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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatDoch nicht jeder Refü. sieht das so.
Zitat von: Firli am 27. August 2013, 14:55:11Wann war denn ihr Dienstantritt wenn ich fragen darf ?Zitat von: Bummler60 am 27. August 2013, 14:51:12Zitat von: Ceedich am 27. August 2013, 14:25:47
So Sache ist erledigt. Die Lohnsteuerkarte 2010 ist bis heute noch gültig. Ich kann die, statt die Bescheinigung verwenden, so das Finanzamt.
Das Finanzamt ist NICHT der Dienstherr.Deshalb kann dieses nicht einfach sagen das das reicht . Laut meinem Informationsstand möchte der Dienstherr einen aktuellen Steuerauszug haben. 2010 ist NICHT aktuell .
Aber sie können es natürlich damit versuchen. Schlimmsten falls müssen sie einen aktuellen besorgen und bekommen den ersten Sold etwas später. Kein Steuerauszug = Kein Sold
Klappt aber. Hab auch meine Lohnsteuerkarte von 2010 abgegeben.
Zitat von: Firli am 27. August 2013, 14:55:11Zitat von: Bummler60 am 27. August 2013, 14:51:12Zitat von: Ceedich am 27. August 2013, 14:25:47
So Sache ist erledigt. Die Lohnsteuerkarte 2010 ist bis heute noch gültig. Ich kann die, statt die Bescheinigung verwenden, so das Finanzamt.
Das Finanzamt ist NICHT der Dienstherr.Deshalb kann dieses nicht einfach sagen das das reicht . Laut meinem Informationsstand möchte der Dienstherr einen aktuellen Steuerauszug haben. 2010 ist NICHT aktuell .
Aber sie können es natürlich damit versuchen. Schlimmsten falls müssen sie einen aktuellen besorgen und bekommen den ersten Sold etwas später. Kein Steuerauszug = Kein Sold
Klappt aber. Hab auch meine Lohnsteuerkarte von 2010 abgegeben.
Zitat von: Bummler60 am 27. August 2013, 14:51:12Zitat von: Ceedich am 27. August 2013, 14:25:47
So Sache ist erledigt. Die Lohnsteuerkarte 2010 ist bis heute noch gültig. Ich kann die, statt die Bescheinigung verwenden, so das Finanzamt.
Das Finanzamt ist NICHT der Dienstherr.Deshalb kann dieses nicht einfach sagen das das reicht . Laut meinem Informationsstand möchte der Dienstherr einen aktuellen Steuerauszug haben. 2010 ist NICHT aktuell .
Aber sie können es natürlich damit versuchen. Schlimmsten falls müssen sie einen aktuellen besorgen und bekommen den ersten Sold etwas später. Kein Steuerauszug = Kein Sold
Zitat von: Ceedich am 27. August 2013, 14:25:47
So Sache ist erledigt. Die Lohnsteuerkarte 2010 ist bis heute noch gültig. Ich kann die, statt die Bescheinigung verwenden, so das Finanzamt.