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Zitat von: wolverine am 05. September 2013, 18:33:04
Na das hat ja jetzt geholfen!Chancen sind entweder fifty fifty oder auch nur 50%
Zitat von: christoph1972 am 04. September 2013, 15:36:19
NADIS-Abfrage=Anfrage an die Verbunddatei der Nachrichtendienste von Bund und Ländern :-) Standardmaßnahme ab SÜ 1
Bei fehlender Sicherheitsfrage findet dann ggf. eine Umplanung in einen anderen Standort oder eine andere Verwendung statt.
Wenn aber reinen Gewissens, dann wird auch nichts gefunden.
ZitatDer Sicherheitsfragebogen, die Registerauskünfte, die NADIS-Abfrage sowie eine INPOL-Anfrage ergeben schon ein recht gutes Bild. Wenn dann eine SÜ 3 ansteht, wird es richtig amüsant, mit Auskunfts- und Referenzpersonen und Sicherheitsgespräch, je nach durchführender Stelle.
Zitat von: Richi1990 am 04. September 2013, 12:36:22Zitat von: Ralf am 29. August 2013, 20:32:40... Aber ich meine, wenn der MAD mich durchleuchten will, dann haben die da bestimmt noch ganz andere Methoden und Tricks, die mir im Traum nicht einfallen würden.
Wenn Bedarf besteht, wird man dich auch sprechen wollen. Bei einer SÜ1 und so wie dir gelagert, glaub ich das eher nicht. Da wird man wohl aufgrund der Fakten etwas sagen können....
Zitat von: Ralf am 29. August 2013, 20:32:40
Wenn Bedarf besteht, wird man dich auch sprechen wollen. Bei einer SÜ1 und so wie dir gelagert, glaub ich das eher nicht. Da wird man wohl aufgrund der Fakten etwas sagen können.
Zitat von: christoph1972 am 29. August 2013, 07:03:57
Für eine SÜ 1 wird der Sicherheitsfragebogen ausgefüllt, ein unbeschränktes Führungszeugnis eingeholt (als FA schon bei Auswahl geschehen) sowie das Verfahrensregister abgefragt. Abweichend vom Fragebogen zur Bewerbung ist auch bei der SÜ entsprechend Auskunft zu eingestellten Verfahren zu geben.
Zitat
(1) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach § 8 trifft die mitwirkende Behörde folgende Maßnahmen:
1. ..., 2. Einholung einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister,
3. Anfragen an das Bundeskriminalamt, die in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde und die Nachrichtendienste des Bundes.
und
(1) In der Sicherheitserklärung sind vom Betroffenen anzugeben:
16. anhängige Straf- und Disziplinarverfahren
Zitat von: Ralf am 29. August 2013, 13:56:52
I.d.R. dauert eine SÜ halt länger, wenn man Jugendsünden hat und ist kein Grund, jemanden nicht auf einem sicherheitsempfindlichen Dienstposten zu verwenden. Aber es gibt halt auch Fälle, wo es dann knirscht.
ZitatWürden Sie da ein Problem sehen bei der SÜ1? Aber wieso muss man dann sowas bei der Bewerbung nicht angeben? Hab damals extra nachgefragt und da wurde es verneint.Das kann und will ich auch nicht bewerten, weil dafür ja der Sicherheitsbeauftragte zuständig ist.
Zitat von: Ralf am 29. August 2013, 05:48:42
Es kommt auch schon öfters vor, dass Soldaten, die eine SÜ brauchen, diese nicht bekommen oder erheblich später, weil sie vor der Dienstzeit schon etwas angestellt hatten.
Wenn sich Dinge geändert haben, die du im Bewerbungsbogen angegeben hast, bist du verpflichtet, dass immer unverzüglich mitzuteilen. das zu deiner Frage mit deinen finanziellen Angaben. Dann kann es dir letztendlich auch egal sein, ob es Schufa oder Bankauskunft oder what ever ist. Wichtig ist halt, dass man wahrheitsgemäße Angaben macht.
Zitat von: christoph1972 am 29. August 2013, 07:03:57
Abweichend vom Fragebogen zur Bewerbung ist auch bei der SÜ entsprechend Auskunft zu eingestellten Verfahren zu geben.
Es gibt auch eine Verwaltungsvorschrift zum SÜG, da kannst Du das alles genauer nachlesen.