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Zitat von: ulli76 am 24. September 2013, 17:17:21Da stimme ich zu
so wie ich das lese,kannst du ganz entspannt bleiben.
Zitat von: ulli76 am 24. September 2013, 17:17:21Du wurdest ja offenbar freigesprochen,da nicht; das war kein Freispruch sondern Einstellung weil sich der Ermittlungsaufwand nicht lohnt.
ZitatEine Schuld wurde nicht festgestellt, die Unschuldsvermutung gilt fort, er ist nach wie vor ,,unbestraft", eine Eintragung in das Bundeszentralregister erfolgt nicht