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Zusammenfassung

Autor Nakamoto
 - 26. Oktober 2013, 09:15:16

Zitat von: Cricki am 26. Oktober 2013, 07:32:24
wenn man bereits eine ausbildung hat, mit sek1 ist man beim bund manchmal gern gern gesehen. es ist dann auch möglich uffz oder fw zu werden. zur polizei: eine sehr gute bekannte hat vor ca. 5 jahren ihren dienst bei polizei begonnen.    die sagte mir dass es bei der polizei keinen mittleren dienst mehr gibt. und grundsätzlich die fh.reife nötig ist.  wie dem auch sei,    unbedingt mein rat: mach dein fachabi,   wenn das beim erstenmal nicht klappt würd´ich sogar es ein zweites mal nprobieren. gruss

Kommt auf das Bundesland an mit dem mittleren und gehobenen Dienst. ;-)
In Bayern gibt es das noch und in NRW nicht mehr.
Autor Cricki
 - 26. Oktober 2013, 07:32:24
wenn man bereits eine ausbildung hat, mit sek1 ist man beim bund manchmal gern gern gesehen. es ist dann auch möglich uffz oder fw zu werden. zur polizei: eine sehr gute bekannte hat vor ca. 5 jahren ihren dienst bei polizei begonnen.    die sagte mir dass es bei der polizei keinen mittleren dienst mehr gibt. und grundsätzlich die fh.reife nötig ist.  wie dem auch sei,    unbedingt mein rat: mach dein fachabi,   wenn das beim erstenmal nicht klappt würd´ich sogar es ein zweites mal nprobieren. gruss
Autor Hptm. d. R.
 - 24. Oktober 2013, 20:51:16
Ich möchte den Rat geben, die Fachoberschule zu beenden. Dann bist du erwachsener. Von einer Verpflichtung in der Dienstgradgruppe der Mannschaften ist abzuraten. Diese kostet nur Zeit und bringt für die Ausbildung nichts. Die Polizei testet ihre Bewerber auch auf Herz und Nieren und stellt sie dann als Beamte auf Wiederruf ein. Danach durchlaufen sie eine Ausbildung im mittleren Dienst bzw. absolvieren ein Studium im gehobenen Dienst. Nach der bestandenen Laufbahnprüfung wird man Beamter auf Probe und sollte man bis zum 27. Lebensjahr keine silbernen Löffel geklaut haben oder anderen Unfug angestellt haben, wird man Beamter auf Lebenszeit. Einstellungbedingung für den gehobenen Dienst ist allerdings die Fachhochschulreife. Der gehobene Dienst fängt in der Gehaltsstufe an, in der das Laufbahnendamt des mittleren Dienstes ist. Solltest du also für den Polizeidienst tauglich sein und dem Polizeiberuf positive Seiten abgewinnen können, dann solltest du in den Polizeidienst eintreten. Jedoch haben Bundeswehr und Polizei, außer dass sie Waffen und schicke Uniformen  tragen,  nicht sehr viel gemeinsam. Eine ähnliches Berufsbild wie die Polizei hat der Zoll.
Autor Ralf
 - 22. Oktober 2013, 21:24:57
Weil du mit 17 nicht so einsetzbar bist, als wenn du volljährig wärst.





Edit:
Bitte mit richtiger Charakterentwicklung weiterschreiben.
Autor Tankwart
 - 22. Oktober 2013, 21:20:50
Zitat von: Ralf am 22. Oktober 2013, 20:33:22
Unabhängig davon: Für die Truppe ist das schon ein kleiner Vorteil, wenn jemand 18 ist.

Warum das, wenn ich fragen darf?

Ich bin noch fast ein ganzes Jahr 17 nach meinem Dienstantritt ....
Autor Ralf
 - 22. Oktober 2013, 20:33:22
Ja, ich weiß. Hab ich schon gefühlte hundert Mal bemängelt.
Unabhängig davon: Für die Truppe ist das schon ein kleiner Vorteil, wenn jemand 18 ist.
Autor shlaya
 - 22. Oktober 2013, 20:29:47
https://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/PYcxEoAgDATf4gdIb-cv1O5wUDKEyATQ70vlbLG7tNNA8fCFxrdCaKXt4Nm_LrMkmHGw4Dha-Ceil1aP2AV-SHqtLkN1NM4WlEpapg_iNfE8/

Die sollten mal die Tabelle überarbeiten ^^.

Voraussetzungen für die Einstellung Mindestalter SaZ:   17 Jahre (mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten)
Mindestalter FWD:   18 Jahre
Autor Ralf
 - 22. Oktober 2013, 20:22:37
FWD ist auch ab 17 mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
Autor shlaya
 - 22. Oktober 2013, 20:17:10
Kann mir jemand sagen wieso der FWD ab 18 ist und SaZ ab 17 mit Einverständnis?
Autor Cricki
 - 22. Oktober 2013, 05:47:29
ich find´s hochinterrsant: möchte niemanden auf´m schlipps treten aber: red´über solche sachen mit leuten die mind. sowas wie´n punkt oder kränzchen auf der schulter haben. die anderen lassens kämpfen einfach nicht sein. hab´ähnliches erlebt wie du, auch wenn´s schon gefühlte 10.000 jahren her ist.
paar tipps.
durch nix und niemanden entmutigen lassen
seinen weg gehen
wenn´s niemanden schadet ruihg über wahrheiten ... nicht reden
seine aufgaben ohne gross laberei erledigen
auf dumme, unkammeradschaftliche sticheleien verzichten
jeden mit seiner evtl. bekannten werdegängen respektieren
wenn man nicht weiterweiss vorgestzten fragen und aller, allermeistens wenn leib und leben nicht gefährdet werden deren anweisungen nachgehen und erledigen
im regelfall:schnauze halten
ungeliebte aufgaben wenn´s muss bis kurz vorm umfallen erledigen
ps. habe meine fot auch nicht beendet und bin 1990 zur bw gegangen. und kanns nicht lassen darauf stolz zu sein.
bleib´gut gruss cricki



Edit:
Betreff korrigiert
Autor A-Bomb
 - 21. Oktober 2013, 23:30:20
Zitat von: shlaya am 21. Oktober 2013, 21:23:51
Landespolizei kommt eh nicht in Frage ^^, die haben ja sowieso das Fachabitur als Voraussetzung.

mD nicht d.h. Bpol, Bundestagspolizei, S-H, HH, Sachsen, Berlin, Brandenburg, Bayern, MeckPomm stehen noch offen für Realschüler.
Autor Michael Z
 - 21. Oktober 2013, 21:55:01
Bewerbungen von Schülerinnen und Schülern
Anhand des aktuellen Schulzeugnisses erfolgt eine Vorauswahl:
Realschule:
• Realschulabschlusszeugnis oder Versetzungszeugnis in Klasse 10.
• Es erfolgt eine Zeugnisvorauswahl in den Schulfächern Deutsch, Englisch, Wirtschaft/Politik (alternativ: Geschichte) und Sport.
• In jedem dieser Fächer müssen mindestens befriedigende Leistungen erbracht werden.
Fachhochschulreife:
• Bei Vorliegen des Nachweises der Fachhochschulreife ist ein Schnitt von 2,8 oder besser erforderlich.
• Bei Einreichen eines Zwischenzeugnisses (Versetzungszeugnis in die 12. Jahrgangsstufe) erfolgt eine Zeugnisvorauswahl in den Schulfächern Deutsch, Englisch, Wirtschaft/Politik (alternativ: Geschichte) und Sport. In diesen vier Fächern muss ebenfalls ein Notendurchschnitt von mindestens 2,8 erreicht werden, keines dieser Fächer darf schlechter als ,,befriedigend" benotet sein.
Abitur:
• Bei Vorliegen des Abiturzeugnisses ist ein Schnitt von 2,8 oder besser erforderlich.
• Bei Einreichen eines Zwischenzeugnisses (Versetzungszeugnis in die 13. Jahrgangsstufe bzw. zum Teil in die 12. Jahrgangsstufe) erfolgt eine Zeugnisvorauswahl in den Schulfächern Deutsch, Englisch, Wirtschaft/Politik (alternativ: Geschichte) und Sport. In diesen vier Fächern muss ebenfalls ein Notendurchschnitt von mindestens 2,8 erreicht werden, keines dieser Fächer darf schlechter als ,,befriedigend" benotet sein.
Autor shlaya
 - 21. Oktober 2013, 21:23:51
Landespolizei kommt eh nicht in Frage ^^, die haben ja sowieso das Fachabitur als Voraussetzung.
Autor Michael Z
 - 21. Oktober 2013, 19:01:38
Bewerbungen von Berufsausgebildeten und Soldaten(innen)
Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen oder die sich für mindestens 4 Jahre bei der Bundeswehr verpflichtet haben, erfolgt keine Zeugnisvorauswahl.

Das ist von der Landes Polizei Schleswig Holstein informiere dich sonst einfach mal bei den Polizei Seiten im netz  und überlege was du lieber machen willst   ;)
Autor A-Bomb
 - 21. Oktober 2013, 11:44:31
Zudem hast du das Risiko irgendwas davonzutragen was dich polizeidienstuntauglich macht. Und der Polizeiärztliche Dienst ist sehr pingelig.