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Autor miguhamburg1
 - 13. September 2013, 14:31:40
Nein, die ist bei 1,95 geblieben.
Autor christoph1972
 - 13. September 2013, 08:47:18
Höchstgröße WachBtl war einmal 1,93 m, das dürfte wohl noch so geblieben sein.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 12. September 2013, 21:13:17
Sonder- und Spezialtruppen haben doch in vielerlei Hinsicht Sonderregelungen auf zahlreichen Gebieten, nicht nur im Bezug auf medizinische Belange.
Autor miguhamburg1
 - 12. September 2013, 20:45:47
Ganz aktuelle Regelung, die mir vor Kurzem der Kdr WachBtl berichtete. Etwas salopp gesagt: Um das Personal für den protokollarischen Ehrendienst auch unter Berücksichtigung der aktuellen Situation zu gewährleisten, gibt es Ausnahmen, die es sonst nicht gibt... Das müssten Sie auf Ihrem Strang sicher schneller ermitteln können, welche San-Grundlage dafür geändert/geschaffen wurde!
Autor ulli76
 - 12. September 2013, 16:59:02
Migu- kannst du mir mal ne Grundlage für die Sache mit den Kontaktlinsen (also dass die dienstlich bereit gestellt werden) zukommen lassen?
Ich hab das Problem mit einer etwas spezialisierten Gruppe von Soldaten, die von Kontaktlinsen profitieren würden, die aber nicht auf der Liste des Personenkreises stehen, denen welche zustehen.
Autor miguhamburg1
 - 12. September 2013, 15:32:45
Die Tauglichkeitskriterien sind etwas gesenkt worden: Mindestgröße jetzt 1,75 m, Sehschwäche bis - 2,0 - ausgleichbar mit Kontaktlinsen (die dann dienstlich bereitgestellt werden), die restlichen Tauglichkeitskriterien gem. ZDv 46/1 sind gleich geblieben.
Autor ulli76
 - 12. September 2013, 13:06:58
Die Tauglichkeitskriterien kann man in der ZDv 46/1 nachlesen
Autor Rollo83
 - 12. September 2013, 12:16:02
Man muss auf jeden fall größer als 177cm sein denn ich bin deswegen nur T2 gemustert worden mir Ausschluss fürs WachBtl. Hat mich aber 0,0 gestört damals.
Autor KlausP
 - 12. September 2013, 12:02:34
Nein, steht aber sicher schon irgendwo im Forum.
Autor Marcel-B
 - 12. September 2013, 12:01:50
Was muss man erfüllen um für das Wachbtl tauglich zusein ??? Wissen sie das zufällig ?
Autor KlausP
 - 12. September 2013, 11:58:06
Um in's WachBtl zu kommen, müssen Sie erstmal dafür tauglich sein. Haben Sie ihren alten "Verwendungsausweis" von Ihrer ersten Musterung noch? Da können Sie sich schon mal grob orientieren, ob Sie damals Verwendungsausschlüsse für das WachBtl hatten.
Autor Marcel-B
 - 12. September 2013, 11:54:06
Guten Tag,

habe da mal eine frage,ich habe mich als Saz Wiedereinsteller beworben und in diesen Formularen konnte man ja ankreuzen wo es ungefähr hingehen soll

Heer 3 spalten
Marine 3 spalten   

usw.

jetzt sieht es so aus das sehr viele stellen in Berlin im WachB frei seien sollen und mich das natürlich sehr juckt zuhause bei meiner Familie zusein.
hab nächste Woche meinen Termin beim Karrierecenter wann ist der Zeitpunkt denen über einen Wunsch in Kenntnis zusetzen ?!

Habe gehört man sollte das bei der Ärztlichen untersuchen schonmal andeuten, weil sonst die einfach ein X ins kästchen machen da die denken er will eh nicht dahin... !!!!