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Zusammenfassung

Autor Lestrade
 - 05. September 2013, 19:03:19
Zitat von: wolverine am 05. September 2013, 18:33:04
Na das hat ja jetzt geholfen!  ::) Chancen sind entweder fifty fifty oder auch nur 50% ;D

Jaa! Das Problem ist, wie in diesem Thema schon jemand geschrieben hat, man mag es nicht einschätzen! ;D Und deswegen hat der "Bekannte" gesagt Erfolgschance 0 bis 100... bin gespannt was bei rauskommt. Wäre ich der Sicherheitsbeauftagte, gilt bei Einstellung die Unschuldsvermutung also alles gut aber das bin ich ja leider "noch" nicht. ;D
Autor wolverine
 - 05. September 2013, 18:33:04
Na das hat ja jetzt geholfen!  ::) Chancen sind entweder fifty fifty oder auch nur 50% ;D
Autor Lestrade
 - 05. September 2013, 18:30:52
Ich für dich mal versucht ein "Bekannten" zu fragen, ob er mir da eine Einschätzung geben kann. Er meinte es kann bei diesen beiden Sachen kein Pronlem sein oder du bist sofort wieder raus, liegt leider immer im Ermessen der Person anscheind.
Autor Richi1990
 - 04. September 2013, 15:48:37
Zitat von: christoph1972 am 04. September 2013, 15:36:19
NADIS-Abfrage=Anfrage an die Verbunddatei der Nachrichtendienste von Bund und Ländern :-) Standardmaßnahme ab SÜ 1

Bei fehlender Sicherheitsfrage findet dann ggf. eine Umplanung in einen anderen Standort oder eine andere Verwendung statt.

Wenn aber reinen Gewissens, dann wird auch nichts gefunden.

Danke! Wieder was gelernt Christoph! Ich glaub so langsam muss ich mich hier mal anmelden! ;D

Reinen Gewissen bin ich aufjedenfall! Aber in meinem zweiten Posting in diesem Thema, findest du die zwei eingestellte Gerichtsverfahren gegen mich, weshalb ich mir Gedanken mache. Rein rechtlich gesehen wurde ich nicht bestraft oder verurteilt, eben wohl vielleicht auch aus dem Grund das ich vorsätzlich nichts falsch machen wollte! :)

Aber man weiß halt nicht wie das der Sicherheitsbeauftragte sieht.

Falls es nicht klappt hoff ich auf eine Umplanung, nur schade um die gute Stelle!
Autor christoph1972
 - 04. September 2013, 15:36:19
NADIS-Abfrage=Anfrage an die Verbunddatei der Nachrichtendienste von Bund und Ländern :-) Standardmaßnahme ab SÜ 1

Bei fehlender Sicherheitsfrage findet dann ggf. eine Umplanung in einen anderen Standort oder eine andere Verwendung statt.

Wenn aber reinen Gewissens, dann wird auch nichts gefunden.
Autor Richi1990
 - 04. September 2013, 15:22:43
ZitatDer Sicherheitsfragebogen, die Registerauskünfte, die NADIS-Abfrage sowie eine INPOL-Anfrage ergeben schon ein recht gutes Bild. Wenn dann eine SÜ 3 ansteht, wird es richtig amüsant, mit Auskunfts- und Referenzpersonen und Sicherheitsgespräch, je nach durchführender Stelle.

Achso! Also steht in dem SÜG Gesetz bei den einzelnen SÜ-Stufen garnicht jede einzelne Maßnahme? Weil von diesen Anfragen und Listen steht da ja garnichts. Laut dem Post von "Lestrade" wird bei der SÜ1 ja nichtmal das ZStV abgefragt sondern nur BZR und wenn dann nur wenn bei den Sachen irgendwas auffällt.

Jaa ich fühle mich auch wie ein unbescholtener Bürger! Nur hängt an diesem Beruf und dieser Stelle die nächsten 12 Jahre meiner Zukunft dran, da will man nicht gerne nach 2 Monaten befürchten müssen aufgrund fehlender SÜ Freigage wieder rauszufliegen.

Letztendlich muss ich ja eh einfach nur abwarten! :o
Autor christoph1972
 - 04. September 2013, 13:19:44
Zitat von: Richi1990 am 04. September 2013, 12:36:22
Zitat von: Ralf am 29. August 2013, 20:32:40
Wenn Bedarf besteht, wird man dich auch sprechen wollen. Bei einer SÜ1 und so wie dir gelagert, glaub ich das eher nicht. Da wird man wohl aufgrund der Fakten etwas sagen können.
... Aber ich meine, wenn der MAD mich durchleuchten will, dann haben die da bestimmt noch ganz andere Methoden und Tricks, die mir im Traum nicht einfallen würden. ;D ...

Bei den Länderpolizeien braucht nicht unbedingt angefragt zu werden, da das BKA INPOL-neu benutzt und die Länder darin einspeisen.

Der Sicherheitsfragebogen, die Registerauskünfte, die NADIS-Abfrage sowie eine INPOL-Anfrage ergeben schon ein recht gutes Bild. Wenn dann eine SÜ 3 ansteht, wird es richtig amüsant, mit Auskunfts- und Referenzpersonen und Sicherheitsgespräch, je nach durchführender Stelle.

Danach fühlt man sich richtig ausgefragt und durchleuchtet.

Der MAD sowie die anderen Stellen die SÜ durchführen, halten sich an die gesetzlichen Vorgaben. Da es in Deutschland viele "öffentliche" Register gibt, braucht man einfach nur Geduld und Zeit, um alle verfügbaren Daten zu sammeln und in die Sicherheitsakte abzuheften und abschließend zu bewerten. Es ist kein Hexenwerk, sondern einfach Akribie, Ausdauer und Menschenkenntnis.
Autor Ralf
 - 04. September 2013, 12:48:28
Meiner laienhaften Einschätzung nach wird man nicht mit dir sprechen müssen, sondern die Papierlage wird ausreichen, dass ein Urteil gebildet werden kann.
Autor ulli76
 - 04. September 2013, 12:47:24
Boah-was kann man sich als unbescholtener Bürger nen Kopp um die Sicherheitsüberprüfung machen.

Wenn der MAD mit dir sprechen möchte, wird er sich bei dir melden. Bei einer Ü1 wird das aber nicht routinemäßig gemacht.
Der MAD hat auch keine speziellen Methoden oder Tricks, die er bei einer SÜ anwendet.

Das einzige nervige ist halt das Ausfüllen der Formulare, da dort -vor allem ab der Ü2- recht detailierte Informationen gefragt sind, die man ggf. erstmal zusammensuchen muss.
Autor Richi1990
 - 04. September 2013, 12:36:22
Zitat von: Ralf am 29. August 2013, 20:32:40
Wenn Bedarf besteht, wird man dich auch sprechen wollen. Bei einer SÜ1 und so wie dir gelagert, glaub ich das eher nicht. Da wird man wohl aufgrund der Fakten etwas sagen können.

Danke für die Antwort. Darf ich das als positiv aufnehmen oder ist das für mich eher negativ? Versteh die Aussage nicht ganz. Entschuldigen Sie. :P

@Lestrade

Falls Sie damit recht behalten, bin ich nun wirklich etwas beruhigt. Aber ich meine, wenn der MAD mich durchleuchten will, dann haben die da bestimmt noch ganz andere Methoden und Tricks, die mir im Traum nicht einfallen würden. ;D

Danke!
Autor Lestrade
 - 04. September 2013, 12:09:52
Zitat von: christoph1972 am 29. August 2013, 07:03:57
Für eine SÜ 1 wird der Sicherheitsfragebogen ausgefüllt, ein unbeschränktes Führungszeugnis eingeholt (als FA schon bei Auswahl geschehen) sowie das Verfahrensregister abgefragt. Abweichend vom Fragebogen zur Bewerbung ist auch bei der SÜ entsprechend Auskunft zu eingestellten Verfahren zu geben.

Ich habe mir nun auch mal die SÜG angeschaut, da es aktuell paar mehr Threads zu diesem Thema gibt. In anderen Threads ist zudem immer zu lesen, dass bei der SÜ1 auch die Polizeidienststellen abgeklappert werden. Hierzu und dem obigen Zitat, habe ich im SÜG folgendes gefunden:

Zitat
(1) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach § 8 trifft die mitwirkende Behörde folgende Maßnahmen:
1. ..., 2. Einholung einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister,
3. Anfragen an das Bundeskriminalamt, die in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde und die Nachrichtendienste des Bundes.

und

(1) In der Sicherheitserklärung sind vom Betroffenen anzugeben:
16. anhängige Straf- und Disziplinarverfahren

Demnach muss man keine eingestellte Verfahren in der Erklärung angeben und das ZStV wird auch nicht abgefragt. Polizeidienststellen werden bei der SÜ1 auch nicht hinzugenommen, sondern nur das BKA und die Bundespolizei.

Es wird auch nochmal explizit geschrieben, bei welchen Bewerbern über bereits abgeschlossene Straf- und Disziplinarverfahren Auskunft gegeben werden muss, nämlich bei den in § 3 Abs. 3 genannten Personen [Bewerbern und Mitarbeitern des eigenen Dienstes, BND MAD usw.].

Als Schlusswort ist jedoch zu sagen, soweit es eine sicherheitserhebliche Erkenntnis ergibt, kann die betreffende Stelle alle nötigen weiteren Maßnahmen wie z. B. nächsthöhere SÜ-Stufe oder geeignete Auskunftspersonen oder andere geeignete Stellen, insbesondere Staatsanwaltschaften oder Gerichte befragen/anfragen.

Ich bitte um Bestätigung, falls ich die Sachverhalte richtig herausfiltern konnte. ;D
Autor Ralf
 - 29. August 2013, 20:32:40
So eine SÜ dauert unterschiedlich: wenn beim ersten Durchschauen nichts auftritt, geht das recht flott. Wird aber dann etwas gefunden (so wie ggf. bei dir), wir tiefer eingestiegen und recherchiert. Ich hab schon alles gesehen von 2 Monaten bis über 12 Monate.
Wenn Bedarf besteht, wird man dich auch sprechen wollen. Bei einer SÜ1 und so wie dir gelagert, glaub ich das eher nicht. Da wird man wohl aufgrund der Fakten etwas sagen können.
Autor Richi1990
 - 29. August 2013, 18:01:41
Zitat von: Ralf am 29. August 2013, 13:56:52
I.d.R. dauert eine SÜ halt länger, wenn man Jugendsünden hat und ist kein Grund, jemanden nicht auf einem sicherheitsempfindlichen Dienstposten zu verwenden. Aber es gibt halt auch Fälle, wo es dann knirscht.

Habe natürlich Verständnis dafür das Sie das nicht bewerten können. Blöde Frage von mir gewesen. :P Aber versuchen, konnt ich es ja mal. :D

Vielen Dank für die Ihre Antwort! Das hilft mir schon weiter. Falls der Sicherheitsbeauftragte wegen den zwei oder von einem der Verfahren bedenken hat, kann ich dann mit einem persönlichen Gespräch rechnen? Weil nachdem man sich erklären konnte, sind jene Bedenken, vielleicht nicht mehr vorhanden.  :P

Mich würde noch interessieren, wie lange eine SÜ1 in der Regel dauert?
Autor Ralf
 - 29. August 2013, 13:56:52
ZitatWürden Sie da ein Problem sehen bei der SÜ1? Aber wieso muss man dann sowas bei der Bewerbung nicht angeben? Hab damals extra nachgefragt und da wurde es verneint.
Das kann und will ich auch nicht bewerten, weil dafür ja der Sicherheitsbeauftragte zuständig ist.

Das ist deswegen nicht anzugeben, weil das 2 unterschiedliche Paar Schueh sind. das eine ist die Einstellung und das andere das, was du auf dem Dienstposten haben/nicht haben darf. Letzteres wird ja durch immer individuell geprüft, ob der Soldat die Voraussetzung dafür mitbringt. Man kann ohne weiteres eingestellt werden und auf keinen sicherheitsempfindlichen Dienstposten kommen und dann ist das alles auch kein Problem.
I.d.R. dauert eine SÜ halt länger, wenn man Jugendsünden hat und ist kein Grund, jemanden nicht auf einem sicherheitsempfindlichen Dienstposten zu verwenden. Aber es gibt halt auch Fälle, wo es dann knirscht.
Autor Richi1990
 - 29. August 2013, 13:26:21
Zitat von: Ralf am 29. August 2013, 05:48:42
Es kommt auch schon öfters vor, dass Soldaten, die eine SÜ brauchen, diese nicht bekommen oder erheblich später, weil sie vor der Dienstzeit schon etwas angestellt hatten.

Wenn sich Dinge geändert haben, die du im Bewerbungsbogen angegeben hast, bist du verpflichtet, dass immer unverzüglich mitzuteilen. das zu deiner Frage mit deinen finanziellen Angaben. Dann kann es dir letztendlich auch egal sein, ob es Schufa oder Bankauskunft oder what ever ist. Wichtig ist halt, dass man wahrheitsgemäße Angaben macht.

Unterlagen zu der SÜ1 habe ich noch nicht erhalten. Also mir wurde nur gesagt, dass wenn sich der Gesundheitszustand ändert, ich das melden muss. Macht natürlich nen schlechten Eindruck, wenn ich jetzt anrufe und sagen muss ich habe jetzt 2.000 Euro Schulden, hab halt Angst das die  mich dann garnicht mehr antreten lassen und die Einstellung zurückziehen. Wie gesagt, will in den ersten zwei Monaten die Schulden begleichen. Wohn beim Vater, daher ist es mir möglich. Ahh ich weiß nicht..  :-X

1. Verfahren im Mai 2010 eingestellt nach § 170, fahrlässige Körperverletzung, kam nie vor Gericht oder so. Hab tatsächlich auch noch nie eine Schlägerei gehabt oder so.. >:(
2. Verfahren Warenbetrug (PKW Verkauf) am 01.2012 vorläufig eingestellt (Auflage), 7.2012 endgültig eingestellt. War nicht vorsätzlich und ich wollte mir auch kein Vorteil beschaffen, deswegen die Einstellung.. blöd gelaufene Sache zu mein Lasten.

Würden Sie da ein Problem sehen bei der SÜ1? Aber wieso muss man dann sowas bei der Bewerbung nicht angeben? Hab damals extra nachgefragt und da wurde es verneint.  :o


Zitat von: christoph1972 am 29. August 2013, 07:03:57
Abweichend vom Fragebogen zur Bewerbung ist auch bei der SÜ entsprechend Auskunft zu eingestellten Verfahren zu geben.
Es gibt auch eine Verwaltungsvorschrift zum SÜG, da kannst Du das alles genauer nachlesen.

Danke für den Tipp! Habe mir mal das SÜG durchgelesen, ist folgendes http://www.gesetze-im-internet.de/s_g/BJNR086700994.html das richtige?

Dort konnte ich unter § 13 Sicherheitserklärung ((1) In der Sicherheitserklärung sind vom Betroffenen anzugeben: ) folgenden Punkt 16. anhängige Straf- und Disziplinarverfahren. Von eingestellten Verfahren ist nicht die Rede. Oder gilt für die Bundeswehr ein anderes Gesetz?

Achherje, ich hoffe dass das alles klappt.  :-\ :P

Danke für die Hilfe! Seit mir nicht böse um die große Antwort. :P :D