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Zitat von: CT am 29. August 2013, 09:46:38
Die feine Art ist es aber nicht gerade. Das der Chef darüber nicht glücklich ist, dass kann man wohl verstehen. Dein Arbeitgeber muss sich ja um Ersatz bemühen, wenn du aber von Heut auf Morgen einfach gehst, ist der Arbeitsplatz für eine gewisse Zeit unbesetzt. Andersrum will man ja auch nicht von Heute auf Morgen auf die Straße gesetzt werden! Daher sag es einfach.
Zitat von: AGSHP am 29. August 2013, 09:31:26Ist aber doch kein muss??Leute, warum muss ich für euch ins Gestz reinschauen? Macht das doch mal selber, ist garnicht schwer und schult ungemein.
Da ich wüsste was auf meiner Arbeit los wäre würde ich die Unterlagen erst ca ne Woche vorher abgeben und dann meinen Resturlaub nehmen...
Zitat von: AGSHP am 29. August 2013, 09:31:26Zitat von: Ralf am 29. August 2013, 08:51:24
Man ist jedoch auch gehalten seine Aufforderung zum Dienstantritt unverzüglich dem Arbeitgeber bekannt zu geben.
Ist aber doch kein muss??
Da ich wüsste was auf meiner Arbeit los wäre würde ich die Unterlagen erst ca ne Woche vorher abgeben und dann meinen Resturlaub nehmen...
Zitat von: Ralf am 29. August 2013, 08:51:24
Man ist jedoch auch gehalten seine Aufforderung zum Dienstantritt unverzüglich dem Arbeitgeber bekannt zu geben.
ZitatDaher stellt sich mir die Frage ob ich ein Sonderkündigungsrecht habe?
ZitatOder müsste ich mich dann die 12 Tage zwischen der Einberufung und meiner Kündigung arbeitslos melden?