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Autor Ralf
 - 26. August 2013, 16:09:55
Zitat von: Andi am 26. August 2013, 14:38:10
Da die Musterung nicht 1,5 Tage dauert, sondern hier wohl vielmehr der Einstellungstest gemeint sein dürfte, dürfte das Arbeitsplatzschutzgesetz hier nicht greifen.
@Andi: Unabhängig vom Status des TE gilt das Arbeitsplatzschutzgesetz auch für SaZ, schau dir mal den §16a an, deshalb hab ich ihn auch aufgeführt.
Autor bas22
 - 26. August 2013, 16:01:42
Also hab mich normal zum fwd beworben !
Autor Andi
 - 26. August 2013, 14:38:10
Da die Musterung nicht 1,5 Tage dauert, sondern hier wohl vielmehr der Einstellungstest gemeint sein dürfte, dürfte das Arbeitsplatzschutzgesetz hier nicht greifen.

Gruß Andi
Autor Ralf
 - 26. August 2013, 12:52:47
Schau mal ins Arbeitsplatzschutzgesetz §14 i.V.m. §16a, das sollte dir weiterhelfen.
Autor bas22
 - 26. August 2013, 09:58:31
Hallo,

ich hab jetzt zum 11.09 Musterung in Düsseldorf und im schreiben steht 1,5 Tage.

Am 11.9 müsste ich arbeiten und am 12. hab ich frei.

Wie sieht das aus darf mein Arbeitgeber mir minus Stunden geben wenn ich zur Musterung fahre oder darf er mir Gehalt abziehen?

Gruß

Basti