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Zusammenfassung

Autor itschie
 - 28. August 2013, 03:34:34
Der Dienstherr sagt eine Bescheinigung, das kann die Lohnsteuerkarte 2010 sein, sofern die Daten noch aktuell sind, das kann aber auch die sogenannte Ersatzbescheinigung sein zu beziehen über das Finanzamt. Haben sie gar nix werden Sie in der Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet, weil das die höchste ist.
Autor BulleMölders
 - 27. August 2013, 17:19:30
Die Gültigkeit der Lohnsteuerkarte 2010 ist verlängert worden (sofern sich seit ausstellung der Karte nichts geändert hat), bis zu dem Zeitpunkt an dem alle Arbeitgeber am elektronischem Abrufverfahren der ElStAM Daten Teilnehmen. Somit hat kein Arbeitgeber eine Rechtliche Handhabe etwas anderes zu fordern.

Allerdings ist es kein Akt sich einen akzuelle Bescheinigung seiner ElStAM Daten beim zuständigen Finanzamt zu besorgen.
Antrag aus dem Internet herunter laden, ausfüllen Ausdrucken und zum Finanzamt schicken, ein paar Tage später ist die Bescheinigung im Briefkasten oder selber zum Finanzamt gehen, während der Sprechzeiten, und Bescheinigung mitnehmen.
Autor KlausP
 - 27. August 2013, 17:07:24
ZitatDoch nicht jeder Refü. sieht das so.

Was hat der ReFü damit zu tun? Der stellt doch die Besoldungsunterlagen für die WBV gar nicht zusammen, das ist Personaler-Geschäft.
Autor Ceedich
 - 27. August 2013, 15:15:40
Zitat von: Firli am 27. August 2013, 14:55:11
Zitat von: Bummler60 am 27. August 2013, 14:51:12
Zitat von: Ceedich am 27. August 2013, 14:25:47
So Sache ist erledigt. Die Lohnsteuerkarte 2010 ist bis heute noch gültig. Ich kann die, statt die Bescheinigung verwenden, so das Finanzamt.

Das Finanzamt ist NICHT der Dienstherr.Deshalb kann dieses nicht einfach sagen das das reicht . Laut meinem Informationsstand möchte der Dienstherr einen aktuellen Steuerauszug haben. 2010 ist NICHT aktuell .

Aber sie können es natürlich damit versuchen. Schlimmsten falls müssen sie einen aktuellen besorgen und bekommen den ersten Sold etwas später. Kein Steuerauszug = Kein Sold

Klappt aber. Hab auch meine Lohnsteuerkarte von 2010 abgegeben.
Wann war denn ihr Dienstantritt wenn ich fragen darf ?
Autor Bummler60
 - 27. August 2013, 14:59:44
Zitat von: Firli am 27. August 2013, 14:55:11
Zitat von: Bummler60 am 27. August 2013, 14:51:12
Zitat von: Ceedich am 27. August 2013, 14:25:47
So Sache ist erledigt. Die Lohnsteuerkarte 2010 ist bis heute noch gültig. Ich kann die, statt die Bescheinigung verwenden, so das Finanzamt.

Das Finanzamt ist NICHT der Dienstherr.Deshalb kann dieses nicht einfach sagen das das reicht . Laut meinem Informationsstand möchte der Dienstherr einen aktuellen Steuerauszug haben. 2010 ist NICHT aktuell .

Aber sie können es natürlich damit versuchen. Schlimmsten falls müssen sie einen aktuellen besorgen und bekommen den ersten Sold etwas später. Kein Steuerauszug = Kein Sold

Klappt aber. Hab auch meine Lohnsteuerkarte von 2010 abgegeben.

Das ist natürlich gut, weniger arbeit . Doch nicht jeder Refü. sieht das so. Mann kann auch pech haben . ^^
Autor Firli
 - 27. August 2013, 14:55:11
Zitat von: Bummler60 am 27. August 2013, 14:51:12
Zitat von: Ceedich am 27. August 2013, 14:25:47
So Sache ist erledigt. Die Lohnsteuerkarte 2010 ist bis heute noch gültig. Ich kann die, statt die Bescheinigung verwenden, so das Finanzamt.

Das Finanzamt ist NICHT der Dienstherr.Deshalb kann dieses nicht einfach sagen das das reicht . Laut meinem Informationsstand möchte der Dienstherr einen aktuellen Steuerauszug haben. 2010 ist NICHT aktuell .

Aber sie können es natürlich damit versuchen. Schlimmsten falls müssen sie einen aktuellen besorgen und bekommen den ersten Sold etwas später. Kein Steuerauszug = Kein Sold

Klappt aber. Hab auch meine Lohnsteuerkarte von 2010 abgegeben.
Autor Bummler60
 - 27. August 2013, 14:51:12
Zitat von: Ceedich am 27. August 2013, 14:25:47
So Sache ist erledigt. Die Lohnsteuerkarte 2010 ist bis heute noch gültig. Ich kann die, statt die Bescheinigung verwenden, so das Finanzamt.

Das Finanzamt ist NICHT der Dienstherr.Deshalb kann dieses nicht einfach sagen das das reicht . Laut meinem Informationsstand möchte der Dienstherr einen aktuellen Steuerauszug haben. 2010 ist NICHT aktuell .

Aber sie können es natürlich damit versuchen. Schlimmsten falls müssen sie einen aktuellen besorgen und bekommen den ersten Sold etwas später. Kein Steuerauszug = Kein Sold
Autor Ceedich
 - 27. August 2013, 14:25:47
So Sache ist erledigt. Die Lohnsteuerkarte 2010 ist bis heute noch gültig. Ich kann die, statt die Bescheinigung verwenden, so das Finanzamt.
Autor Bummler60
 - 27. August 2013, 13:38:14
Finanzamt gehen > Antrag ausfüllen ( dauert 2 min.) > Abgeben > 2-3 Wochen auf den Auszug warten ^^

Den Antrag kann man online  ausdrucken oder bei jedem Finanzamt an der Pforte bekommen .
Autor KlausP
 - 27. August 2013, 13:22:06
... außerdem taucht die Frage jedes Quartal  wieder aus dem Nirvana auf.
Autor Lestrade
 - 27. August 2013, 13:15:24
Ab dem Kalenderjahr 2012 wurde die Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Abrufverfahren abgelöst.

Du kannst aber bei deinem Finanzamt einen Auszug über deine Lohnsteuerabzugsmerkmale bekommen.
Autor Ceedich
 - 27. August 2013, 12:49:46
Ist die Lohnsteuerkarte 2010 nicht mehr gültig `?
Autor greeN2010
 - 27. August 2013, 12:39:48
Bekommst du bei deinem zuständigen Finanzamt, soweit ich weiß.
Autor Ceedich
 - 27. August 2013, 12:35:39
Hallo,
ich habe heute das Schreiben für die Einstellung erhalten. Darin wird erwähnt, das ich eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug mitnehmen soll.
Meine Frage jetzt: Was ist das ?  ;D

Ich habe hier nur die Lohnsteuerkarte 2010. Ist die in Ordnung ? Ist die für das Jahr 2013 noch gültig ?

MfG