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Zitat von: miguhamburg1 am 29. Oktober 2013, 15:46:24Das sind keine Einzelfälle, teilweise war es so, das Aufklärer Patrouillen ständig begleiteten, u.a. als "Begleitschutz".
[...]
Und nur, weil es im Einzelfall im Einsatz dazu kam, dass Aufklärer eine Patrouille begleiteten, können Sie doch nicht ableiten, dass dies zB in AFG zu ihrem normalen Aufgabenspektrum gehörte! Das wär ja so, als ob Nachschieber und Instandsetzer Gefechte gegen Aufständische als Aufgabenspektrum hätten, nur weil sie im Einzelfall an solchen Gefechten gezwungenermaßen teilnehmen mussten.
Zitat von: Aladin am 28. Oktober 2013, 20:42:28
Sind die Heeresaufklärer eigentlich noch dazu in der Lage autark gegen Feinde vorzugehen?