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Zitat von: mopf am 17. Oktober 2013, 16:05:51
Unsere Tochter hat am 01.10.2013 ihren FWD angetreten. Dass wir für die Zeit des FWD kein Kindergeld bekommen, wissen wir.
Wir haben aber heute einen Bescheid von der Familienkasse bekommen, dass wir das Kindergeld für August, September, Oktober (Übergangszeit zwischen Ende der Schulzeit und Beginn FWD) wegen "fehlender Voraussetzungen" zurückzahlen müssen. Wenn unsere Tochter zum 01.10.13 ein Studium oder eine Ausbildung begonnen hätte, wäre sie bis zu diesem Termin Kindergeldberechtigt. Hat noch jemand damit Erfahrung gemacht?
Wir finden die unterschiedliche Behandlung von FWDL und z. B FSJleistenden ziemlich unfair. Beide Gruppen leisten doch freiwilligen Dienst für unser Land!
ZitatWir finden die unterschiedliche Behandlung von FWDL und z. B FSJleistenden ziemlich unfair.
Zitat von: KlausP am 15. September 2013, 16:05:47
Wieso komisch? Kindergeld gibt es nur dann mit 18 weiter? wenn man eine berufliche (Erst-)Ausbildung oder ein Studium absolviert. Beides ist beim FWD nicht der Fall.