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Zitat... Kann mir gut vorstellen das früher, als es die Wehrpflicht noch gab, mit Absicht noch welche kurz vor der Musterung einen durchgezogen haben. ...
Zitatwenn Sie von selber kündigen, dann kommen Sie ohne Schaden aus der Nummer, ansonsten werden Sie auch noch hören von der Staatsanwaltschaft und halt das Dizi.
Zitat von: wolverine am 25. August 2013, 20:42:57
Der Rat, statt die Entlassung abzuwarten lieber gleich zu kündigen, ist für den Soldaten aber kein guter Rat.
Zitat von: Elvis am 25. August 2013, 20:05:12
Richtig, aber im Zivilleben greift das BtMG erst, wenn Erwerb oder Inbesitzbringung nachweisbar sind
Zitat von: Elvis am 25. August 2013, 20:05:12
inwiefern die BW hier rechtsfreier Raum ist, wo Mutmaßungen ausreichen, weiß ich natürlich nicht.