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Autor schlammtreiber
 - 24. September 2013, 08:32:04
Zitat von: ulli76 am 24. September 2013, 08:21:06
Und wer sagt,dass du beim nächsten Problem direkt wieder kündigt? Und was machst du im Einsatz, wenn du nicht einfach mal kurz weg kannst.

Überlaufen, und sich dann nach kurzer Indoktrination als Schläfer nach Deutschland zurückschicken lassen, auf Kosten der Jihad GmbH  ;)
Autor ulli76
 - 24. September 2013, 08:21:06
Und wer sagt,dass du beim nächsten Problem direkt wieder kündigt? Und was machst du im Einsatz, wenn du nicht einfach mal kurz weg kannst.
Autor Alex0204
 - 24. September 2013, 08:11:39
Ich will nicht weiter darauf eingehen was genau war. Jedoch hat man während seiner AGA keine zeit wenn man 500 km von der Heimat  entfernt ist, manche Probleme lassen sich nicht innerhalb 2 wochen lösen. Oder gar nur per Handy. ;)
Autor ulli76
 - 24. September 2013, 08:08:57
Ich frage mich ja schon,warum man wegen privaten Problemen die sich offenbar innerhalb kurzer Zeit lösen lassen,direkt kündigt und ob man einem zivilen Job auch einfach so aufgibt,weil privat was nicht optimal läuft.
Autor Alex0204
 - 24. September 2013, 08:05:57
Danke dir für deine antworten :)
Autor Ralf
 - 24. September 2013, 08:02:52
Nein, es gibt da keine Frist.
Autor Alex0204
 - 24. September 2013, 06:02:27
Danke euch 2en, also könnte ich mich theoretisch wieder als FWDL bewerben, nur theoretisch.
Und wielang müsste man warten bis man sich erneut bewerben darf? Ich hab irgendwiemal was von ner 1 Jahres Frist mitbekommen.

p.s.: Eine schnelle Antwort erwartet man doch immer oder nicht? :P Schnell ist jedoch relativ nicht wahr :P Trotzdem superschnelle antworten hatte die erst morgen Nachmittag eigt erwartet :)
Autor Ralf
 - 24. September 2013, 05:47:59
Du kannst dich sowohl als SaZ als auch als FWDl wieder bewerben.
Das hat sich erst kürzlich geändert.
Deine "sorge" in dein altes Aufgabnegebiet zurückzukehren ist wohl eher unbegründet, das du ja die GA nicht mal zu Ende gemacht hast. Somit hast du überhaupt keine Ausbildung.
Dass du bei der erneuten Bewerbung explizit auf deine Kündigung angesprochen werden wirst, dürfte dir ja klar sein. Man will ja vermeiden, dass sowas nochmal vorkommt.
Autor Lidius
 - 24. September 2013, 04:30:57
Zitat von: Alex0204 am 24. September 2013, 02:28:37
Bitte um schnelle Antwort :)

Nachts um halb 3? Sonst noch nen Wunsch?
Autor FwJan
 - 24. September 2013, 03:56:02
Nicht mehr als FWDL, als SaZ werden Sie sich nur erklären müssen, warum es zu dem Austritt kam.
Autor Alex0204
 - 24. September 2013, 02:28:37
Oke habe grad gelesen, das mach während der Probezeit den Dienst beendet, sich nichtmehr als FWDL bewerben kann.

Da sind 2 fragen aufgekommem:

Wenn ich als FWDL während der Probezeit den dienst beende, kann ich mich also nichtmehr als FWDL bewerben? Oder gilt das nur für SaZ'ler, der satz ist für mich etwas schwammig :/

Könnte ich aber jedoch mich als SaZ dann wieder bewerben, oder ist meine Bundeswehrlaufbahn jetzt gelaufen?

Bitte um schnelle Antwort :)
Autor Alex0204
 - 24. September 2013, 02:07:58
Hey leute,

hätte da eigt ne ganz simple frage :) Wielang muss man warten bis man der Bundeswehr wieder beitreten kann? Also nachdem man sie verlassen hat natürlich :P Oder von welchen Faktoren hängt dies dann ab.

Und kann man sich als was anderes "bewerben" oder wird man wieder dem selben aufgabengebiet zugewießen?

musste die bundeswehr leider in der AGA zeit verlassen aus persönlichen gründen.. Also werd ich wohl meinen Dienstgrad nicht behalten :P