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Zitat von: justice005 am 03. Oktober 2013, 21:09:44
Eine Partei kann nicht verboten werden, nur weil sie verfassungsfeindlich ist.
Eine Partei kann nur verboten werden, wenn sie erstens verfassungsfeindlich ist und zweitens aktiv kämpferisch gegen die FDGO vorgeht und drittens durch diese Partei eine ernsthafte Gefahr für die FDGO ausgeht.
Zitat von: Rollo83 am 03. Oktober 2013, 18:37:50
Wissen sie, gut das sie nicht die Bundeswehr sind, sondern die Bundeswehr ans Gesetzte gebunden ist.
Ich hoffe das kommt hier nicht so rüber als wenn ich mich für die NPD einsetzt, dies ist garantiert nicht so.
ZitatIst auch vollkommen egal. Versteh nicht einmal warum das Thema jetzt wieder durchgekaut wird. Der letzte Beitrag war mehrere Monate alt.