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Zitat von: Patricia0812 am 22. Oktober 2013, 15:42:36Na gut, dass du weißt, wo die Bundeswehr Bedarf. Und was ist FernmeldeUffz? Elektronik!Zitat von: Ralf am 22. Oktober 2013, 15:32:34
Elektronik ist eine Verwendung, die es auf jedem Schiff braucht und eine Verwendung mit erhöhtem Bedarf.
Das ist so doch gar nicht wahr.
Es gibt ja nicht umsonst dazu gehörige Lehrgänge.
Fakt ist, dass er keine Stelle besetzen kann und man ihn dennoch nicht gehen lassen will. Sonst würde man schon lange das tun, was man gelernt hat. Aber weil nix, aber wirklich nix frei ist, war sogar mal von einem Lehrgang für Fernmeldeuffz. die Rede.
Kann mir da denn niemand die Logik hinter erklären?
Zitat von: wolverine am 22. Oktober 2013, 15:44:58
Was sagen eigentlich die direkten Vorgesetzten Ihres Mannes dazu? Hat er - evtl. sogar einmal mit Ihnen zusammen - mit denen gesprochen?
Zitat von: Ralf am 22. Oktober 2013, 15:32:34
Elektronik ist eine Verwendung, die es auf jedem Schiff braucht und eine Verwendung mit erhöhtem Bedarf.
Zitat von: Ralf am 22. Oktober 2013, 13:15:43Zitat von: Patricia0812 am 22. Oktober 2013, 12:53:32
Die Bundeswehr ist recht verwirrend.
Während erstes vom Soldaten immer im Vordergrund gesehen wird und somit subjektiv als erstrangig, hat die Personal bearbeitende Dienststelle das nach objektiven Kriterien abzuprüfen:
1. Gibt es überhaupt dort einen Dienstposten mit der Verwendung?
2. Kann ich die alte Stelle adäquat nachbesetzen und zwar nach auftrags- und einsatzrelevanten Gesichtspunkten? Hierzu wird auch die Einheit gefragt, wie sie das sieht.
Ist beides gegeben, kann eine Versetzung stattfinden.
Ausnahme hierzu wäre, wenn jemand persönliche Härten hat (die sind genau definiert in einem VMBl und stellen eine recht hohe Hürde dar).
Zitat von: Patricia0812 am 22. Oktober 2013, 12:53:32Nein das ist sie eigentlich nicht, im Gegenteil, es ist bzw sollte alles nachvollziehbar sein.
Die Bundeswehr ist recht verwirrend.
Zitat von: Paramedic am 22. Oktober 2013, 13:00:31ZitatDennoch setzt uns ja der Gesetzgeber vor, dass ein Mensch physische Einschränkungen vorweisen muss, um in die Pflegestufen zu rutschen.
Das ist definitiv falsch. Es gibt zum Beispiel die Pflegestufe 0, welche sehr wohl psychische Erkrankungen (z.B. Demenz etc.) berücksichtigt und greift, wenn eine Person z.B. Weglauftendenz und andere Einschränkungen hat.
Das würde von dir nochmal genau prüfen lassen.