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Autor Ju
 - 13. September 2013, 17:00:18
Naja, sie hat mich allerdings auf den Empfang unten verwiesen, die würden sich damit besser auskennen.
Autor KlausP
 - 13. September 2013, 16:30:00
Zitat von: Ju am 13. September 2013, 14:48:59
Gut, dann weiss ich schonmal bescheid. Die Dame dort wusste damit nichts anzufangen. Werd ich wohl die Tage nochmal hinmüssen.
Dankeschön!

Dann muss die Dame sich eben über die für sie geltenden Regularien mal schlau machen.
Autor Ju
 - 13. September 2013, 14:48:59
Gut, dann weiss ich schonmal bescheid. Die Dame dort wusste damit nichts anzufangen. Werd ich wohl die Tage nochmal hinmüssen.
Dankeschön!
Autor StOPfr
 - 13. September 2013, 13:33:24
Eventuell kommt etwa 14 Tag vor Dienstbeginn noch ein Begrüßungsschreiben vom Kompaniechef.

Du musst keine Urlaubsbescheinigung vorlegen; für den "Zettel" ist ebenfalls mangels Arbeitgeber das Arbeitsamt die Zieladresse. 
Autor Ju
 - 13. September 2013, 11:54:20
Nachtrag:

Gibt es eigentlich nochmal Post, oder wars das nun?

Gruß
Autor Ju
 - 13. September 2013, 11:53:31
Mahlzeit Servus und Hallo,

habe meine Unterlagen für den Dienstantritt vom KC erhalten.
Kurze Info vorweg: Bin zurzeit Arbeitssuchend beim Arbeitsamt gemeldet.
Habe dazu ein paar Fragen:

1. Dort ist eine Urlaubsbescheinigung bei, geh ich richtig in der Annahme dass diese nur ausgefüllt werden muss, wenn ich zur Zeit einen Arbeitgeber hätte? Beim Arbeitsamt gibts ja keinen Anspruch auf Urlaub.
2. Desweiteren ist dort ein Zettel bei, welcher ausgefüllt werden muss.
"Meldung: Gemäß §8 Abs. 3 des Eignungsübungsgesetzes vom 20.01.1956 über den Beginn der Teilnahme an einer Eignungsübung"

Wie sieht es mit dem Zettel aus? Muss ich den ausfüllen? Arbeitsamt, oder auch wieder was für den Arbeitgeber (den ich ja z.Zt. nicht habe)

Gruß,
Julian