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Zitat von: boxenmax2000 am 24. Oktober 2013, 00:59:01
Also ich muss Justice und InstUffzSEAKlima wiedersprechen
@ InstUffzSEAKlima : wird schwer den Verlust einer Diensthose auf einer Übung zu erklären.
ZitatWenn man nicht gerade den kompletten Bestand oder Teile der Friedenzusatzausstattung verloren hat
Zitat von: boxenmax2000 am 24. Oktober 2013, 14:52:47
@ F_K : Übungen, usw. Sind eine ganz andere Baustelle
Zitat von: boxenmax2000 am 24. Oktober 2013, 14:52:47
Ich kenne natürlich auch die gängige Praxis, wie sie schreiben, wenn man selten was verliert, dass dann des Öfteren auf Nichthaftung entschieden wird. 100 % richtig ist es aber nicht.
Zitat von: F_K am 24. Oktober 2013, 14:59:31Zitat100 % richtig ist es aber nicht.
Warum?
Zitat100 % richtig ist es aber nicht.
ZitatMeine persönliche Erfahrung als "Soldat" (muss sich nicht mit der Erlaßlage decken):
- wenn man nur extrem selten einen Verlust zu verzeichnen hat, und die Sachschilderung "stimmig" war
- hat bei mir der DV immer auf Nichthaftung entschieden.
Zitatweil der DV durch diesen Erlass bei Bekleidung/pers Ausr. grundsätzlich von grober Fahrlässigkeit auszugehen hat
ZitatÄh, streiche "grobe", oder?!
Zitat von: justice005 am 24. Oktober 2013, 07:14:48Äh, streiche "grobe", oder?!
Es gilt IMMER der Grundsatz, dass nur für grobe Fahrlässigkeit gehaftet werden muss.
Zitatallerdings trifft dies nicht auf persBekleidung zu, hier ist es etwas anders, nennt sich alleinige Obhut.
Zitatwird schwer den Verlust einer Diensthose auf einer Übung zu erklären.