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Autor Jatzki
 - 04. Oktober 2013, 23:06:38
Alles klar. Danke :)
Autor justice005
 - 04. Oktober 2013, 22:04:40
Ich schließe mich Justin an... Alles richtig...
Autor justin_k
 - 04. Oktober 2013, 20:32:24
Ich versuche mal ein Beispiel: Ich bin Mannschaftssoldat, bei der Luftwaffe nicht auf dem Schiff unterwegs und das mit den Stäben können wir hier auch weglassen...

Nach §4 dürfen mir alle Soldaten aus unserer Kompanie mit Dienstgrad ab Unteroffizier im Dienst Befehle geben. Also nicht nur mein Gruppenführer, Zugführer oder Chef, sondern einfach alle ab Unteroffizier. Und das gilt überall, auch außerhalb der Kaserne.

Nummer 3 sagt dann noch zusätzlich, dass mir innerhalb (!) der Kaserne alle ab Unteroffizier in und außer (!) Dienst Befehle geben dürfen.

Wenn ich aber außer Dienst und außerhalb der Kaserne bin, darf diese große Gruppe das nicht, sondern nur Vorgesetzte, die das Recht dazu nach einem anderen Paragraphen haben.

Beim Lesen der verschiedenen Paragraphen musst du besonders darauf achten, ob die Vorgesetzten und Untergebenen im oder außer Dienst sind und ob sich das Ganze nur innerhalb oder auch außerhalb militärischer Anlagen abspielen kann.


Autor Rollo83
 - 04. Oktober 2013, 20:12:55
Toll die Hälfte vergessen.

Wenn sie schon Soldat sind, sollten sie doch einen Unterricht genossen haben in dem die VVO erklärt wurde. Wenn nicht, wird der Unterricht sicher folgen und da wird Alles so erklärt das es auch der Letzte verinnerlicht hat.
Autor Rollo83
 - 04. Oktober 2013, 20:11:18
Sagen sie mal, sind sie schon Soldat ?
Ich frage weil ich mir nicht zusammen reimen kann wieso man Wikipedia zum lernen benutz, bekommt man doch vom Dienstherr sehr gute Unterlagen.
Autor Lidius
 - 04. Oktober 2013, 19:03:14
Mir wird ehrlich gesagt nicht ganz klar, was genau du nicht verstehst.

Ich finde das Orginal übrigens etwas übersichtlicher als den Wiki Artikel, schau da mal: http://www.gesetze-im-internet.de/svorgesv/BJNR004590956.html#BJNR004590956BJNG000200315

Vielleicht lässt sich dein Problem schon so lösen.
Autor IdZ
 - 04. Oktober 2013, 19:02:50
Was genau ist jetzt deine Frage? :D
Autor Jatzki
 - 04. Oktober 2013, 18:44:08
Hallo Jungs ;),
Ich studiere momentan die Vorgesetztenverordnung und komme jetzt nicht weiter. Und zwar bin ich bei: Vorgesetzter aufgrund des Dienstgrades (§ 4) Zitat(Wikipedia): Dieser Paragraph ist in drei Absätze gegliedert. Absatz 1 und 2 regeln die Vorgesetztenverhältnisse innerhalb derselben Einheit (Abs. 1) und derselben Dienststelle bzw. des Stabes (Abs. 2) und Absatz 3 regelt das Vorgesetztenverhältnis von Dienstgradgruppenhöheren gegenüber Dienstgradgruppenniedrigeren.
Das Vorgesetztenverhältnis nach den Absätzen 1 und 2 tritt nur ein, wenn sich sowohl Befehlender als auch Befehlsempfänger im Dienst befinden. An Bord von Schiffen gilt jedoch, dass Besatzungsmitglieder in den entsprechenden Dienstgraden auch außer Dienst Befehlsbefugnis gegenüber anderen Soldaten haben, auch wenn diese ebenfalls außer Dienst sind, und selbst wenn diese nicht zur Besatzung gehören. Die Befugnis gilt allgemein innerhalb und außerhalb von militärischen Anlagen. 

Ich weiß nicht die anderen 3 konnte ich gut verstehen bei diesen bleibe ich jetzt hängen, aber weiß nicht warum vlt. bin ich schon brainfucked bzw. überfordert oder es liegt an meinen Deutschkenntnissen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen am besten auch mit einem Beispiel. :)
Vielen Dank im Voraus mfg Jatzki