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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 27. März 2017, 22:27:34
Ich gehe mal davon aus das Sie ledig sind und das Sie beim KC angegeben haben, dass Ihnen bei Einstellung die Umzugskostenvergütung (UKV)  NICHT zugesagt werden soll...

Dann achten Sie nur darauf, dass dies auch auf der Aufforderung zum Dienstantritt steht.

Dann sind sie TG-Empfänger... solange zwischen Wohnort und Dienststelle mehr als 30 km liegen.

Achten Sie darauf, dass dementsprechend auch auf jeder Kommandierungs- bzw. Versetzungsverfügung die UKV nicht zugesagt wird.
Autor brother0815
 - 27. März 2017, 17:56:28
Ich habe auch mal eine Frage zum TG.

Habe zwar schon gesucht, möchte aber nur sichergehen das ich es richtig verstanden habe:
(kleiner Spezialfall)

Stand:
Nicht zum Wohnen in der Unterkunft verpflichtet
Vom KC anerkannte Wohnung für den Dienstantritt im Juli 17
Entfernung zur Grundausbildungseinheit: ca. 250Km

Nach Abschluß meiner Lehrgänge werde ich in meine Stammeinheit kommen (vom Truppenpraktikum abgesehn (bin EÜ SU)
Dieser ist 45km von meiner Stammeinheit entfernt, also nach meinem Verständnis kein TG Anspruch mehr?

Allerdings soll die Einheit bis 2020 verlegen und zwar ca. 160km von meinem Wohnort weg.
Bekomme ich da wieder TG Anspruch?
Autor sitb
 - 19. Januar 2017, 16:54:15
Zitat von: sitb am 16. Oktober 2013, 20:52:22
Guten Nabend,

ich habe so ein ähnliches Problem wie oben geschildert. Eignungsfeststellung im November/2012.
Dort angegeben das ich noch keine Wohnung habe. Im Dezember/2012 ein Mietvertrag unterschrieben und dieses auch dem Zentrum gemeldet.

Auf der Einberufung zur Eignungsübung welche ich im August 2013 zugesendet bekommen habe.
(Wie ich grade festgestellt habe steht dort ein Datum vom 09.01.2013 :o)

Steht etwas von Zusage der Umzugskostenvergütung. Daher dachte ich, dass alles so richtig ist. Wie ich aber bei der Einschleusung vom Rechnungsführer erfahren habe. Ist dieses nicht korrekt und mir stünde kein Trennungsgeld zu. Leider habe ich noch keine persönlichen Erfahrungen machen können rund um das Thema Trennungsgeld.

Nachrücksprache mit dem Zentrum sagte man mir das es untergegangen sei und ich solle meinen Mietvertrag beglaubigt nach Köln zum Personalmanagement schicken die würden alles weitere in die Wegeleiten. Gestern erhielt ich einen Anruf aus Köln das ich keinen Anspruch habe und solle mich wieder ans Zentrum melden das Sie meine Einberufungen ändern.

Nun meine Frage ist der Erlass WV II 5 (Travel Mangagment) Az 21-05-00 vom 03.08.2011. noch gültig?

Grüße Björn

Guten Tag,

zur Information, dieser Vorfall wurde im April 2016 vor dem Verwaltungsgericht Schwerin verhandelt dort wurde entschieden, dass der Einberufungsbescheid rückwirkend geändert werden muss und ich somit Anspruch auf Trennungsgeld hatte. 

Autor Ralf
 - 20. Oktober 2013, 15:50:26
TG beinhaltet ja nicht Übernahme der Miete. Ein "Plus" macht man dadurch sicherlich nicht. Das verkennen viele.
Autor dv_uffz
 - 20. Oktober 2013, 15:43:45
Es ist zwar Offtopic... aber das zieht sich mittlerweile wie ein Faden durch das Forum, wie ich das sehe... Vor Allem wenn der zeitliche Zusammenhang wie hier gegeben ist.

Es wird sich einfach eine Wohnung gemietet (in welcher Form auch immer...) um bloß bei Dienstantritt Trennungsgeld zu kassieren.

Mietung einer Wohnung = Privatvergnügung
Neu zum Bund kommen = Privatvergnügung
Wieso sollte der Bund dieses Vergnügen dann entlohnen bzw. entschädigen...
Ja, weils im Gesetz so steht!  >:( Ob es richtig ist, natürlich nicht!


Autor Ralf
 - 16. Oktober 2013, 20:56:49
Wie wärs, wenn du den Erlass hier zur Verfügung stellst?
Es ist übrigens eine Ermessensentscheidung, ob man zum Dienstantritt einen Umzug bezahlt oder eher TG, das wird durchgerechnet und dann entschieden.
Autor sitb
 - 16. Oktober 2013, 20:52:22
Guten Nabend,

ich habe so ein ähnliches Problem wie oben geschildert. Eignungsfeststellung im November/2012.
Dort angegeben das ich noch keine Wohnung habe. Im Dezember/2012 ein Mietvertrag unterschrieben und dieses auch dem Zentrum gemeldet.

Auf der Einberufung zur Eignungsübung welche ich im August 2013 zugesendet bekommen habe.
(Wie ich grade festgestellt habe steht dort ein Datum vom 09.01.2013 :o)

Steht etwas von Zusage der Umzugskostenvergütung. Daher dachte ich, dass alles so richtig ist. Wie ich aber bei der Einschleusung vom Rechnungsführer erfahren habe. Ist dieses nicht korrekt und mir stünde kein Trennungsgeld zu. Leider habe ich noch keine persönlichen Erfahrungen machen können rund um das Thema Trennungsgeld.

Nachrücksprache mit dem Zentrum sagte man mir das es untergegangen sei und ich solle meinen Mietvertrag beglaubigt nach Köln zum Personalmanagement schicken die würden alles weitere in die Wegeleiten. Gestern erhielt ich einen Anruf aus Köln das ich keinen Anspruch habe und solle mich wieder ans Zentrum melden das Sie meine Einberufungen ändern.

Nun meine Frage ist der Erlass WV II 5 (Travel Mangagment) Az 21-05-00 vom 03.08.2011. noch gültig?

Grüße
Björn
Autor apollo98
 - 04. Februar 2013, 16:06:57
Hilfe.......meine Augen.....ich kann nichts mehr sehen.......

Für Trennungsgeld und Reisebeihilfen gibt es Formulare, die für jeden Monat ausgefüllt werden müssen.
Autor Manuel_1986
 - 04. Februar 2013, 15:02:11

Änderung Personalverfügung / Aufhebung UKV / Trennungsgeld


Sehr geehrter Herr xxxx,

aufgrund der Tatsache, dass ich sofort nach meinem Dienstantritt meine neue Wohnung zum 01.02.2012 bei meiner Einheit gemeldet habe, beantrage ich eine Änderung meines Einberufungsbescheids. Grund hierfür ist, dass ich seit meiner Einberufung am 01.03.12 kein Trennungsgeld erhalte.
Ich beziehe mich auf den Erlass des BMVg WV II 5 (Travel Mangagment) Az 21-05-00 vom 03.08.2011.

Dieser sagt soweit aus:

,,Soweit in Einzelfällen die Zusage der UKV erteilt wurde, obwohl der Bedienstete zum Zeitpunkt der Aushändigung der Personalverfügung über eine berücksichtigungsfähige verfügte, diese jedoch von der personalbearbeitenden Stelle/Dienststelle nicht anerkannt wurde, ist eine Änderung der Personalverfügung zu bewirken"

Die Zusage der UKV – im Rahmen der Einstellung – auf dem Bescheid soll rückwirkend ab dem 01.03.2012 aufgehoben und auf Nicht-Zusage der UKV geändert werden.

Gleichzeitig stelle ich – Rückwirkend ab dem 01.03.2012 - Antrag auf TG und Reisebeihilfen.

Sollten Sie sich hierfür für nicht zuständig erklären, bitte ich um Weitergabe an die zuständige Stelle.

Ich bitte um Zusendung einer Empfangsbekenntnis und baldigen Bescheid.


Dieses Schreiben habe ich am Wochenende mal aufgesetzt und heute los geschickt an die PersABw. Hoffe das ist so in Ordnung.
Autor bayern bazi
 - 31. Januar 2013, 12:51:37
Zitat von: Manuel_1986 am 31. Januar 2013, 11:51:54

1000 Danke!

ich weiß - der dank sollte einem ewig nacheieln - aber er erreicht einen leider zu selten  ???

als dank 10% in die forenkasse sollte reichen  ::) ;)
Autor Manuel_1986
 - 31. Januar 2013, 11:51:54
Sehr hilfreiche Antwort!!! Dankeschön!!!

Ich werde nun gleich mal meine ReFü anrufen und die ganzen Dinge mit Ihr abklären.

Sowas wollte ich hören :)

1000 Danke!
Autor LwPersFw
 - 30. Januar 2013, 23:02:53
Ihnen kann u.U. folgender Erlass helfen:

Erlass BMVg WV II 5 (Travel Management) Az 21-05-00 vom 3. August 2011

Betreff : Trennungsgeld bei Ernennung, Versetzung, Abordnung oder Kommandierung
hier: schriftlicher Antrag und Ausschlussfrist, Beratung

Dort wird u.a. ausgeführt :

"Soweit in Einzelfällen die Zusage der UKV erteilt wurde, obwohl der Bedienstete zum Zeitpunkt der Aushändigung der
Personalverfügung über eine berücksichtigungsfähige Wohnung verfügte, diese jedoch von der personalbearbeitenden
Stelle/Dienststelle nicht berücksichtigt wurde, ist eine Änderung der Personalverfügung zu bewirken."

Stellen Sie - unter Berufung auf diesen Erlass - und auf Grund der Tatsache, dass Sie sofort nach Dienstantritt
die Einrichtung der Wohnung zum 01.02.2012 Ihrer Einheit gemeldet haben, bei Ihrer personalbearbeitenden Stelle
den Antrag
, dass Ihr Einstellungs-Bescheid abgeändert wird. Sollte diese sich für nicht zuständig erklären, bitten
Sie um Abgabe an die zuständige Stelle!
Die Zusage der UKV - im Rahmen der Einstellung - auf dem Bescheid soll rückwirkend ab dem 01.03.2012 aufgehoben
und auf Nicht-Zusage der UKV geändert werden
.

Ich kann Ihnen nicht den Erfolg versprechen ... aber einen Versuch ist es wert.

Stellen Sie gleichzeitig - Rückwirkend ab dem 01.03.2012 (!!) - Anträge auf TG und Reisebeihilfen.

Dies ist besonders wichtig ! Denn wenn Sie dies nicht tun, würden Sie selbst dann kein TG bekommen,
wenn die UKV-Entscheidung abgeändert wird, der Bescheid Ihnen aber erst im März 2013 zugeht.

Hintergrund :
§ 9 Abs. 1 Satz 1 der Trennungsgeldverordnung (TGV) bestimmt, dass bei Anspruch auf TG der
erstmalige Antrag auf TG innerhalb eines Jahres seit der Wirksamkeit der Maßnahme erfolgen muss.
Wird diese Frist versäumt ... erlischt jeder Anspruch auf TG !!
Selbst wenn der Soldat bisher dachte (oder es ihm vom Refü so gesagt wurde), er hätte keinen Anspruch!
Unverständlich ... aber so ist die derzeitige Rechtsprechung!

Selbst wenn - im Moment - die Anträge abgelehnt würden ... so ist aber die Frist der erstmaligen Antragstellung eingehalten!

Es kann auch sein, dass man Ihnen - bei Nicht-Zusage der UKV - TG nicht rückwirkend, sondern nur
für die Zukunft gewährt...aber auch das wäre ja positiv zu bewerten.

Der Rest wäre dann "Lehrgeld" für die Nichtbeachtung von Merkblättern...  ;)
Autor Manuel_1986
 - 30. Januar 2013, 18:50:58
Vielen Dank für die schnell Antwort!

Hab es nicht gemeldet weil ich leider vergessen habe das ich es melden muss. Zwischen Einberufung und dem Unterschreiben dieses Zettels ist über ein halbes Jahr vergangen, da vergisst man gewisse Dinge.

Also vielleicht mal ein Gespräch mit der Personalführenden Dienststelle führen. Ob die da so hilfreich sind ist wohl fraglich. Ich warte jetz einfach mal ab, vllt schreibt noch jemand etwas von den Personalfachleuten ;)

Danke nochmal!
Autor Andi
 - 30. Januar 2013, 18:27:14
Zitat von: Manuel Dörrenbächer am 30. Januar 2013, 17:22:43
Am 12. Januar 2012 kam der Einberufungsbescheid für 01.03.2012 und am 13. Januar 2012 habe ich einen Vertrag für die Anmietung einer Wohnung ab 01. Februar 2012 unterschrieben.

Und wieso hast du das dann nicht gleich dem ZNwG mitgeteilt?

Zitat von: Manuel Dörrenbächer am 30. Januar 2013, 17:22:43
1. Bin ich nun wirklich nicht Trennungsgeldberechtigt?

Richtig, du bist nicht trennungsgeldberechtigt, weil du der Bundeswehr die Wohnung nicht bereits vor Dienstantritt gemeldet hast.

Zitat von: Manuel Dörrenbächer am 30. Januar 2013, 17:22:43Habe ich also die A***-Karte für das versäumte Melden oder gibt es dort bestimmte Fristen?

Die Meldefrist endet mit dem Wirksamwerden einer Personalmaßnahme, danach sind grundsätzlich keine Änderungen mehr möglich.
Für deinen Fall bin ich aber der Meinung, dass es da in den letzten Jahren Sonderregelungen für Fälle wie deinen gab. Keine Ahnung, ob hier eine Entscheidung der Grundsatzgruppe deiner Personalführenden Dienststelle herbeigeführt werden muss. Evtl. weiß hier einer unser Personalfachleute mehr.

Zitat von: Manuel Dörrenbächer am 30. Januar 2013, 17:22:43
2. Würde ich Trennungsgeld bekommen wenn ich innerhalb meines jetzigen Wohnorts umziehe bzw. von meinen jetzigen Wohnort wegziehe?

Nein, warum?

Zitat von: Manuel Dörrenbächer am 30. Januar 2013, 17:22:43
3. Würde mir Trennungsgeld zustehen wenn ich heiraten würde?

Ja.

Zitat von: Manuel Dörrenbächer am 30. Januar 2013, 17:22:43
4. Kann ich das ganze irgendwie einklagen?

Nein, warum? Du hast es doch unterlassen der Bundeswehr vor Dienstantritt den Wohnsitz mitzuteilen.

Gruß Andi
Autor Manuel Dörrenbächer
 - 30. Januar 2013, 17:22:43
Hallo Zusammen!

Habe leider ein Problem mit dem Trennungsgeld, vielleicht weiss da ja jemand Abhilfe oder andere Dinge. Hab schon etwas durchs Forum geschaut aber leider nichts gefunden.

Nun zu meiner Lage:

Ich bin seit März 2012 als Wiedereinsteller bei der Bundeswehr. Ich war Ende August 2011 beim ZNGW in München. Dort musste ich wie es wohl fast jeder kennt diesen Zettel Unterschreiben bei dem man erklärt das man sich sobald es eine Änderung der Anschrift, Wohnung etc. gibt beim zuständigen KWEA melden muss. Ich habe dafür Unterschrieben das ich zu diesem Zeitpunkt keinen eigene Wohnung besitze.
Am 12. Januar 2012 kam der Einberufungsbescheid für 01.03.2012 und am 13. Januar 2012 habe ich einen Vertrag für die Anmietung einer Wohnung ab 01. Februar 2012 unterschrieben. Ich habe diese Änderung am Tag meiner Einberufung sofort gemeldet und dann natürlich auch gleich die Wohnung anerkennen lassen. Im Schreiben wegen Anerkennung ist angekreuzt "Wohnung liegt außerhalb des räumlichen Zusammenhangs, wird aber dennoch überwiegend genutzt". Mein ReFü erklärte mir das ich aber trotzdem kein Trennungsgeld bekomme weil ich es versäumt habe die Wohnung zu melden. Auf Lehrgängen bekomme ich mein Trennungsgeld aber.

Nun zu meinen Fragen:

1. Bin ich nun wirklich nicht Trennungsgeldberechtigt? Habe ich also die A***-Karte für das versäumte Melden oder gibt es dort bestimmte Fristen?

2. Würde ich Trennungsgeld bekommen wenn ich innerhalb meines jetzigen Wohnorts umziehe bzw. von meinen jetzigen Wohnort wegziehe?

3. Würde mir Trennungsgeld zustehen wenn ich heiraten würde?

4. Kann ich das ganze irgendwie einklagen?

Über eine Hilfe würde ich mich sehr freuen! Vielen dank im vorraus!

MkG