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Zitat von: A-Bomb am 10. September 2013, 22:17:06
@ mailman
Dann war dein Wachdienst nicht Vorschriftenkonform. Ich find grad keinen Beleg für meine Aussage aber ich bin mir hundertprozentig sicher dass man erst mit 18 Wachdienst leisten darf.
Zitat von: Tommie am 10. September 2013, 19:35:58
Der "Mutti-Zettel" nennt sich "Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten" und ist auch heute noch notwendig!
Zitat von: Tommie am 10. September 2013, 19:35:58Wird sofort geändert, Danke für den Hinweis.
Der "Mutti-Zettel" nennt sich "Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten" und ist auch heute noch notwendig!
Und ja, "a. D." ist die Bezeichnung für ehemalige Berufssoldaten! Die werden dann üblicherweise nicht wieder als OA eingestellt! Sie führen Ihren Dienstgrad mit der Zusatzbezeichnung "d. R.", weil Sie nach Ihrem GWD/FWD/SaZ Reservist sind, aber definitiv kein pensionierter BS!
ZitatZitatSoweit mir bekannt, wird die Schiessausbildung ganz normal durchgeführt. Nur Sonderdienste wie Wache in der du u.U. die Waffe nutzen musst fallen ins Wasser. Wär ja unsinnig so mit den wichtigsten Stoff in der GA ausfallen zu lassen.
Zitatbin ja sportschütze hab dementsprechent von waffen und gesetz
Zitat von: wolverine am 10. September 2013, 07:21:37Na ja... ich würde hier schon ein wenig mehr Gnade walten lassen.
Dann sollten Sie den § 55 Abs. 1 WaffG aber auch kennen.