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Zusammenfassung

Autor nu1981
 - 31. Oktober 2013, 14:34:57
Im normalfall dauert die Ausbildung im mittleren Dienst 2 und im gehobenen Dienst 3 Jahre.
Somit würde deine Ausbildung im Sommer 2016 enden und du hättest dann nur noch ~9 Monate
zu überbrücken. Der BfD im Dienst kann auf Antrag durch den BfD nochmals um maximal 6 (???) Monate vorgezogen werden.
Vielleicht kann man die restlichen 3 Monate mit Urlaub o.Ä. überbrücken?
Autor Nachtmensch
 - 29. Oktober 2013, 08:42:11
Den E- oder Z-Schein gibt es nur mit einer mindest Verpflichtungszeit von 12 Jahren oder mehr. Denn es wäre ziemlich unfair den Soldaten gegenüber die ihre 12 Jahre erfüllen und sich dann noch gegen die Bewerber durchsetzen müssen, die die 12 Jahre nicht erfüllt haben. Aus meiner Sicht eine vollkommen gerechte Regelung.
Autor martman
 - 29. Oktober 2013, 07:04:51
ich würde ja auch Verkürzen um 9 Monate, dem würde wahrscheinlich sogar stattgegeben werden.
Ich sitze meine letzten Monate eh auf zbv.
Aber da die Stelle auf die ich dann gehen wollte eine Vorbehaltsstelle ist, brauch ich den E-Z-Schein.

Ich hab auch noch einen Termin mit meinem BfD Berater mal sehen was er mir noch Erzählen kann aber ich wollt halt vorher gern auch andere Meinungen, vielleicht Erfahrungen aus diesem Forum wissen.

Vielen Dank erstmal
Autor Ralf
 - 28. Oktober 2013, 20:13:50
"Vertane Chance" ist wohl ein bisschen hart, immerhin habt ihr beide einen gegenseitigen Vertrag geschlossen. Jeder hält sich dran, ist ja nur fair.

Du kannst doch beantragen, dass deine Dienstzeit verkürzt wird, dann könntest du auch früher anfangen, wenn dem stattgegeben werden würde. Somit wäre doch deine "Chance" nicht vertan. Das machen ja einige, die in zivil anfangen möchten zu arbeiten. Diese haben auch keine E/Z-Scheine.
Autor martman
 - 28. Oktober 2013, 20:06:35
mit der Verkürzung das ist mir bekannt, dass ich meinen Rechtsanspruch behalte jedoch den E-Z-Schein verliere.

Also gibt es keine Chance ausser erst mich nächstes Jahr zu bewerben und diese Jahr als vertane Chance ansehen.
Autor Ralf
 - 28. Oktober 2013, 19:39:53
ZitatBerufsförderung und Dienstzeitversorgung
bei Verkürzung der Dienstzeit
Die aus den §§ 5, 11 und 12 des Soldatenversorgungsgesetzes
sich ergebenden Ansprüche der Soldatinnen
auf Zeit und Soldaten auf Zeit, deren Anträgen
auf Verkürzung der Dienstzeit nach § 40 Absatz 7 des
Soldatengesetzes bis zum 31. Dezember 2017 stattgegeben
wird, bestimmen sich nach der in der Verpflichtungserklärung
angegebenen Verpflichtungszeit, wenn
das Dienstverhältnis vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes
begonnen hat.
§ 11
Ich meine "nein", diese sind wohl ausgenommen und würden dann keinen Anspruch nach der ehem. Dienstzeitfestsetzung bedingen.
Autor Andi
 - 28. Oktober 2013, 19:28:45
Gilt dies auch für E/Z-Scheine?
Autor Ralf
 - 28. Oktober 2013, 19:10:38
Derzeitige Dienstzeitverkürzungen werden alle nach dem BwRefBeglG betrachtet, die BFD-Ansprüche bleiben dadurch im ursprünglichen Maße bestehen.
Autor Andi
 - 28. Oktober 2013, 16:27:10
Fakt 1:
Verkürzt du deine Dienstzeit auch nur um einen Tag schrumpfen deine BFD-Ansprüche und auch dein Anspruch auf Freistellung auf die Ansprüche eines SaZ 8+. Also E-Schein als auch Z-Schein fallen aus.

Fakt 2:
Du kannst nicht gleichzeitig Beamter und Soldat sein.

Fragen für dich:
Ist für dich wirklich der E-Schein sinnvoller und nicht der Z-Schein?
Musst du überhaupt einen von beiden Nutzen, um die Stelle zu bekommen?
Kannst du die Stelle und die Ausbildung nicht einfach ein Jahr später bekommen?
Autor martman
 - 28. Oktober 2013, 13:59:26
Hallo Gemeinde,

folgendes Anliegen.

Ich bin SaZ 12 und könnte ab dem 01.04.2014 vom militärischen Dienst freigestellt werden.
Ich hätte die Möglichkeit eine Ausbildung als Beamter im öffentl. Dienst, zum 01.09.2014, anzutreten.
Diese Ausbildung würde ein Jahr dauern und wäre somit am 01.09.2015 beendet und ich würde als Beamter auf Probe übernommen werden.
Das Problem ist aber da ich erst am 31.03.2016 mein DZE habe.
Gibt es da Lösungen (Ermessensfreistellung) oder habe ich da Pech gehabt?
Ich würde auch gerne meinen Eingliederungschein nutzen somit fällt ja eine normal Dienstzeitverkürzung auch weg oder irre ich mich da?

Vielen Dank für eure Hilfe