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Zitat von: christian282 am 11. Januar 2009, 10:19:59
Gibt es noch eine Regelung die festschreibt das ein Soldat nach einem Einsatz für soundsoviel Monate/Jahre nicht wieder in den Einsatz befohlen werden kann?
Zitat von: bayern bazi am 11. Januar 2009, 10:47:48also der regelsatz lautet zwischen den einsätzen 12 monate heimat
Zitat von: Stephie am 10. Oktober 2008, 18:00:40
ist die Entlassung des Saz die einzige folge..oder gibt es da auch ausnahmen?
ZitatGibt es auch die möglichkeit NUR bestimmte Auslandsverwendung zu verweigern und sich dafür für andere freiwillig bereit zu erkären...
Zitatoder ist jeder der ein Einsatz ablehnt gleich ein KDV nur weil er "kein Gehorsam" hat???
ZitatWenn nun wie du sagst die Verweigerung eines Auslandeinsatzes strafbar ist aufgrund der Veletztung des Gehorsmas! Mit was für einer Strafe müsste man dann rechenen?
ZitatIst die Folge gleich ein Diziplinarverfahren oder gar die Entlassung des SAZ oder gibt es da auch andrere Möglcihkeiten???
Zitat von: Stephie am 09. Oktober 2008, 22:44:48
ich möchte dieses thema nch einmal aufgreifen...hier wurde ja nun nur über GWDL und FWDL geredet! Wie sieht das ganze den bei SAZ aus! Welche folgen hat es wenn man da den Einsatz verweigert???
Zitat von: peggy am 28. Juli 2003, 14:05:59
also hab mal ne frage, mein freund hat sich fürs ausland verpflichtet, kann er das ohne weiteres wieder zurückziehen oder gibt es da probleme?
mfg