Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Steffi28
 - 31. August 2013, 15:20:32
Ich danke vielmals, dass sich einige die Mühe gemacht haben zu antworten :)

Liebste Grüße und ein schönes Wochenende
Autor Abt.Fw
 - 29. August 2013, 10:11:39
Wenn deine Probezeit am 18.09. endet, ist es im Normalfall sowieso kein Problem zum Ende des Monats September zu kündigen. Entgegen der Annahme ist eine Kündigung während der Probezeit nicht zwingend eine Beendigung mit sofortiger Wirkung:

"In den meisten Arbeitsverträgen findet sich auch eine Regelung über die Dauer der Kündigungsfrist in der Probezeit. Gesetzliche Grundlage für die Vereinbarung einer Probezeit mit besonderen Kündigungsfristen ist § 622 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Danach dauert die Kündigungsfrist während einer Probezeit, längstens für die Dauer von 6 Monaten, 2 Wochen. Nur durch einen Tarifvertrag, nicht aber durch eine Regelung im Arbeitsvertrag, kann die Kündigungsfrist während der Probezeit weiter gekürzt werden. Das ergibt sich aus § 622 Abs. 4 BGB. Es ist durch eine einzelvertragliche Regelung lediglich möglich, die Kündigungsfrist während der Probezeit zu verlängern.

Keine kürzere Kündigungsfrist für Kleinbetriebe
Eine Möglichkeit für Kleinbetriebe im Arbeitsvertrag kürzere Kündigungsfristen als 2 Wochen zu vereinbaren gibt es – entgegen vielen Gerüchten – nicht."

D.h., dass eine Kündigung während der Probezeit (spät. 18.09.) eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 02.10. bedeutet. Also spät. am 16.09. zum 30.09. kündigen!!!

100% Sicherheit können aber nur ein Blick in den Arbeitsvertrag (wg. längerer Kündigungsfrist als im Gesetz festgeschrieben) oder in den eventuellen Tarifvertrag geben.
Autor Snake_tde
 - 29. August 2013, 10:06:29

Zitat von: CT am 29. August 2013, 09:46:38
Die feine Art ist es aber nicht gerade. Das der Chef darüber nicht glücklich ist, dass kann man wohl verstehen. Dein Arbeitgeber muss sich ja um Ersatz bemühen, wenn du aber von Heut auf Morgen einfach gehst, ist der Arbeitsplatz für eine gewisse Zeit unbesetzt. Andersrum will man ja auch nicht von Heute auf Morgen auf die Straße gesetzt werden! Daher sag es einfach.


Kündigungsfrist? Da muss man sich natürlich dran halten, aber ich persönlich lege die Karten nicht früher auf den Tisch! Das sind aber persönlich Gründe.

Es gibt nämlich Arbeitgeber die dir dann voll einen Reinwürgen etc.

Autor Ralf
 - 29. August 2013, 09:48:04
Zitat von: AGSHP am 29. August 2013, 09:31:26Ist aber doch kein muss??
Da ich wüsste was auf meiner Arbeit los wäre würde ich die Unterlagen erst ca ne Woche vorher abgeben und dann meinen Resturlaub nehmen...
Leute, warum muss ich für euch ins Gestz reinschauen? Macht das doch mal selber, ist garnicht schwer und schult ungemein.
Als Antwort auf diese "Frage" kann ich dir §1 (3) nennen.
Dort steht "ist unverzüglich". Das ist also ein Muss. Wer das nicht macht riskiert -wenns Spitz auf Knopf kommt-, dass er seinen Arbeitsplatzschutz verliert.
Autor CT
 - 29. August 2013, 09:46:38
Die feine Art ist es aber nicht gerade. Das der Chef darüber nicht glücklich ist, dass kann man wohl verstehen. Dein Arbeitgeber muss sich ja um Ersatz bemühen, wenn du aber von Heut auf Morgen einfach gehst, ist der Arbeitsplatz für eine gewisse Zeit unbesetzt. Andersrum will man ja auch nicht von Heute auf Morgen auf die Straße gesetzt werden! Daher sag es einfach.
Autor Snake_tde
 - 29. August 2013, 09:42:22

Zitat von: AGSHP am 29. August 2013, 09:31:26
Zitat von: Ralf am 29. August 2013, 08:51:24
Man ist jedoch auch gehalten seine Aufforderung zum Dienstantritt unverzüglich dem Arbeitgeber bekannt zu geben.


Ist aber doch kein muss??
Da ich wüsste was auf meiner Arbeit los wäre würde ich die Unterlagen erst ca ne Woche vorher abgeben und dann meinen Resturlaub nehmen...

Ich mach es fast genau so, nur das ich Kündigen werde;-)

Also da du bis zum 18.9 noch Probezeit hast, würde ich bis zum 17.9 warten dann wird auch alles schriftlich da sein und du kannst beruhigt Kündigen.

Die 12 Tage dann Arbeitslos melden, dann ist auch keine Lücke da.
Autor AGSHP
 - 29. August 2013, 09:31:26
Zitat von: Ralf am 29. August 2013, 08:51:24
Man ist jedoch auch gehalten seine Aufforderung zum Dienstantritt unverzüglich dem Arbeitgeber bekannt zu geben.


Ist aber doch kein muss??
Da ich wüsste was auf meiner Arbeit los wäre würde ich die Unterlagen erst ca ne Woche vorher abgeben und dann meinen Resturlaub nehmen...
Autor Ralf
 - 29. August 2013, 08:51:24
Sie gilt sogar für SaZ in den ersten 6 Dienstmonaten und auf eine endgültig nicht mehr als zwei festgesetzte Dienstzeit (vgl. §16a ArbPlSchG).
Man ist jedoch auch gehalten seine Aufforderung zum Dienstantritt unverzüglich dem Arbeitgeber bekannt zu geben.
Autor KlausP
 - 29. August 2013, 08:45:10
ZitatDaher stellt sich mir die Frage ob ich ein Sonderkündigungsrecht habe?

Nein. Wenn Sie allerdings FWDL werden, brauchen Sie gar nicht zu kündigen. Sie unterliegen dem Arbeitsplatzschutzgesetz ab dem zeitpunkt, ab dem Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Einberufungsunterlagen vorlegen (Sie bekommen dafür extra eine Mehrausfertigung). Genauso müssen Sie nicht kündigen, wenn Sie zu einer Eignungsübung von 4 Monaten einberufen werden, dann unterliegen Sie dem Eignungsübungdsgesetz.

ZitatOder müsste ich mich dann die 12 Tage zwischen der Einberufung und meiner Kündigung arbeitslos melden?

Ja. Eine "Lücke" im Lebenslauf macht sich nicht immer gut.
Autor christoph1972
 - 29. August 2013, 07:06:42
Hilfreich wäre jetzt zu wissen, in welchem Dienstverhältnis SaZ mit EÜ oder FWDL Du eingestellt wirst!?
Autor Steffi28
 - 29. August 2013, 06:58:20
Schönen guten Morgen,

ich finde leider nichts passendes zu meiner Frage, daher bitte ich um Entschuldigung wenn diese bereits in
anderer Form gestellt wurde.

Es geht darum, das ich per Telefon bereits die Zusage habe ab dem 01.10 zur Bundeswehr zu gehen.
Nun endet am 18.09 meine Probezeit bei meinem jetzigen Job, danach geht das ganze in ein unbefristetes Verhältnis über, welches mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen verbunden ist.

Nun möchte ich aber nicht so blauäugig sein und ohne etwas schriftliches einfach kündigen.

Daher stellt sich mir die Frage ob ich ein Sonderkündigungsrecht habe? Oder müsste ich mich dann die 12 Tage zwischen der Einberufung und meiner Kündigung arbeitslos melden?