoraussetzungen erfüllt.

Gruß Andi