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Zusammenfassung

Autor Andi
 - 22. Oktober 2013, 21:49:59
Und bei dem Personalgespräch gleich beantragen, dass die Frau mit teilnehmen kann.
Autor apollo98
 - 22. Oktober 2013, 19:30:41
Ich würde mal ein Personalgespräch beantragen und alle Punkte und Möglichkeiten mit dem Personalführer klären.
Autor Ralf
 - 22. Oktober 2013, 17:11:36
Zitat von: Patricia0812 am 22. Oktober 2013, 15:42:36
Zitat von: Ralf am 22. Oktober 2013, 15:32:34
Elektronik ist eine Verwendung, die es auf jedem Schiff braucht und eine Verwendung mit erhöhtem Bedarf.

Das ist so doch gar nicht wahr.
Es gibt ja nicht umsonst dazu gehörige Lehrgänge.

Fakt ist, dass er keine Stelle besetzen kann und man ihn dennoch nicht gehen lassen will. Sonst würde man schon lange das tun, was man gelernt hat. Aber weil nix, aber wirklich nix frei ist, war sogar mal von einem Lehrgang für Fernmeldeuffz. die Rede.

Kann mir da denn niemand die Logik hinter erklären?
Na gut, dass du weißt, wo die Bundeswehr Bedarf. Und was ist FernmeldeUffz? Elektronik!
Schon mal auf die Idee gekommen, dass dein Mann umgeschult werden könnte, damit er in einer artverwandten Tätigkeit an einem anderen Waffensystem/Plattform eingesetzt werden kann? Das kann noch kommen, je nachdem wie viel Restdienstzeit er hat. Das sind aber alles Dinge, die es halt eben im Gesamtkontext zu betrachten gibt. Und das macht die personal bearbeitende Stelle, wenn Sie ein Versetzungsgesuch auf dem tisch hat.
Autor justice005
 - 22. Oktober 2013, 16:42:50
Ich schließe mich nachdrücklich dem hier gesagten an.

Ihr Mann soll einen Versetzungsantrag stellen. Wird dieser nicht angenommen oder weitergeleitet, dann sollte er eine Beschwerde schreiben.
Autor Rollo83
 - 22. Oktober 2013, 16:11:36
Ich muss zugeben, dieses abwertend behandeln nur wenn man das Wort Versetzungsantrag in den Mund nimmt kenn ich aus meiner Einheit auch.
Nicht desto trotzdem schreibt man das Teil und dann wird der Antrag auch bearbeitet. Wenn dies nicht passiert schreibt man eine Beschwerde gegen die Person die den Antrag nicht weiter geleitet hat.
Mehr als einen Antrag schreiben kann man dann einfach nicht machen.
Pfarrer und Sozialdienst lass ich jetzt mal außen vor.
Autor Patricia0812
 - 22. Oktober 2013, 15:59:13
Zitat von: wolverine am 22. Oktober 2013, 15:44:58
Was sagen eigentlich die direkten Vorgesetzten Ihres Mannes dazu? Hat er - evtl. sogar einmal mit Ihnen zusammen - mit denen gesprochen?

Ja, zu genüge. :(
Aber wie gesagt, die wollen es nicht. Da wird man sofort abwertend behandelt und Probleme ignoriert.
Autor wolverine
 - 22. Oktober 2013, 15:44:58
Was sagen eigentlich die direkten Vorgesetzten Ihres Mannes dazu? Hat er - evtl. sogar einmal mit Ihnen zusammen - mit denen gesprochen?
Autor Patricia0812
 - 22. Oktober 2013, 15:42:36
Zitat von: Ralf am 22. Oktober 2013, 15:32:34
Elektronik ist eine Verwendung, die es auf jedem Schiff braucht und eine Verwendung mit erhöhtem Bedarf.

Das ist so doch gar nicht wahr.
Es gibt ja nicht umsonst dazu gehörige Lehrgänge.

Fakt ist, dass er keine Stelle besetzen kann und man ihn dennoch nicht gehen lassen will. Sonst würde man schon lange das tun, was man gelernt hat. Aber weil nix, aber wirklich nix frei ist, war sogar mal von einem Lehrgang für Fernmeldeuffz. die Rede.

Kann mir da denn niemand die Logik hinter erklären?


Autor Ralf
 - 22. Oktober 2013, 15:32:34
Elektronik ist eine Verwendung, die es auf jedem Schiff braucht und eine Verwendung mit erhöhtem Bedarf.
Autor Patricia0812
 - 22. Oktober 2013, 15:14:42
@rollo83: ich al. 2-fache Mutter komme somit auch an meine Grenzen. Ich bekomme nachts kaum noch ein auge zu vor lauter Ärger.

Aus spaß an der Freude versuche ich mich hier nicht durch zu fuchsen.

Aber wie ich schon mal sagte, die ganze Lebensgeschichte brauch hier auch nicht hin :-)


Es handelt sich übrigens um die Verwendungsreihe 46.
Autor BulleMölders
 - 22. Oktober 2013, 15:07:39
Für mich mal interessehalber, von welcher Verwendung und Laufbahn sprechen wir hier?
Den die 122er gehen ja in absehbarer Zeit alle außer Dienst.
Köln und Pfalz sind ja schon, Emden soll ja Ende November gehen und dann so in den nächsten drei Jahren der Rest.
Autor Rollo83
 - 22. Oktober 2013, 15:04:13
Das ist für einen Außenstehenden nicht so ganz einfach zu beschreiben unfair können da sowieso nichts groß zu sagen weil wir die ganzen Tatsachen gar nicht kennen wie Verwendung, Dienstposten, ob vielleicht noch Schülerstelle und der Vorgänger noch da ist usw.
Ich könnte da ne ellenlange Aufzählung machen.

Fakt ist einfach das er einen Versetzungsantrag schreiben muss oder eventuell vorher schon mal telefonisch das Gespräch mit seinem PersFhr. Da kann man schon mal vorab prüfen was da so zu machen ist.

Aber eine Versetzung für ihnen weil sie ihre Mutter pflegen müssen, naja ich weiß nicht so ganz.
Autor Patricia0812
 - 22. Oktober 2013, 13:25:44
Zitat von: Ralf am 22. Oktober 2013, 13:15:43
Zitat von: Patricia0812 am 22. Oktober 2013, 12:53:32

Die Bundeswehr ist recht verwirrend.

Während erstes vom Soldaten immer im Vordergrund gesehen wird und somit subjektiv als erstrangig, hat die Personal bearbeitende Dienststelle das nach objektiven Kriterien abzuprüfen:
1. Gibt es überhaupt dort einen Dienstposten mit der Verwendung?
2. Kann ich die alte Stelle adäquat nachbesetzen und zwar nach auftrags- und einsatzrelevanten Gesichtspunkten? Hierzu wird auch die Einheit gefragt, wie sie das sieht.
Ist beides gegeben, kann eine Versetzung stattfinden.
Ausnahme hierzu wäre, wenn jemand persönliche Härten hat (die sind genau definiert in einem VMBl und stellen eine recht hohe Hürde dar).


Das sehe ich voll und ganz ein. :-) bei keinem
arbeitgeber kann man 'wünsch dir was' spielen. Das wäre ja auch zu schön!

Aber es ist nun mal so, dass er mit seiner Verwendung da wirklich nur rumdümpelt. Was ihm persönlich ja für den weiteren Werdegang nichts bringt.
Die 122er, die es noch gibt, sind besetzt. Sonst hätte man ihm ja schon die Stelle angeboten, für die er einsetzbar wäre, richtig?
Stattdessen wird er mal für die ein oder andere Fahrt als "Praktikant" mitgenommen. Was auf der fregatte so viel bedeutet wie "er ist der trottel, der das tut, was gerade so anfällt." :D
Und dafür hat man dann in 21 Monaten gelernt, aber auf Teufel komm raus.

Ich erkenne da nicht, was es der bw bringt.
Autor Ralf
 - 22. Oktober 2013, 13:15:43
Zitat von: Patricia0812 am 22. Oktober 2013, 12:53:32

Die Bundeswehr ist recht verwirrend.
Nein das ist sie eigentlich nicht, im Gegenteil, es ist bzw sollte alles nachvollziehbar sein.
Eine Versetzung muss man aus mehreren Perspektiven betrachten. Zum einen der Wunsch der Soldaten und zum anderen die Belange und Interessen des Dienstherrn.
Während erstes vom Soldaten immer im Vordergrund gesehen wird und somit subjektiv als erstrangig, hat die Personal bearbeitende Dienststelle das nach objektiven Kriterien abzuprüfen:
1. Gibt es überhaupt dort einen Dienstposten mit der Verwendung?
2. Kann ich die alte Stelle adäquat nachbesetzen und zwar nach auftrags- und einsatzrelevanten Gesichtspunkten? Hierzu wird auch die Einheit gefragt, wie sie das sieht.
Ist beides gegeben, kann eine Versetzung stattfinden.
Ausnahme hierzu wäre, wenn jemand persönliche Härten hat (die sind genau definiert in einem VMBl und stellen eine recht hohe Hürde dar).

Es wäre aber ggf. einfacher, wenn dein Mann, der sich ja schon ein wenig auskennt, hier geschrieben hätte und dir das dann erklären kann. Für einen Außenstehenden mag das in der Tat verwirrend erscheinen.
Autor Soulfly
 - 22. Oktober 2013, 13:12:56
Zitat von: Paramedic am 22. Oktober 2013, 13:00:31
ZitatDennoch setzt uns ja der Gesetzgeber vor, dass ein Mensch physische Einschränkungen vorweisen muss, um in die Pflegestufen zu rutschen.

Das ist definitiv falsch. Es gibt zum Beispiel die Pflegestufe 0, welche sehr wohl psychische Erkrankungen (z.B. Demenz etc.) berücksichtigt und greift, wenn eine Person z.B. Weglauftendenz und andere Einschränkungen hat.

Das würde von dir nochmal genau prüfen lassen.

Das ist korrekt, nähere informationen finden Sie hier http://www.pflegestufe.info/pflege/demenz.html selbst Pflegestufe 1 wäre möglich