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Autor apollo98
 - 17. Oktober 2013, 23:04:22
Zum Thema Rechtsberater: Das kann schon mehrere Monate dauern, bis dieser zu einem Ergebnis kommt. Also nicht auf eine schnelle Antwort hoffen.
Autor Razor0601
 - 17. Oktober 2013, 21:49:30
Ok. Vielen Dank für die Hilfe
Autor wolverine
 - 17. Oktober 2013, 21:34:04
Ist doch schon lange geschrieben: Bewerben Sie sich, geben Sie das bei den entsprechenden Fragen an und warten das Ergebnis ab. Ein Ausschlussgrund ist es nicht aber Verurteilungen steigern natürlich nicht die Chancen. Was der Rechtsberater letztlich daraus macht weiß hier keiner.
Autor Razor0601
 - 17. Oktober 2013, 21:30:05
Nee, da stehen gar keine §en. Was heißt das denn jetzt?
Autor wolverine
 - 17. Oktober 2013, 21:20:16
Autor Razor0601
 - 17. Oktober 2013, 21:15:16
Also ich habe gerade das Schreiben der Staatsanwaltschaft gefunden. Da steht nur das man von der öffentlichen Klage absieht und das Verfahren einstellt gegen Auflage von 300,-

Desweiteren : Das Verfahren wird erst nach Vollständiger Erfüllung endgültig eingestellt. Die Tat kann dann nicht mehr als Vergehen und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

Autor Razor0601
 - 17. Oktober 2013, 20:38:00
Müsste ich nochmal nachhaken beim Anwalt. Das Ermittlungsverfahren wurde aber gegen Auflagen (300,-) eingestellt
Autor wolverine
 - 17. Oktober 2013, 20:31:09
Zitat von: Razor0601 am 17. Oktober 2013, 19:12:55
...Sozialstunden wie viele weiß ich nicht mehr ...musste ich 300,- Zahlen,
Letzteres war ein Strafbefehl oder eine Einstellung nach § 153a StPO?
Autor KlausP
 - 17. Oktober 2013, 20:29:44
Wir können nicht hellsehen. Bewerben Sie sich und Sie werden es erfahren.
Autor Razor0601
 - 17. Oktober 2013, 20:27:57
Ich kenne meine Verurteilungen, steht ja oben. Die frage ist ja ob diese Sachen dazu führen das eine Verpflichtung dann ausgeschlossen ist oder nicht
Autor wolverine
 - 17. Oktober 2013, 20:08:53
Was möchten Sie denn jetzt hören? Ob gegen Sie Straf- und Ermittlungsverfahren anhängig waren? Ja, waren es! Ob Sie Ihr weiteres Leben auf Unehrlichkeit aufbauen sollen mit der Gefahr wegen Einstellungsbetrug entlassen oderauch erneut verurteilt zu werden? Sollten Sie wohl nicht, oder?
Ob noch ein Einsichtsrecht in Ihr Register besteht? Wenn Sie nicht einmal Ihre Verurteilungen kennen, woher soll das hier einer wissen?
Autor dunstig
 - 17. Oktober 2013, 20:07:19
Dass Sie den Kram bei der Bewerbung im entsprechenden Feld angeben werden, Ihre Akte daraufhin zum Rechtsberater wandert, welcher prüft (was einige Wochen dauern kann), ob man Sie trotz dieser Delikte einstellen kann und Sie dann entsprechend eine Einladung oder Ablehnung bekommen.
Autor Razor0601
 - 17. Oktober 2013, 19:53:35
Und was heißt das jetzt für mich?
Autor KlausP
 - 17. Oktober 2013, 19:17:02
ZitatDanach zur Aga. Hat wohl niemanden interessiert.

2003 zum Grundwehrdienst als Pflichtdienst war das auch nicht relevant, hätte ja sonst jeder kommen können. Jetzt ist das was Anderes.  ::)
Autor Razor0601
 - 17. Oktober 2013, 19:12:55
Sorry, muss leider noch was nachfragen. Wie sieht es denn mit Vorstrafen aus? Besser gesagt was bekommt der Bund raus? Mit 14 wurde ich wegen Diebstahl zu 60 Sozialstunden verurteilt. Mit 17 fahren ohne Führerschein, Sozialstunden wie viele weiß ich nicht mehr und 2 Tage Aufbauseminar oder so. Danach zur Aga. Hat wohl niemanden interessiert. 2010 wegen angeblichen Diebstahl musste ich 300,- Zahlen, es gab keine Gerichtsverhandlung. Das wurde so zwischen meiner Anwältin und dem Staatsanwalt geklärt.

Danke schonmal für eure Hilfe