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Autor KlausP
 - 26. September 2013, 12:58:45
Dann sollten Sie in der Tat den Spieß oder das Geschäftszimmer der GA-Einheit anrufen.
Autor Tobi7594
 - 26. September 2013, 12:52:55
Dann wird letzteres wohl der Grund sein da ich erst letzte Woche eingeplant wurde.
Autor KlausP
 - 26. September 2013, 12:50:37
ZitatIst das eher "unnormal" das man von seiner GA Kompanie kein schreiben bekommt? Habe nämlich nichts bekommen.

Das kann aus mehreren Gründen passieren. Manche Einheiten versenden keine Begrüßungsschreiben, einige Rekruten werden kurzfristig eingeplant und die Einheit bekommt die Daten erst, wenn die Schreiben schon lange raus sind.
Autor greeN2010
 - 26. September 2013, 12:49:47
dann würde ich bis spätestens Morgen um 10 Uhr mal dort anrufen^^
Autor Tobi7594
 - 26. September 2013, 12:45:35
Zitat von: FwJan am 24. September 2013, 01:38:26
Immer auf die Uhrzeit deines Begrüßungsschreiben direkt von deiner GA Kompanie achten.
Die aus dem Schriftstück "Aufforderung zum Dienstantritt" ist nur zu verwenden, solltest du kein direkten Schrieb von deiner zukünftigen Kompanie erhalten haben :)


Ist das eher "unnormal" das man von seiner GA Kompanie kein schreiben bekommt? Habe nämlich nichts bekommen. :(
Autor FwJan
 - 24. September 2013, 01:38:26
Immer auf die Uhrzeit deines Begrüßungsschreiben direkt von deiner GA Kompanie achten.
Die aus dem Schriftstück "Aufforderung zum Dienstantritt" ist nur zu verwenden, solltest du kein direkten Schrieb von deiner zukünftigen Kompanie erhalten haben :)
Autor Gh0st
 - 22. September 2013, 19:48:32
bei mir steht auch bis 18 uhr soll ich da sein, anders würde es von der verdindung her auch nicht klappen. und das ist auch die einzige uhrzeit, die mir genannte wurde.
Autor Schamane
 - 19. September 2013, 06:12:22
Die Einberufung ist ein Verwaltungsakt und rechtsgültig ist der Zeitpunkt welcher auf dem Schreiben ihres KC steht! Die Zeiten welche in den Schreiben der Kompanie stehen sind zur besseren Einschleusung gedacht und sollten um nicht gleich negativ aufzufallen eingehalten werden. Sollte in einem Schreiben ein mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht haltbarer Zeitpunkt stehen rufen sie bei der Kompanie an und sagen der Termin bis als Bsp. 12.00 kann wegen der Verbindung nicht eingehalten werden, da sie selbst mit dem ersten Zug 04.25 um 13.38 im Standort am Bahnhof sind und sie bis 18.00 gemäß KC Zeit haben.
Autor Ralf
 - 19. September 2013, 05:52:08
Dann hast du ja nun ein Zeitfenster, von 11.00 bis zur Uhrzeit auf deiner Aufforderung zum Dienstantritt.
Autor Alexx94
 - 18. September 2013, 21:29:16
Im Begrüßungsschreiben steht nur ab 11 und gar keine Ladenschlusszeit. Ich plane sowieso
zeitig einzutrudeln, es hat uns halt etwas gewundert..
Autor greeN2010
 - 18. September 2013, 21:08:04
Ich würde mich an die Zeit im Begrüßungsschreiben halten.

Bei mir steht sogar nochmal extra im Begrüßungsschreiben > "Ich bitte Sie abweichend von dem in ihrem Einberufungsbescheid / Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt angegebenen Zeitpunkt am Anreisetag zwischen 12 und 16 Uhr anzureisen.

Und im Einberufungsbescheid steht bis 18:00
Autor Ralf
 - 18. September 2013, 21:06:50
Wenn in deinem Schreiben "Mitteilung/Aufforderung zum Diensteintritt" eine Uhrzeit steht, weißt du doch, wann du spätestens da sein sollst.
Oder steht da nichts drin?
Autor Alexx94
 - 18. September 2013, 21:02:41
N'abend zusammen,

Wir haben gerade festgestellt, dass in unseren "Mitteilungen zum Dienstantritt" unterschiedliche Zeiten
angegeben sind. Einheitlich heisst es ab 1100, bei einigen dann bis 14 aber auch bis 1800 in der Kaserne erscheinen. Im Begrüßungsschreiben steht nur ab 11.

Was ist davon zu halten? Is übrigens 6./GebJgBat 232

Gruß
Alex