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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 21. Oktober 2013, 08:37:45
Ein rechtskräftig gewordener Strafbefehl ist eine Strafe - Du bist also vorbestraft, das entsprechende Feld ist also dementsprechend auszufüllen.
Autor Matze 78
 - 21. Oktober 2013, 02:14:42
Ja, musst du angeben. Ins Bundeszentralregister werden Geldstrafen eingetragen, egal ob zb 5 oder 90 Tagesätze.
Die Bundeswehr fordert eh ein Führungszeugnis nach "§31 BZRG an, von daher lohnt sich es nicht dies zu verheimlichen.
Ehrlichkeit zahlt sich bekanntlich aus, von daher kannst du bei eventueller Eignungsfeststellung ( fals du eingeladen wirst) dich immer noch dazu äußern, wenn man dich drauf anspricht, und das werden sie bestimmt.
Tilgungsfrist bei Geldstrafen glaube 5 Jahre, also demnach erst 2017.
Gib es einfach an, dann sehen Sie das du nichts verheimlichen willst, auch wenn sie es eh schon wissen.

Matze
Autor Christoph1706
 - 20. Oktober 2013, 20:39:42
Hallo liebe leute hier im Forum :)

Ich bin 22 Jahre, momentan in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer und möchte mich unbedingt für 12 Jahre bei der Bundeswehr im Fachdienst (Logistik, Transport, Nachschub) verpflichten! Angepeilte Laufbahn ist die Laufbahn des Feldwebels.
Ich war bereits bei der Karriereberatung und bekam alle nötigen unterlagen mich zu bewerben.

Ich habe nun alles ausgefüllt und mir ist aufgefallen, dass man alles zu seinen Vorstrafen offenlegen muss.
Im ersten moment war das kein Problem bis mir gleich danach einfiel, dass ich vor kurzer Zeit 8.2012 einen Strafbefehl bekam und ich nicht weis ob dies als Vorstrafe gilt!

Kurze erläuterung: Ich war in meinem Leben 2 Monate Arbeitslos gemeldet und hatte in meinem Jugendlichen leichtsinn anscheinend nicht richtig zugehört! Ich gab an dass ich nach diesen 2 Monaten schon eine feste Ausbildungsstelle hätte und ab da wieder Arbeitstätig bin.

Ich dachte eben, dass es sich dann erledigt hätte und hatte auch keine weiteren gedanken verschwendet!


1 Jahr später kam ein Strafbefehl in dem ich beschuldigt wurde Berug gemäß §§ 263 Abs. 1, 13 StGB, §§ 1, 105 JGG begangen zu haben und wurde zu 30 Tagessätzen verdonnert wurde!... Also keine Sozialstunden oder Freiheitsentzug, lediglich 30Tagess. zu 10€ = 300€

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Jetzt zur eigentlichen Frage:

In das Feld vorstrafen, was trage ich da ein? Ich weis und hoffe auch nicht ob ich vorbestraft bin, wenn es aber so ist, will ich ehrlich sein und die Bundeswehr davon wissen lassen. Ich schätze mal es wäre so besser, als dass ich nichts reinschreibe und es steht was im Bundeszentralregister ...

Leute helft mir! was soll ich tun ....

Ich danke schoneinmal für alle brauchbaren vorschläge und hilfestellungen.


liebe grüße

Christoph