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Autor apollo98
 - 30. August 2013, 12:40:37
Kann passieren. Zum einen für die ärztliche Nachuntersuchung und evtl. möchte der Psychologe mit dir reden.
Autor Ralf
 - 30. August 2013, 12:02:18
Das wird sich zeigen.
Autor PZ
 - 30. August 2013, 11:13:43
Vielen Dank erstmal für eure Antworten!
Also wenn ich es richtig verstehe, müsste ich eventuell nicht nochmal zum AcFüKrBw?
Autor apollo98
 - 29. August 2013, 10:51:04
Ruf deinen damaligen Einplaner an. Eine neue Bewerbung  wird evtl. nicht nötig sein.
Autor Ralf
 - 29. August 2013, 10:10:48
Die Offz-Eignung bleibt ja erst einmal bestehen, sie wurde dir ja nicht aberkannt. Von daher, bewirb dich halt erneut. Musst dann halt abwarten, wie sich der Arbeitgeber entscheidet.
Autor Altrec
 - 29. August 2013, 10:08:41
Ich gehe schon davon aus, dass deine letzte Entscheidung schwer ins Gewicht fallen würde.
Denn wie kann man sich dann sicher sein, dass du dich nicht wieder gegen die Bundeswehr entscheidest?!
Autor PZ
 - 29. August 2013, 09:30:18
Hallo zusammen,

ich möchte mal ein paar Meinungen von euch hören.
Kurz zu meiner Situation: Ich war bereits letztes Jahr im Oktober bei der OPZ und bekam meine Offizierseignung. Allerdings landete ich erstmal auf der Warteliste, mit der Aussage, dass zu diesem frühen Bewerberverfahren nur wenige eine Sofortzusage bekommen. Die Zusage mit Wunschstudium + Truppengattung habe ich dann doch relativ flott Anfang Dezember erhalten.
Nun wurde ich von meiner langjährigen Freundin zu einer schweren Entscheidung gezwungen; entweder Bund oder Sie. Ich habe mich im nachhinein leider für die Liebe entschieden, denn nun nach wenigen Monaten später ist die Beziehung zu bruch gegangen...
Bei der Bundeswehr zu sein ist schon immer mein großer Traum und mittlerweile trauer ich täglich meiner 'dummen' Entscheidung hinterher.
Glaubt ihr, ich hätte eine Chance beim ACFüKrBw eine Zusage zu erhalten oder würden die Prüfer meine vorherige Entscheidung zu skeptisch sehen?

Schonmal vielen Dank für eure Kommentare!