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Zitat von: christoph1972 am 13. September 2013, 11:54:14
Wieso etwas beglaubigt sein soll, wenn das Original vorgelegt werden kann, ist mir allerdings schleierhaft ... vor allem hat man den ganzen genannten Kram bis auf den aktuellen Arbeitsvertrag und den SVA schon bei der Bewerbung vorgelegt und beglaubigen lassen ...
ZitatWieso etwas beglaubigt sein soll, wenn das Original vorgelegt werden kann, ist mir allerdings schleierhaft ... vor allem hat man den ganzen genannten Kram bis auf den aktuellen Arbeitsvertrag und den SVA schon bei der Bewerbung vorgelegt und beglaubigen lassen ...
Zitat von: BSG1966 am 12. September 2013, 20:59:26
das können viele Ämter
Zitat von: KlausP am 12. September 2013, 14:17:01
Kann man auch durch den Kompaniefeldwebel beglaubigen lassen. Sowas wurde in meiner Kompanie nie verlangt und mir erschließt sich auch nicht, wieso man z.B. eine Kopie des Führerscheins mitbringen soll. Aber ich muss auch nicht (mehr) alles verstehen.